Feuer- und Feuerwerksverbote: So sieht die Lage kurz vor dem 1. August in den Kantonen aus
Rekordtemperaturen und kaum Regen haben die Trockenheit in der Schweiz massiv gefördert. Seit Donnerstag gilt die höchste Gefahrenstufe für das ganze Land, wie der Bund mitteilt. Das hat drastische Folgen für die Bundesfeier am 1. August, die allermeisten Kantone haben bereits im Vorfeld mit Einschränkungen reagiert. Hier findest du eine Übersicht dazu:
Die Feuerverbote in den Kantonen
Der Kanton Thurgau hat aufgrund der Trockenheit das bestehende Feuerverbot verschärft. Seit Freitag gilt ein absolutes Verbot von Feuern im Freien. Die Waldbrandgefahr wurde auf Stufe 5, «sehr grosse Gefahr», erhöht. Hier der Überblick über die aktuell geltenden Feuerverbote:
Der Kanton Zürich hat zwar auf Kantonsebene nur ein Feuerverbot in Waldesnähe erlassen, mittlerweile haben aber sämtliche Zürcher Gemeinden ein absolutes Feuerverbot erlassen, weshalb die Kantonsfläche oben ebenfalls in Orange eingefärbt ist.
Absolutes Feuerverbot
Mit einem absoluten Feuerverbot ist in der Regel Folgendes verboten: Im Freien darf kein Feuer entfacht werden und an Feuerstellen, Feuerschalen sowie Einweggrills darf nicht grilliert werden. Feuerwerke sind meistens ebenfalls verboten, darunter fallen auch Himmelslaternen und Höhenfeuer. Was meist noch erlaubt ist, ist das Grillieren im Siedlungsgebiet auf Gas- und Elektrogrills. Wenn du sichergehen willst, solltest du die Website deiner Gemeinde konsultieren.
Einzelne Gemeinden haben zusätzlich noch strengere Regeln erlassen: So gilt in Zürich und Winterthur ein allgemeines Feuerverbot im Freien auf dem Stadtgebiet. Auch Grillieren mit Holzkohle oder Feuerschalen ist dort verboten. Gleiches gilt im Kanton St.Gallen. Dort gilt das absolute Feuerverbot pauschal auch für Siedlungsräume.
Wo auch Feuerwerke verboten sind
Überall, wo ein absolutes Feuerverbot gilt, ist in der Regel auch privates Feuerwerk verboten. In den meisten Kantonen, in denen zwar nur Feuerverbote in Waldesnähe gelten, ist aber auch Feuerwerk explizit verboten. Dies gilt für die Kantone Bern, Luzern, Obwalden sowie Appenzell Innerrhoden.
In den Kantonen Zürich und Graubünden ist Feuerwerk nicht flächendeckend verboten, dafür sind die Gemeinden zuständig. Im Kanton Genf ist privates Feuerwerk nur in einem abgesperrten und von Einsatzkräften überwachten Bereich möglich.
Signal aus dem Kanton Zürich
Im Kanton Zürich wollten die Gemeinden Meilen, Horgen, Rüschlikon und Stäfa ursprünglich an ihren offiziellen Feuerwerken festhalten. Zunächst erteilte die Kantonspolizei ihnen die dafür nötige Bewilligung, sie zog diese jedoch am Donnerstag wieder zurück, wie die Gemeinde Stäfa auf Anfrage bestätigte. Gemeinsam ist den vier Gemeinden, dass sie ihr Feuerwerk traditionell auf Schiffen zünden, die sich auf dem Zürichsee befinden.
Die Signalwirkung sei nicht zu unterschätzen, wenn die gleiche Gemeinde einerseits ihren Einwohnenden das Abbrennen von Feuerwerk verbiete, aber andererseits selber ein Feuerwerk veranstalte, hiess es bei der Kantonspolizei Zürich auf Anfrage. (sda)
Der Kanton Wallis hat nun ein Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper erlassen. Bislang hätten bestimmte Feuerwerkskörper wie Vulkane oder Knallkörper weiterhin verkauft werden dürfen, obwohl ihre Verwendung bereits untersagt gewesen sei. Ein Feuerverbot gilt seit Ende Juni.
Besonders streng nimmt es der Kanton Bern: Verboten sind dort das Zünden von Feuerwerkskörpern und Raketen sowie von anderen pyrotechnischen Gegenständen. Auch dürfen weder Himmelslaternen steigen gelassen noch Höhenfeuer angezündet werden.
Wo dennoch grosse Feuerwerke stattfinden
Die Grossfeuerwerke in der Stadt Basel am 31. Juli und 1. August wurden in letzter Minute am Donnerstag abgesagt. Dass das Rheinfall-Feuerwerk «fire on the rocks» nicht stattfindet, war schon länger bekannt. Erlaubt sind nur Feuerwerke auf Seen. Wo diese noch stattfinden, erfährst du hier:
Die Waldbrandgefahr in der Schweiz
Kurz vor dem 1. August breitete sich die Trockenheit vor allem in der Deutschschweiz weiter aus. So herrschte am Dienstag – neben den beiden Basel – auch im Aargau sehr grosse Waldbrandgefahr, ebenso in Uri, Glarus und in Teilen Graubündens.
Eine Alternative zum konventionellen Feuerwerk bietet auch dieses Jahr wieder die Berner Gemeinde Neuenegg: ein Feuerwerk aus Wasser – und zwar von diesem Dienstag an bis und mit Samstag, 1. August. Das sei naturschonend, tierlieb und ungefährlich, schreiben die Organisatoren aus der Gemeinde rund 15 Kilometer südwestlich der Stadt Bern. (leo mit Material der sda)
