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Kehrt ein Dschihad-Reisender in die Schweiz zurück, wird ihm die Einreise nicht verweigert

Kehrt ein Dschihad-Reisender in die Schweiz zurück, wird ihm die Einreise nicht verweigert

08.03.2019, 15:3908.03.2019, 16:04
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Dschihad-Reisende aus der Schweiz sollen möglichst dort vor Gericht gestellt werden, wo sie die Straftat begangen haben. Das will der Bundesrat. Er hat am Freitag seine Strategie im Umgang mit terroristisch motivierten Reisenden festgelegt.

Kehrt ein Dschihad-Reisender in die Schweiz zurück, wird ihm die Einreise nicht verweigert. Die Schweizer Behörden bemühen sich aber bei Erwachsenen nicht um eine Rückführung. Für Minderjährige kann eine aktive Rückführung dagegen geprüft werden, wie der Bundesrat schreibt. Dabei sei das Kindeswohl massgeblich.

Oberstes Ziel: Sicherheit

Justizministerin Karin Keller-Sutter hatte sich schon im Februar dazu geäussert. Sie würde es bevorzugen, wenn Dschihad-Reisende vor Ort beurteilt würden, sagte sie gegenüber dem Westschweizer Radio RTS. Das entspricht der Haltung des Bundesrates.

Das oberste Ziel sei die Sicherheit der Schweiz und der Schutz ihrer Bevölkerung, schreibt die Regierung. Die Schweiz treffe deshalb alle operativen Massnahmen, die ihr zur Verfügung stünden, um eine unkontrollierte Einreise zu verhindern.

Strafverfolgung im Tatortstaat

Namentlich werden die betroffenen Personen im Schengener Informationssystem zur verdeckten Aufenthaltsnachforschung oder zur Verhaftung ausgeschrieben. Zu den weiteren Instrumenten gehört der polizeiliche und nachrichtendienstliche Informationsaustausch mit ausländischen Behörden.

Das zweite Ziel des Bundesrates: Dschihad-Reisende mit Schweizer Staatsbürgerschaft sollen nicht straffrei bleiben. Angestrebt werde die Strafverfolgung und der Vollzug allfälliger Strafen im Tatortstaat nach internationalen Standards, heisst es in der Mitteilung. Die Schweiz könne die Schaffung eines internationalen Spezialgerichts und den Strafvollzug vor Ort mit geeigneten Mitteln unterstützen.

Reintegration

Sei die Strafverfolgung im Tatortstaat nicht möglich, habe die Schweiz eine Verantwortung, ihre Staatsbürger strafrechtlich zu belangen, hält der Bundesrat weiter fest. Dies, sobald sie sich wieder in der Schweiz oder in einem Staat befänden, mit dem die Schweiz in der Rechtshilfe zusammenarbeiten könne.

Für Dschihad-Reisenden, die in die Schweiz zurückkehren, sollen zudem Massnahmen zur Reintegration getroffen werden - und zwar vor, während und nach Verbüssung einer Strafe. Solche Massnahmen sind in einem Aktionsplan zu Radikalisierung und Extremismus vorgesehen.

Rund 20 Personen

Heute befinden sich noch rund 20 mutmassliche Dschihad-Reisende mit Schweizer Pass im syrisch-irakischen Konfliktgebiet. Dort würden sie teils durch nichtstaatliche Akteure festgehalten, schreibt der Bundesrat. Es bestehe das Risiko, dass sie unkontrolliert freikämen.

Von den seit 2001 vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) erfassten 93 Dschihad-Reisenden aus der Schweiz hatten sich 78 nach Syrien und in den Irak begeben. Insgesamt sollen 33 Personen gestorben sein, in 27 Fällen wurde dies bestätigt. 16, davon 13 bestätigt, sollen in die Schweiz zurückgekehrt sein.

Die am Freitag verabschiedete Strategie soll den Behörden als Basis für die Behandlung von Einzelfällen dienen. An den Zuständigkeiten der verschiedenen Stellen von Bund und Kantonen ändert sich nichts.

Trump fordert Rücknahme

Diskussionen über die Rückkehr und die Strafverfolgung von Dschihad-Reisenden laufen auch in anderen Staaten. US-Präsident Donald Trump hatte das Thema aufs Tapet gebracht.

Angesichts der bevorstehenden Niederlage der Terrormiliz «Islamischer Staat» in Syrien hatte er die europäischen Verbündeten aufgerufen, Hunderte von gefangenen «IS»-Kämpfern zurückzunehmen. Andernfalls wären die USA gezwungen, die Kämpfer auf freien Fuss zu setzen, twitterte er im Februar. (whr/sda)

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39 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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PAI\lDA
08.03.2019 16:04registriert September 2018
Wer in den heiligen Krieg zieht hat sich mMn. das Recht auf Reintegration verwirkt. Wenn dem BR die Sicherheit tatsächlich so wichtig ist, dann sperrt diese Leute für immer weg. Einfach auch mal aus dem Grund, ein Exampel zu statuieren- Null Tolerenz gegenüber Extremisten & Terroristen!

Aber eben, das ist meine Meinung.
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Bündn0r
08.03.2019 16:14registriert Januar 2018
Ich sehe 3 Abstufungen von Möglichkeiten für IS Reisende:
A) Personen aus der Schweiz ohne Schweizer Pass sollen unser Land nie mehr betreten dürfen.
B) Personen mit Schweizer Doppelpass gehört dieser schnellstmöglich entzogen. Danach wie in A).
C) Schweizer müssen wir (nach dem Absitzen der Strafe im Land der Taten) zurücknehmen. Jedoch halte ich nichts von Reintegration in diesem Fall. Lieber eine lebenslange Verwahrung anordnen. Unsere Sicherheit soll nie mehr durch diese Personen gefährdet werden können.
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heureka
08.03.2019 20:12registriert Februar 2019
In Unserer Verfassung gibt es Einen Ganz Wichtigen Paragrafen, Welcher Uns Schweizer Verbietet, in Anderen Armeen zu Dienen. Und wer Geschichte weiss, weiss auch warum. Wer Mündig ist, ist zu Verurteilen, wenn Beweise für Tötungen vorliegen, wegen Vorsätzlichem Mord verurteilen. Wenn Religiöse Verblendung, ein Freipass zur Ignoranz Unserer Bundesverfassung wird, denke ich hört der Spass auf.
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