Restaurants und Bars zu: Diese Corona-Massnahmen hat der Bundesrat heute beschlossen
Trotz der Verschärfungen, die der Bundesrat vor einer Woche getroffen hat, sinken die Corona-Zahlen nicht wunschgemäss. Deshalb hat die Regierung die Massnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus in der Schweiz nochmals verschärft.
Betroffen sind besonders die Freizeitbetriebe. Die Skigebiete hingegen bleiben geöffnet. Ziel sei es, die Zahl der Kontakte stark zu reduzieren. Alle Beschlüsse gelten ab Dienstag, 22. Dezember bis am 22. Januar 2021. Alle Bestimmungen bleiben auch über die Festtage – sprich an Weihnachten und Silvester – bestehen. Konkret wurden diese neuen Corona-Regeln erlassen:
Restaurants und Bars
Ab Dienstag, 22. Dezember müssen Restaurants und Bars ihre Tore wieder schliessen. Zuvor durften sie noch bis 19 Uhr Gäste bewirten. Ausgenommen von der Schliessung sind Betriebskantinen, Schulkantinen und die Restauration für Hotelgäste. Take-Away und Lieferdienste dürfen geöffnet bleiben.
Sportbetriebe und -anlagen
Weiter werden auch Sportbetriebe und dazugehörige Anlagen (auch Fitnesscenter) geschlossen. Im Freien dürfen Gruppen bis maximal fünf Personen Sport treiben. Der Profisport wird weiterhin unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden dürfen. Sportliche Aktivitäten für Kinder unter 16 Jahren bleiben mit Ausnahme von Wettkämpfen erlaubt.
Freizeitbetriebe
Zudem sollen auch Kultur- und Freizeiteinrichtungen schliessen. Dazu gehören:
- Kinos
- Museen
- Bibliotheken
- Zoos
- Botanische Gärten
Kulturelle Aktivitäten in Kleingruppen bleiben erlaubt, ansonsten dürfen Veranstaltungen mit Publikum nur noch online durchgeführt werden.
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Einkaufsläden
Einkaufsläden dürfen geöffnet bleiben, aber die Kapazitäten werden angepasst. So dürfen sich ab Dienstag weniger Personen in den Läden aufhalten. Die Kapazitätsgrenze ist dabei abhängig von der zugänglichen Ladenfläche.
Skigebiete
Der Bundesrat schliesst die Skigebiete nicht. Der Bund sieht hier die Kantone in der Pflicht. Trotzdem hält der Bundesrat fest: «Die epidemiologische Lage muss den Betrieb erlauben und in den Spitälern, beim Contact Tracing sowie beim Testen müssen ausreichende Kapazitäten sichergestellt sein.»
Kurzarbeit wird verlängert
Das summarische Verfahren für Kurzarbeitsentschädigung wird erneut verlängert. Der Bundesrat rechnet damit, dass nun weitere Unternehmen Kurzarbeit anmelden müssen und hat diese deshalb bis am 31. März 2021 verlängert. Zudem sollen neu auch Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen und in bestimmten Fällen auch Lehrlinge Anspruch auf eine Entschädigung erhalten.
Lockerung für einzelne Kantone
Kantone dürfen selbstständig Lockerungen beschliessen. So dürfen zum Beispiel Restaurants und Sporteinrichtungen wieder öffnen, sofern die Lage sich entspannt. Dafür muss die Reproduktionszahl auf Kantonsgebiet unter den Wert 1 fallen und die 7-Tagesinzidenz darf nicht höher als der Schweizer Schnitt sein.
Schnelltests werden ausgeweitet
Bisher waren nur Antigen-Schnelltests erlaubt. Nun lässt der Bundesrat auch andere Test-Arten zu, zum Beispiel Speicheltests. Weiter können sich auch Personen ohne Symptome einen Schnelltest machen dürfen, sie müssen diesen aber selber bezahlen. (leo)