Der Entscheid über die Art und Weise der Verschärfung der Corona-Massnahmen dürfte dem Bundesrat nicht leicht fallen. In der Vernehmlassung ist gemäss den veröffentlichten Stellungnahmen nur die Ausweitung der Maskenpflicht weitgehend unbestritten.
Welche Vorschläge der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt hat, ist hier nachzulesen:
Das sagen die Kantone in ihren Stellungnahmen zu den Massnahmen:
Zahlreiche Kantone lehnten in ihren Antworten auf die bundesrätlichen Vorschläge die Zertifikatspflicht bei privaten Treffen ab elf Personen.
Diese wäre schlecht zu kontrollieren, begründete dies der Tessiner Regierungspräsident Manuele Bertoli. Und es bestehe die Gefahr, dass es beim Testen vor den Feiertagen zu Engpässen komme, warnt der Aargau.
Nicht einverstanden mit der Verpflichtung der obligatorischen Schulen zu repetitiven Tests sind die Kantone Bern, Wallis, Freiburg und das Tessin. Die Ostschweizer Kantone lehnen eine solche gar «kategorisch» ab, weil sie zu einer Überlastung der Logistik und der Labors führen würde. Auch für den Kanton Aargau ist ein Obligatorium «nicht umsetzbar».
Einzig der Kanton Solothurn steht den obligatorischen repetitiven Testungen an Schulen und der Beschränkung der Gültigkeitsdauer von Testzertifikaten positiv gegenüber.
Bei den Massnahmen am Arbeitsplatz halten die meisten Kantone die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen für sinnvoll.
Die Ostschweizer, die Baselbieter, die Glarner oder die Aargauer sind für eine Weiterführung der Homeoffice-Empfehlung. Eine entsprechende Pflicht – sei es auch nur für Ungeimpfte oder nicht Genesene – lehnt die Mehrheit der Kantone jedoch ab.
In den meisten Kantonen findet eine Ausdehnung der Maskenpflicht auf Innenbereiche, Veranstaltungen oder für öffentlich zugängliche Betriebe und Einrichtungen Zustimmung.
Der Kanton Glarus hält eine Ausdehnung der Maskenpflicht nicht für nötig – ausser bei grösseren Veranstaltungen.
Bereits entschieden hat der Kanton Aargau: Er weitet die Maskentragepflicht auf das gesamte öffentliche Leben aus sowie für die Schulen ab der 5. Primarschulklasse und Kinderbetreuungseinrichtungen.
Ebenfalls gutgeheissen wird in der Ostschweiz die Sitzpflicht in Restaurants und Clubs. Während diese im Kanton Baselland auf Ablehnung stösst, wird sie im Aargau bereits ab Samstag eingeführt. Eine Kapazitätsbeschränkung lehnen sowohl der Aargau als auch Baselland ab.
Der Kanton Graubünden fordert neben einer Zertifikatspflicht im Privaten und im Freien auch eine 2G-Pflicht (geimpft oder genesen) in Diskotheken ohne Maskentragpflicht. Weiter hielt die Regierung in ihrer Antwort an den Bund fest, dass man eine generelle 2G-Regel prüfen sollte, sofern die geplanten Massnahmen keine Wirkung zeigen würden.
Der Branchenverband GastroSuisse sieht bei erneuten kapazitätseinschränkenden Massnahmen die Existenz der Betriebe bedroht, wie Präsident Casimir Platzer mitteilte. Und für die Nachtkulturunternehmen käme eine Maskentragpflicht mit gleichzeitig sitzendem Konsumieren de facto einer wirtschaftlichen Schliessung des Nachtlebens gleich, hiess es bei der Bar- und Club-Kommission.
Für den Schweizerischen Gewerbeverband (SGV), der sich schon bisher kritisch gegenüber Corona-Massnahmen gezeigt hatte, reichen die bestehenden Massnahmen aus, «solange die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitswesens nicht akut ist». Eine Homeoffice-Pflicht wäre demnach «unverhältnismässig», einzig eine generelle Maskenpflicht in Innenräumen könne geprüft werden.
Der Gewerbeverband lehnt sowohl eine Maskenpflicht für alle Mitarbeitenden in Innenräumen wie auch eine Ausweitung der Zertifikatspflicht ab.
Auch dem Wirtschaftsdachverband Economiesuisse gehen die vorgeschlagenen Massnahmen zu weit. Die Arbeitgebenden nähmen bereits heute ihre Verantwortung wahr und bräuchten keine weitere Vorschriften.
Nur der Kaufmännische Verband Schweiz unterstützt die Wiedereinführung einer vorübergehenden Homeoffice-Pflicht, wie der Verband mitteilte. Zudem müssten der Gesundheitsschutz, die Verfügbarkeit und die Kostenübernahme von Ausrüstung und Verbrauchsmaterial für die Arbeit im Homeoffice klar geregelt sein.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) sagt: Werde Homeoffice verordnet, so müssten die geschuldeten Kosten sowie der Gesundheitsschutz, insbesondere im Bereich Ergonomie, durch den Arbeitgeber getragen werden.
(yam/sda)
Naja, die Intensivstationen in Zürich sind ja auch nur zu 100% ausgelastet, da droht doch sicher noch keine Überlastung!
Man wie kann man nur einen solchen Stuss von sich geben...