Das sagt Asylminister Jans zu Ceuta – und zu möglichen neuen Massnahmen in der Schweiz
Mehr als 80 Prozent der Asylsuchenden aus Maghreb-Staaten werden während oder nach ihrem Verfahren in der Schweiz in ein Strafverfahren verwickelt. Und vor kurzem sorgte der Migrantensturm auf die spanische Exklave Ceuta für weltweite Schlagzeilen: Die Asyldebatte beschäftigt die Schweiz und Europa derzeit noch mehr als ohnehin. In einem Interview mit der NZZ nimmt Bundesrat und Justizminister Beat Jans nun Stellung zu den aktuellen Problemen im Asylbereich und den Massnahmen, mit denen der Bund für Lösungen sorgen will.
Im Fall Ceuta fordert Jans einerseits eine Aufarbeitung durch die EU-Kommission. Es müsse klar werden, wie es zu einem solchen Ereignis habe kommen können. Andererseits widerspiegelt der Vorfall für Jans, dass das Schengen-/Dublin-System funktioniere. Die zuständigen EU-Agenturen hätten sofort reagiert und gemeinsam mit den spanischen Grenzbehörden die Lage in den Griff bekommen.
Verstärkte Kontrollen an den nationalen Grenzen lehnt Jans als Massnahme ab. Das sei nicht zielführend und würde bei zwei Millionen täglichen Grenzübertritten zu Chaos führen. Er sagt allerdings:
Offenheit für «Return Hubs» – jedoch Skepsis bei Umsetzung
Jans betont im Interview, dass das Asylsystem in der Schweiz im europaweiten Vergleich gut funktioniere. So sei beispielsweise die Rückkehrquote bei abgewiesenen Personen vergleichsweise hoch. Man arbeite gut mit den Herkunftsländern zusammen. Zudem seien die Verfahren nirgends so schnell wie in der Schweiz.
Dennoch signalisiert der Justizminister bezüglich den in der EU derzeit diskutierten «Return Hubs», also spezifischen Rückkehrzentren für Abgewiesene in Drittländern, Offenheit:
Er schränkt allerdings ein, dass es bisher kein einziges solches Modell gebe, das funktioniere. Die Schwierigkeiten seien enorm: Die Logistik, Kosten und rechtliche Aspekte sind laut Jans eine grosse Herausforderung. Zudem bestehe ein Risiko, von einem Drittstaat abhängig zu werden, wenn dieser für Tausende Geflüchtete zuständig sei. Jans sagt deshalb:
Die Schweiz setzt deshalb auch auf eigene Massnahmen. Mit der «Asylstrategie 2027» soll eine weitere Beschleunigung der Verfahren erreicht werden. Mit einem sogenannten Zuständigkeitsverfahren sollen bereits vor dem eigentlichen Asylverfahren Personen gefiltert werden, die gar keine Asylgründe vorbringen können. Damit soll das System als Ganzes entlastet werden.
Sorgen der Kantone und Gemeinden, die befürchten, dass solche Nichtzugelassenen ihnen zur Last fallen könnten, nehme man ernst. Jans geht aber davon aus, dass sich die Situation auf Gemeinde- und Kantonebene nicht verschlechtern würde.
Gegen Abschaffung von individuellen Asylverfahren
Eine deutliche Absage erteilt der Bundesrat Forderungen nach einer Abschaffung des Rechts auf ein individuelles Asylverfahren, wie es in der EU teilweise gefordert wird.
Tangiere man das Asylprinzip an sich, opfere man die Menschenwürde und damit das Fundament der Gesellschaft, so Jans.
(con)
