Die Ankündigung neuer Corona-Massnahmen sorgt bei manchen für Verwirrung. Sind nun national bereits neue Massnahmen beschlossen worden oder nicht? Und gibt es Unterschiede bei den einzelnen Kantonen?
hämmer ätz Massnahmä oder nit ?
— Rolf, einer der Geimpften (@rolnam) November 30, 2021
Auf nationaler Ebene sind die Verschärfungen erst in der Vernehmlassung. Einige Kantone sind aber bereits vorgeprescht. So gilt beispielsweise in der Osterschweizer ab morgen eine ausgeweitete Maskenpflicht.
Diese soll aber auch bald schweizweit folgen. Um die steigende Infektionswelle zu brechen, hat der Bundesrat den Kantonen gestern verstärkte Massnahmen in Konsultation gegeben.
Um was für Massnahmen es sich dabei handelt – und wann definitiv darüber entschieden wird:
Der Bundesrat hat den Kantonen verschiedene Vorschläge unterbreitet. Diese haben bis morgen Zeit, zu den Plänen Stellung zu nehmen. Am Freitag, 3. Dezember, wird der Bundesrat definitiv über die national geltenden Massnahmen entscheiden.
Die Bundesratssitzung findet jeweils am Morgen statt. Je nachdem, wie lange die Sitzung dauert, wird der Bundesrat erst am Nachmittag vor die Medien treten.
Sport und Kultur
Die Zertifikatspflicht soll auf alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen in Innenräumen und auf alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien in Innenräumen ausgeweitet werden. Damit würde die bestehende Ausnahme für Gruppen unter 30 Personen aufgehoben.
Private Treffen
Bei privaten Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenbereichen soll künftig ab 11 Personen eine Zertifikatspflicht gelten.
Veranstaltungen im Freien
Bei Veranstaltungen im Freien ab 300 Teilnehmenden (aktuell ab 1000 Teilnehmenden) soll die Zertifikatspflicht ebenfalls ausgeweitet werden.
Öffentliche Einrichtungen
Eine Maskenpflicht soll in allen Innenbereichen von öffentlich zugänglichen Betrieben und Einrichtungen sowie zertifikatspflichtigen Veranstaltungen im Innern eingeführt werden. Die Zertifikatspflicht soll die Maskenpflicht nicht aufheben.
Gastro und Veranstaltungen
Dort, wo die Maskenpflicht nicht möglich ist, wie beispielsweise in Innenbereichen von Gastrobetrieben sowie in Diskotheken oder im Rahmen von Veranstaltungen soll stattdessen eine Sitzpflicht gelten.
Sport und Kultur
Sollte bei Kultur- und Sportaktivitäten keine Maske getragen werden, sind Kontaktdaten zu erheben (so wie das aktuell zum Beispiel für Diskotheken bereits gilt).
Arbeitsplatz
Für die neuen Massnahmen am Arbeitsplatz gab der Bundesrat gleich drei verschiedene Varianten in Konsultation:
Variante 1: Maskenpflicht für alle Mitarbeiter in Innenräumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten.
Variante 2: Home-Office-Pflicht für Personen, die weder geimpft noch genesen sind. Sollten diese Personen nicht von Zuhause aus arbeiten können, gilt eine Maskenpflicht.
Variante 3: Eine generelle Home-Office-Pflicht. Sollte dies nicht möglich sein, soll repetitives Testen eingeführt werden.
Alle Schulen der obligatorischen Schulen und der Sekundarstufe II sollten repetitive Tests anbieten.
PCR-Tests sollen künftig nicht mehr 72 Stunden, sondern nur noch 48 Stunden gültig sein. Die Gültigkeitsdauer der Antigen-Schnelltests soll von 48 Stunden auf 24 Stunden reduziert werden.
Die neuen Corona-Massnahmen sollen vorerst bis am 24. Januar 2022 befristet sein. Falls möglich, könnte der Bundesrat die Massnahmen erneut anpassen.
Auf harte Massnahmen wie 2G (Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene), Geschäftsschliessungen oder einen Lockdown verzichtet der Bundesrat vorerst. Weitere Verschärfungen sind aber nicht auszuschliessen.
«In einer Pandemie kann man nie etwas für immer ausschliessen», sagt Gesundheitsminister Alain Berset. Eine 2G-Regel sowie Schliessungen oder Kapazitätsbeschränkungen sei derzeit aber noch nicht diskutiert worden. «Mit den Verschärfungen, die wir in die Konsultation geschickt haben, ist schon einiges möglich. Wir hoffen, dass diese Massnahmen greifen und uns etwas Kontrolle zurückgeben können», so Berset. (cst)