Die Schweiz hat Geburstag! Doch wie alt wird sie eigentlich?
Wie alt wird die Schweiz am 1. August eigentlich?
Am 1. August feiert die Schweiz Geburtstag. Was geschah an diesem Tag und wie alt wird die Schweiz eigentlich? 735 oder doch bloss 178 Jahre alt? Welcher historische Moment uns den Feiertag schenkte und wie es zu den verschiedenen Geburtsdaten kommt, erfährst du hier.
Der Gründungsmythos
Die wahrscheinlich am meisten verbreitete Gründungsgeschichte stützt sich auf die Unterzeichnung des Bundesbriefes von 1291. In diesem soll die Gründung der Schweiz beschlossen worden sein. Dabei sollen sich die drei Urkantone Uri, Schwyz und Unterwalden am 1. August 1291 zum «ewigen Bund» zusammengeschlossen haben. Der Schweizer Nationalheld Wilhelm Tell soll die Schweiz zugleich in die Freiheit und Unabhängigkeit geführt haben.
Schauen wir uns die geschichtlichen Fakten an, sieht das Ganze etwas komplexer aus. Für das Gründungsjahr kommen sogar gleich drei verschiedene Daten infrage.
Die Bundesbriefe und Wilhelm Tell
Den Bundesbrief von 1291, welcher in lateinischer Sprache verfasst wurde, hat es tatsächlich gegeben. Dieser besiegelte das Bündnis zwischen den Urkantonen Uri, Schwyz und Unterwalden. Datiert wird der Bundesbrief auf «Anfang August» und spielte historisch gesehen bis weit ins 19. Jahrhundert keine grosse Rolle.
Wilhelm Tell hingegen soll erst 1307 seinen Kampf für die Unabhängigkeit und Freiheit der Urkantone ausgefochten haben. Laut des Glarner Historikers Aegidius Tschudi († 1572) habe der Rütlischwur am Abend des 8. Novembers 1307 stattgefunden. Heute gehen Historikerinnen und Historiker jedoch davon aus, dass es die Figur Tell gar nicht gab.
Am 9. Dezember 1315 gab es einen weiteren Bundesbrief. Auch dieser war ein Bündnisvertrag zwischen den Urkantonen und hat historisch gesehen eine grössere Bedeutung als der Bundesbrief von 1291. Er war der erste Bündnisvertrag in deutscher Sprache und beinhaltete erstmals schriftlich den Begriff «Eitgenoze».
Die erste Bundesverfassung von 1848
Die Bundesverfassung vom 12. September 1848 gilt als modernes Gründungsdatum der Schweiz. Sie folgte als Antwort auf den Sonderbundskrieg von 1847. Dadurch wurde die Schweiz von einem lockeren Staatenbund zu einem modernen Bundesstaat überführt, welcher auf Föderalismus und Gewaltenteilung beruhte.
Der Vorstoss von Mitte-Politiker Heinz Siegenthaler, den 12. September zu einem 2. Nationalfeiertag zu machen, wurde im Parlament zwar diskutiert und vom Nationalrat angenommen. Der Ständerat lehnte das Anliegen im Herbst 2023 dann aber endgültig ab.
So kam es zum 1.-August-Fest
Das 1.-August-Fest etablierte sich aber erst einige Jahre nach der Einführung der Bundesverassung. 1891 wollte die Stadt Bern ihr 700-jähriges Bestehen feiern. Um ein möglichst grosses Fest zu veranstalten, wollte sie in diesem Jahr auch gleich die Gründung der Schweiz mitfeiern.
Aufgrund des 1891 anstehenden Eidgenössischen Sängerfests, welches in Bern stattfinden sollte, setzte sich der Berner Bundesrat Karl Schenk dafür ein, dass die Schweiz im selben Jahr ihr 600-jähriges Bestehen feiere.
Da dem Bundesrat die Idee gefiel, schickte er 1889 eine Botschaft ins Parlament mit der Forderung, am 1. August 1891 eine Bundesfeier abzuhalten. Anders als der Bundesrat, welcher sich über den 1. August als Gründungsdatum einig war, sah es der Ständerat. Er sei sich der Problematik der unterschiedlichen Daten und Jahreszahlen voll bewusst, hiess es damals.
Während die Feier näher rückte, stritt man sich über den Austragungsort. Nach langen Diskussionen entschieden sich der National- und der Ständerat dann aber für Schwyz. Man befürchtete, dass Bern aufgrund der anderen Feiern sonst zur «prunkenden Feststadt» verkommen könnte.
Die 1.-August-Feier von 1891 war ursprünglich als einmaliger Anlass gedacht, löste jedoch breite Zustimmung aus. Den entscheidenden Schub erhielt der Nationalfeiertag 1899: Berner Kreise verlegten ihre Verfassungsfeier auf den 1. August und brachten den Bundesrat dazu, erneut eine Bundesfeier auszurufen. Mit landesweitem Glockengeläut und Höhenfeuern machte die Regierung den 1. August endgültig zum jährlichen Festtag der Eidgenossenschaft.
Der 1. August wird 1993 arbeitsfrei
Obwohl der Rütligeist in der Nachkriegszeit und im Kalten Krieg weitergelebt wurde, war der 1. August noch kein gesetzlicher Feiertag. Nur wenige Kantone, darunter Zürich, Schaffhausen, Thurgau, Tessin und Genf definierten den Tag als arbeitsfrei.
Dies änderte sich erst 1993, als die Initiative «für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag» angenommen wurde. Die Volksinitiative, die von den Schweizer Demokraten (SD) lanciert worden war, wurde von einer grossen Mehrheit der Parteien sowie vom Volk mit 83,8 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Nur die Liberalen wehrten sich gegen die Initiative, da sie in der 1.-August-Initiative einen zu starken Eingriff in den Föderalismus sahen.
