Das Bundesgericht hat die Klage eines Ehepaars gegen den Bund abgewiesen. Das Paar hatte vor dem Zusammenbruch der Credit Suisse noch 38'000 Aktien der Bank gekauft und sich dabei auf die beruhigenden Worte des Bundesrates einige Tage zuvor verlassen.
Im Anschluss an die öffentliche Sitzung verkündete das Bundesgericht am Freitagmittag mündlich das Urteil. Die Vorsitzende stellte dabei klar, dass die Entscheidung nur für diesen einen Fall gelte.
Das Ehepaar hatte vom Bund eine Entschädigung von 54'601 Franken plus Zinsen für den Wertverlust ihrer Credit-Suisse-Aktien gefordert. Am 10., 13. und 15. März 2023 hatten die Kläger insgesamt 38'000 Wertpapiere im Wert von 84'636 Franken gekauft. Sie behaupteten, sie hätten investiert, nachdem der Bundesrat Anfang März behauptet hatte, die Bank sei gut kapitalisiert.
Am Tag nach der Bekanntgabe der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS am 19. März verkauften die beiden Investoren ihre Aktien für 30'187 Franken. Aus ihrer Sicht ist der Bund für den Verlust verantwortlich, den sie bei dieser Transaktion erlitten haben. (sda)
Wenn man Aktien kauft, muss man sich auch den Risiken bewusst sein. Das bestätigt man ja auch bei sämtlichen AGBs oder sogar bei jeder Transaktion. Insofern hält sich mein Mitleid in Grenzen. Aber zusätzlich:
Warum haben sie denn die Aktien wieder verkauft? Hätten sie die Anteile einfach behalten anstatt verkauft, hätten sie heute UBS-Aktien. Das wäre wesentlich weniger verlustreich gewesen, hätte zusätzlich noch Dividenden gegeben und eventuell hätten sie über Jahre sogar den Verlust wieder wett gemacht.
Folglich ein richtiger Entscheid des Bundesgerichts.