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Analyse

Bilaterale III: Das Ständemehr ist ein Spiel mit dem Feuer

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Kommissionspräsidentin Heidi Z'graggen mit den drei Rechtsexperten Astrid Epiney, Andreas Glaser und Stefan Schmid (im Uhrzeigersinn).Bild: keystone
Analyse

Das Ständemehr ist ein Spiel mit dem Feuer

Ein Streitpunkt bei den Bilateralen III ist die Frage, ob sie dem Ständemehr unterstellt werden sollen. Es könnte gravierende Folgen in der Aussen- und Innenpolitik haben.
27.03.2026, 16:3127.03.2026, 16:31

Zwei Experten, drei Meinungen. So lautet eine bekannte Redensart. In Bern konnte man sie am Freitag in gesteigerter Form erleben. In einem öffentlichen Hearing der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Ständerats referierten fünf Fachleute zur Frage, ob die Bilateralen III dem obligatorischen Referendum und damit dem Ständemehr unterstellt werden sollen.

Derartige Anhörungen gibt es selten. In der Regel tagen parlamentarische Kommissionen hinter verschlossenen Türen. Angesichts der Tragweite des neuen EU-Vertragspakets aber entschieden die SPK und ihre Präsidentin, die Urner Mitte-Ständerätin Heidi Z'graggen, die Öffentlichkeit an den Ausführungen teilhaben zu lassen, nicht vor Ort, sondern via YouTube.

v.l. Prof. Dr. Adrian Vatter, Dr. Oliver Zimmer, Anne Benoit, Kommissionssekretaerin, Staenderaetin Heidi Z'graggen, Mitte-UR, Kommissionspraesidentin, Prof. Dr. Stefan G. Schmid, Prof. Dr. Astri ...
Die Fachleute referierten auf dem Podium vor den Mitgliedern der Ständeratskommission.Bild: keystone

Das rund dreistündige Hearing beleuchtete die Frage des Ständemehrs aus juristischer, historischer und politischer Optik. Die Bandbreite der Meinungen war entsprechend gross: Der Zürcher Staatsrechtler Andreas Glaser war dafür, die Freiburger Europarechtlerin Astrid Epiney dagegen, der St. Galler Verfassungsrechtler Stefan Schmid irgendwo dazwischen.

Bundesrat gegen Ständemehr

Das Bundesamt für Justiz (BJ) hatte sich vor zwei Jahren in einem Gutachten gegen das obligatorische Referendum ausgesprochen. Der Bundesrat schloss sich dieser Meinung an. Die Befürworter hingegen finden, dass die Tragweite des EU-Vertragspakets ein obligatorisches Staatsvertragsreferendum «sui generis» rechtfertige.

Dieser «fachchinesische» Ausdruck bedeutet vereinfacht gesagt, dass das Parlament ein Vertragswerk mit potenziellem Einfluss auf die Bundesverfassung freiwillig von der Zustimmung einer Mehrheit der Kantone abhängig machen kann. Ob dies vor allem beim institutionellen Teil der Bilateralen III zutrifft, ist wie erwähnt umstritten.

Eine hochpolitische Frage

Die Befürworter des Ständemehrs argumentieren mit dem drohenden Vertrauensverlust in den konservativen Regionen, wenn für die EU-Verträge nur das Volksmehr erforderlich wäre. Zu diesem Aspekt äusserten sich am Freitag der frühere Oxford-Historiker Oliver Zimmer (klar pro Ständemehr) und der Berner Politologe Adrian Vatter (tendenziell skeptisch).

Dies aber illustriert, dass es sich bei der Wahl zwischen fakultativem und obligatorischem Referendum nicht nur um eine juristische, sondern um eine hochpolitische Frage handelt. Und damit beginnt das Problem. Ein doppeltes Ja von Volk und Ständen würde die Bilateralen III stärker legitimieren, und bei einem doppelten Nein wäre der Fall ebenso klar.

Mehrheit pro Bilaterale III

Es könnte aber auch zu einem gespaltenen, potenziell brisanten Votum kommen. Während die Kombination aus Volks-Nein plus Kantone-Ja ins Reich der Absurditäten gehört, ist das gegenteilige Ergebnis nicht nur möglich, sondern sehr wahrscheinlich. Umfragen deuten darauf hin, dass eine Mehrheit des Stimmvolks die Bilateralen III befürwortet.

Diese Tendenz dürfte sich angesichts der geopolitischen Verwerfungen verstärken. Solide Beziehungen mit der Europäischen Union gewinnen dadurch an Bedeutung. Gleichzeitig deutet vieles darauf hin, dass die Verträge am Ständemehr scheitern könnten. Dazu gehört etwa das Ergebnis der Abstimmung über die Individualbesteuerung am 8. März.

Wie bei der Individualbesteuerung?

Das Stimmvolk sagte mit 54,3 Prozent Ja, doch eine Mehrheit von 13 zu 10 Ständen lehnte die Abschaffung der Heiratsstrafe ab. Bei dieser Vorlage spielte das keine Rolle, weil es sich um ein fakultatives Referendum handelte. Doch ein Blick auf die politische Landkarte lässt erahnen, dass es bei den Bilateralen III ein ähnliches Resultat geben könnte.

Individualbesteuerung

Ausgezählt: 26/26 | Stand: Schlussresultat

54,3% Ja

45,7% Nein

10 Stände

13 Stände

  • Kantone
  • Gemeinden

Während die Romandie, Basel-Stadt und Zürich deutlich Ja sagten, gab es bei den «üblichen Verdächtigen» in der Zentral- und Ostschweiz ein Nein. «Das gibt einen Vorgeschmack auf die Abstimmung über die EU-Verträge», folgerte die NZZ. Adrian Vatter verwies am Freitag auf zwei frühere Vorlagen mit EU-Bezug, bei denen es ebenfalls zur Spaltung kam.

Kantone übersteuern Stimmvolk

Gemeint sind der Beitritt der Schweiz zu Schengen/Dublin 2005 und die Einführung des biometrischen Passes 2009. In beiden Fällen sagte das Stimmvolk Ja und eine Mehrheit der Stände Nein, was letztlich irrelevant war. Der Berner Politologe sprach es nicht offen aus, doch es war erkennbar, dass es bei den Bilateralen III ähnlich ausgehen könnte.

Entscheidet sich das Parlament für das Ständemehr, ist die Wahrscheinlichkeit somit gross, dass ein Ja des Stimmvolks durch eine Nein-Mehrheit der Kantone «übersteuert» würde. Dies allerdings könnte gravierende Folgen in der Aussen- und Innenpolitik haben. Die EU-Kommission in Brüssel dürfte auf ein derartiges Ergebnis irritiert bis verärgert reagieren.

Ärger mit EU und Drittstaaten

Selbst wenn es gelingen sollte, die «Eurokraten» zu besänftigen, könnten Mitgliedstaaten Vergeltungsmassnahmen ergreifen. So etwa unsere Nachbarn Frankreich und Italien, mit denen das Verhältnis in den letzten Jahren nicht immer spannungsfrei war. Und Staaten ausserhalb Europas könnten sich fragen, ob die Schweiz eine zuverlässige Vertragspartnerin ist.

Ein Abstimmungstand und Plakate der Gegner der Abstimmungskampagne zum EWR-Beitritt, aufgenommen im November 1992. (KEYSTONE/Str)
Die Abstimmung über den EWR-Beitritt riss 1992 einen tiefen Röstigraben auf.Bild: KEYSTONE

Mindestens so weitreichend könnten die Folgen im Inland sein. Man erinnert sich an die Abstimmung über den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) 1992. Die Romandie war klar dafür, doch eine deutliche Mehrheit der Deutschschweizer Kantone sagte Nein. Der damalige Röstigraben sorgte in der Schweiz jahrelang für Verstimmungen.

Ärger mit der Romandie

Bei den Bilateralen III zeichnet sich eher ein Stadt-Land-Graben ab, doch erneut dürften die Westschweizer dafür votieren (siehe die Individualbesteuerung). Es könnte zu einem EWR 2.0 kommen, vor allem wenn es ein Volks-Ja geben sollte. Dabei klagen Rechtsbürgerliche ohnehin, die Romands hätten wegen des Votums von 1992 zu viel Einfluss in der Politik.

Es drohen unschöne Szenarien. Womöglich ist die Bevölkerung deshalb gegenüber dem Ständemehr skeptisch. In einer am Freitag von CH Media veröffentlichten Sotomo-Umfrage meinten 54 Prozent, es sei unfair, wenn die Kantone eine Mehrheit des Stimmvolks überstimmen. Und in einer Befragung im letzten Herbst waren nur 39 Prozent für das Ständemehr.

Solche Befunde sollten National- und Ständerat bedenken, wenn sie in den nächsten Monaten über die Bilateralen III debattieren. Es mag gute Gründe für und gegen ein obligatorisches Referendum geben, wie das Kommissions-Hearing vom Freitag zeigte. Politisch aber ist das Ständemehr ein Spiel mit dem Feuer.

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145 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Oliver01
27.03.2026 17:10registriert Februar 2023
Das Ständemehr ist für solche Vorlagen nicht vorgesehen. Also bleibt es auch dabei.
Man muss nur schauen, woher der Input kommt und schon wird einem alles klar.
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Amphibolurus
27.03.2026 17:14registriert Januar 2026
Der Passus mit dem Ständemehr mag nach dem Sonderbundkrieg Sinn gemacht haben, aber seither hat sich vieles verändert. Die Einigkeit der Nation hängt nicht mehr von katholischen Kantonen mit Hang zu vorgestrigen Verhältnissen ab, sondern von der Stimme der Mehrheit der Bevölkerung aus den Kantonen wo die Musik spielt, wo die Grundlage unserer Wirtschaft erarbeitet wird. Wir könnten ja auch zurückkehren auf eine Wirtschaft basierend auf Reisläuferei, dann wäre das Hellebardengerassel der Sünnelis topakuell, und einige könnten den Hals nicht voll genug kriegen.
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Revan
27.03.2026 17:08registriert Mai 2019
Das Bild der Individualbesteuerung zeigt doch gleich weshalb das Ständmehr ein Unsinn ist. Hier hätte eine Minderheit von 45% der Mehrheit den Willen aufgezwungen. Wie dies Demokratisch sein soll, erschliesste sich mir nicht. Und ich sage das, obwohl ich Teil dieser Minderheit war.
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