Dschihad-Reisende aus der Schweiz sollen möglichst dort vor Gericht gestellt werden, wo sie die Straftat begangen haben. Das will der Bundesrat. Er hat am Freitag seine Strategie im Umgang mit terroristisch motivierten Reisenden festgelegt.
Kehrt ein Dschihad-Reisender in die Schweiz zurück, wird ihm die Einreise nicht verweigert. Die Schweizer Behörden bemühen sich aber bei Erwachsenen nicht um eine Rückführung. Für Minderjährige kann eine aktive Rückführung dagegen geprüft werden, wie der Bundesrat schreibt. Dabei sei das Kindeswohl massgeblich.
Justizministerin Karin Keller-Sutter hatte sich schon im Februar dazu geäussert. Sie würde es bevorzugen, wenn Dschihad-Reisende vor Ort beurteilt würden, sagte sie gegenüber dem Westschweizer Radio RTS. Das entspricht der Haltung des Bundesrates.
Das oberste Ziel sei die Sicherheit der Schweiz und der Schutz ihrer Bevölkerung, schreibt die Regierung. Die Schweiz treffe deshalb alle operativen Massnahmen, die ihr zur Verfügung stünden, um eine unkontrollierte Einreise zu verhindern.
Namentlich werden die betroffenen Personen im Schengener Informationssystem zur verdeckten Aufenthaltsnachforschung oder zur Verhaftung ausgeschrieben. Zu den weiteren Instrumenten gehört der polizeiliche und nachrichtendienstliche Informationsaustausch mit ausländischen Behörden.
Das zweite Ziel des Bundesrates: Dschihad-Reisende mit Schweizer Staatsbürgerschaft sollen nicht straffrei bleiben. Angestrebt werde die Strafverfolgung und der Vollzug allfälliger Strafen im Tatortstaat nach internationalen Standards, heisst es in der Mitteilung. Die Schweiz könne die Schaffung eines internationalen Spezialgerichts und den Strafvollzug vor Ort mit geeigneten Mitteln unterstützen.
Sei die Strafverfolgung im Tatortstaat nicht möglich, habe die Schweiz eine Verantwortung, ihre Staatsbürger strafrechtlich zu belangen, hält der Bundesrat weiter fest. Dies, sobald sie sich wieder in der Schweiz oder in einem Staat befänden, mit dem die Schweiz in der Rechtshilfe zusammenarbeiten könne.
Für Dschihad-Reisenden, die in die Schweiz zurückkehren, sollen zudem Massnahmen zur Reintegration getroffen werden - und zwar vor, während und nach Verbüssung einer Strafe. Solche Massnahmen sind in einem Aktionsplan zu Radikalisierung und Extremismus vorgesehen.
Heute befinden sich noch rund 20 mutmassliche Dschihad-Reisende mit Schweizer Pass im syrisch-irakischen Konfliktgebiet. Dort würden sie teils durch nichtstaatliche Akteure festgehalten, schreibt der Bundesrat. Es bestehe das Risiko, dass sie unkontrolliert freikämen.
Von den seit 2001 vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) erfassten 93 Dschihad-Reisenden aus der Schweiz hatten sich 78 nach Syrien und in den Irak begeben. Insgesamt sollen 33 Personen gestorben sein, in 27 Fällen wurde dies bestätigt. 16, davon 13 bestätigt, sollen in die Schweiz zurückgekehrt sein.
Die am Freitag verabschiedete Strategie soll den Behörden als Basis für die Behandlung von Einzelfällen dienen. An den Zuständigkeiten der verschiedenen Stellen von Bund und Kantonen ändert sich nichts.
Diskussionen über die Rückkehr und die Strafverfolgung von Dschihad-Reisenden laufen auch in anderen Staaten. US-Präsident Donald Trump hatte das Thema aufs Tapet gebracht.
Angesichts der bevorstehenden Niederlage der Terrormiliz «Islamischer Staat» in Syrien hatte er die europäischen Verbündeten aufgerufen, Hunderte von gefangenen «IS»-Kämpfern zurückzunehmen. Andernfalls wären die USA gezwungen, die Kämpfer auf freien Fuss zu setzen, twitterte er im Februar. (whr/sda)