Schweiz
Banken

Keine Entschädigung für Aktionäre der Credit Suisse

Le logo de la banque Credit Suisse est photographie, ce mercredi 18 decembre 2024 a Geneve. (KEYSTONE/Martial Trezzini)
Das Paar hatte vor dem Zusammenbruch der Credit Suisse noch 38'000 Aktien der Bank gekauft.Bild: keystone

Keine Entschädigung für Aktionäre der Credit Suisse

23.05.2025, 12:3023.05.2025, 12:39
Mehr «Schweiz»

Das Bundesgericht hat die Klage eines Ehepaars gegen den Bund abgewiesen. Das Paar hatte vor dem Zusammenbruch der Credit Suisse noch 38'000 Aktien der Bank gekauft und sich dabei auf die beruhigenden Worte des Bundesrates einige Tage zuvor verlassen.

Im Anschluss an die öffentliche Sitzung verkündete das Bundesgericht am Freitagmittag mündlich das Urteil. Die Vorsitzende stellte dabei klar, dass die Entscheidung nur für diesen einen Fall gelte.

Das Ehepaar hatte vom Bund eine Entschädigung von 54'601 Franken plus Zinsen für den Wertverlust ihrer Credit-Suisse-Aktien gefordert. Am 10., 13. und 15. März 2023 hatten die Kläger insgesamt 38'000 Wertpapiere im Wert von 84'636 Franken gekauft. Sie behaupteten, sie hätten investiert, nachdem der Bundesrat Anfang März behauptet hatte, die Bank sei gut kapitalisiert.

Am Tag nach der Bekanntgabe der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS am 19. März verkauften die beiden Investoren ihre Aktien für 30'187 Franken. Aus ihrer Sicht ist der Bund für den Verlust verantwortlich, den sie bei dieser Transaktion erlitten haben. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
19 Kommentare
Dein Kommentar
YouTube Link
0 / 600
Hier gehts zu den Kommentarregeln.
Die beliebtesten Kommentare
avatar
BaslOr
23.05.2025 12:42registriert August 2020
Ich kann mich nur wiederholen:

Wenn man Aktien kauft, muss man sich auch den Risiken bewusst sein. Das bestätigt man ja auch bei sämtlichen AGBs oder sogar bei jeder Transaktion. Insofern hält sich mein Mitleid in Grenzen. Aber zusätzlich:

Warum haben sie denn die Aktien wieder verkauft? Hätten sie die Anteile einfach behalten anstatt verkauft, hätten sie heute UBS-Aktien. Das wäre wesentlich weniger verlustreich gewesen, hätte zusätzlich noch Dividenden gegeben und eventuell hätten sie über Jahre sogar den Verlust wieder wett gemacht.

Folglich ein richtiger Entscheid des Bundesgerichts.
363
Melden
Zum Kommentar
avatar
Zanzibar
23.05.2025 12:38registriert Dezember 2015
Wie kommt man auf die Idee sowas einzuklagen? Aktienkäufe sind privates Risiko.
364
Melden
Zum Kommentar
avatar
Raki
23.05.2025 12:41registriert Januar 2024
Sofern alle Aktionäre gleichbehandelt werden, dann gibt es daran nichts zu bemängeln. Sollte es jedoch zur Ungleichbehandlung von Aktionären mit CH-Domizil ggü zB US-Aktionären oder Aktionären aus dem arabischen Raum kommen, so wäre dies sehr unappetitlich. Leider ist das, zumindest mit den US (Gross)-Aktionären noch nicht komplett vom Tisch. Sollte man diesbezüglich nicht konsequent standhaft bleiben, wäre dies problematisch bzw. der Glaubwürdigkeit nicht zuträglich.
281
Melden
Zum Kommentar
19
    Dieses hochkarätige Debatten-Team schreibt ab sofort für watson
    watson belebt die Debatten-Landschaft mit einem hochkarätigen Team an Westschweizer Kolumnistinnen und Kolumnisten.

    Sie kommen aus unterschiedlichen Kantonen und haben verschiedene Berufe, doch eines eint sie: Ab sofort schreiben sie bei watson unter der Rubrik «Franc-Parler» zu aktuellen politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen oder kulturellen Themen.

    Zur Story