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Credit-Suisse-Untergang: Ehepaar verklagt Bund auf Schadenersatz

Swiss Federal President Alain Berset, center, speaks beside Swiss Finance Minister Karin Keller-Sutter, left, and Thomas J. Jordan, Chairman Swiss National Bank, during a press conference, on Sunday,  ...
Denkwürdige Pressekonferenz: Der Bundesrat verkündet das Ende der Credit Suisse.Bild: KEYSTONE

Ehepaar verliert 54'000 Franken wegen CS-Untergang: Jetzt will es vom Bund Schadenersatz

Kurz vor dem Ende der Credit Suisse kauften Kleinanleger Aktien der Grossbank. Die Investition wird zum Verlustgeschäft. Muss der Bund jetzt eine Entschädigung zahlen? Am Freitag entscheidet das Bundesgericht.
22.05.2025, 11:1622.05.2025, 11:16
Kari Kälin / ch media
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Am Sonntag, 19. März 2023, wurde die Credit Suisse beerdigt. Finanzministerin Karin Keller-Sutter verkündete die Übernahme der Grossbank durch die UBS.

Die Notrettung hallt nach. Auf politischer Ebene tobt ein Streit um strengere Eigenkapitalvorschriften. Die UBS wehrt sich dagegen. An der juristischen Front sind Hunderte Klagen hängig. Sie betreffen zum Beispiel den Abschreiber von 16 Milliarden Franken. Die Finanzmarktaufsicht (Finma) schrieb die sogenannten AT1-Anleihen vollständig ab, die Investoren verloren ihr ganzes Geld.

Betroffen waren nicht nur professionelle Grossinvestoren mit Risikokapital, sondern auch ganz gewöhnliche Leute, die ihre Ersparnisse investierten und auf die CS vertrauten. Drei Kleinanleger haben bis jetzt beim Eidgenössischen Finanzdepartement Entschädigungen verlangt. Ein Kleinanleger zog sein Staatshaftungsbegehren zurück, zwei weitere haben den gerichtlichen Weg eingeschlagen.

Bund lehnt Entschädigung ab

Einer der zwei hängigen Fälle betrifft ein älteres Ehepaar, das in einem ungünstigen Moment in die taumelnde Grossbank investierte: Am 10., 13. und 15. März kaufte es 38'000 CS-Aktien für 84'636 Franken. Am 20. März, ein Tag nach der denkwürdigen Pressekonferenz zum CS-Untergang, verkaufte es die Wertpapiere wieder – mit einem Minus von gut 54'000 Franken. Einen Monat später forderte es vom Bundesrat dafür eine Entschädigung. Dieser lehnte ab. Er ist überzeugt, bei der Notfusion korrekt und verhältnismässig gehandelt zu haben.

Dagegen wehrt sich das Paar mit einer Staatshaftungsklage. Am Freitag wird der Fall öffentlich am Bundesgericht verhandelt; es geht um einen erstinstanzlichen Entscheid. Wie begründen die Kleinanleger ihre Klage? Sie argumentieren, dass sie im März 2023 die Aktien gekauft hätten wegen Aussagen des Bundesrats, die CS sei sehr gut kapitalisiert. Diese Einschätzung sei falsch gewesen, weil der Bundesrat über die Schieflage der CS im Bild gewesen sei.

Die Kritik des Ehepaars zielt auf Ueli Maurer. Der scheidende Finanzminister hatte Ende 2022 in einem Interview mit der NZZ gesagt, die CS reduziere ihre Risiken, senke Kosten und habe das Kapital aufgestockt. «Das verdient Vertrauen und braucht etwas Zeit.» Zwei Wochen zuvor hatte der SVP-Magistrat gegenüber SRF erklärt, man höre jetzt eigentlich gute Nachrichten von der CS, man müsse sie jetzt einfach ein oder zwei Jahre in Ruhe lassen.

Der Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission vom Dezember 2024 zeigt aber, dass die für die Banken zuständigen Behörden und Gremien schon im Herbst 2022 in den Krisenmodus schalteten. Es kam zu einem Bankrun, allein im Oktober 2022 wurden 100 Milliarden Franken abgezogen. Schon früh arbeiteten die verantwortlichen Akteure verschiedene Szenarien aus – von Liquiditätshilfen über eine Sanierung, den Verkauf der CS bis hin zu einer Verstaatlichung. Das Kläger-Paar reichte im letzten Februar Auszüge des PUK-Berichts als neues Beweismaterial ein.

Ehepaar schlug aussergerichtlichen Vergleich vor

Der Rechtsanwalt des Ehepaars kritisiert, dass der Bundesrat einen aussergerichtlichen Vergleich ausschlug. Das Ehepaar hätte sich mit rund der Hälfte des eingeklagten Betrags zufriedengegeben. Gemäss dem Anwalt hätte eine solche Entschädigung keinen Präzedenzfall begründet. Der Anwalt moniert zudem, dass der Bundesrat die Klage als unzureichend begründet betrachtet habe. Die Beratungsunterlagen zum CS-Entscheid, mit denen er die Staatshaftungsklage vermutlich besser hätte begründen können, habe der Bundesrat jedoch nicht herausgerückt. Der Anwalt zweifelt auch, dass der Rückgriff auf Notrecht korrekt war.

Wie gross sind die Erfolgsaussichten der Staatshaftungsklage? Die Hürden dafür sind hoch. Man müsste man dem Bundesrat eine wesentliche Amtspflichtverletzung nachweisen können. Die PUK attestierte dem Bundesrat und den anderen involvierten Behörden aber eine gute Arbeit bei der Krisenbewältigung. Die britische Zeitung «Financial Times» lobte Karin Keller-Sutter, sie habe eine internationale Finanzkrise abgewendet. Die Zeitung zählte die FDP-Bundesrätin 2023 zum Kreis der 25 einflussreichsten Frauen in der Welt.

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59 Kommentare
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Glen_Miller
22.05.2025 11:27registriert Januar 2020
Das Ehepaar kaufte am 10., 13. und 15. März 2023 noch Aktien der CS?!? Kann man als Risikoinvestment natürlich machen. Aber jetzt jammern und Staatshaftung verlangen?
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BaslOr
22.05.2025 11:34registriert August 2020
Also wenn man Aktien kauft, muss man sich auch den Risiken bewusst sein. Das bestätigt man ja auch bei sämtlichen AGBs oder sogar bei jeder Transaktion. Insofern hält sich mein Mitleid in Grenzen. Aber zusätzlich:

Warum haben sie denn die Aktien wieder verkauft? Hätten sie die Anteile einfach behalten anstatt verkauft, hätten sie heute UBS-Aktien. Das wäre wesentlich weniger verlustreich gewesen, hätte zusätzlich noch Dividenden gegeben und eventuell hätten sie über Jahre sogar den Verlust wieder wett gemacht.

Alles falsch gemacht, was irgendwie ging. Schon alleine der Kauf von CS-Aktien...
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Beat_
22.05.2025 11:28registriert Dezember 2018
Tausende Aktien für einen relativ tiefen Preis kaufen und ein paar Tage später verkaufen... die haben sich ganz einfach verzockt.
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