Schweiz
Arbeitswelt

Gekündigt, weil sie in der Gewerkschaft war – das geht nicht, sagt das Bundesgericht

Entlassen, weil sie in der Gewerkschaft war – das geht nicht, sagt das Bundesgericht

29.11.2018, 12:0029.11.2018, 12:00
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Bild: KEYSTONE

Eine auf psychische Beschwerden spezialisierte Stiftung im Kanton Freiburg kündigte einer Angestellten 2015, weil sich diese gewerkschaftlich betätigt hatte. Das sei missbräuchlich gewesen, hat das Bundesgericht entschieden. Es bestätigt damit ein Urteil des Freiburger Obergerichts.

Die Betreuerin arbeitete 16 Jahre in der Institution. Das Freiburger Obergericht hatte deren ehemalige Arbeitgeberin zur Zahlung von 25'000 Franken verurteilt, was viereinhalb Monatslöhnen der Entlassenen entspricht.

Die Frau hatte sich als gewerkschaftliche Vertreterin in einem Konflikt mit der Direktion befunden, weil sie für die Angestellten und sich die Bezahlung von Überstunden verlangte.

Die Institution hatte als Kündigungsgrund ein unangebrachtes Verhalten der Erzieherin gegenüber einer schwierigen Bewohnerin des Stiftungsheimes angegeben. Die Gekündigte soll der Bewohnerin mit einer Kartonverpackung auf den Kopf geschlagen haben.

Einen Monat nach diesem Vorfall wurde die Betreuerin krank geschrieben. Die Verantwortlichen der Institution entschieden, dass die Auseinandersetzung zwischen ihr und der Bewohnerin eine sofortige Kündigung rechtfertige.

In einem am Donnerstag publizierten Urteil bestätigt das Bundesgericht die Sicht des Freiburger Obergerichts. Dieses entschied im Mai, dass die Kündigung nichts mit der Auseinandersetzung mit der Heimbewohnerin zu tun hatte, sondern vielmehr mit der gewerkschaftlichen Tätigkeit der Betreuerin.

Das Obergericht betonte in seinem Entscheid, dass die Stiftung die Persönlichkeitsrechte der ehemaligen Angestellten verletzt habe, indem sie die Gekündigte nicht in einem Gespräch mit dem vorgeworfenen Sachverhalt konfrontiert habe. Die Angestellte hatte zuvor schriftlich ihre Sicht der Ereignisse festgehalten.

Es sei «schockierend», dass der Bewohnerin, die bereits früher ein schwieriges Verhalten an den Tag gelegt hatte, mehr Glauben geschenkt wurde, als einer Mitarbeitenden, die 16 Jahre lang gute Arbeit geleistet habe. (Urteil 4A_375/2018 vom 20.08.2018) (aeg/sda)

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Video: srf/SDA SRF
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