Der Bundesrat hat an einer ausserordentlichen Krisensitzung die neue Lage der Pandemie seit der Entdeckung der neuen Virusvariante Omikron analysiert und schlägt nun neue Verschärfungen vor. Der Kenntnisstand über die neue Variante ist noch tief. Es ist davon auszugehen, dass sie hoch ansteckend ist, und es ist möglich, dass auch Personen angesteckt werden können, die gegen die Delta-Variante immun sind. Die Kombination der derzeit hohen Viruszirkulation und der neuen Variante könnte für die Schweiz problematisch sein, wie Gesundheitsminister Alain Berset am Dienstagnachmittag an der Medienkonferenz sagte. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, vorsorglich eine Konsultation zu verstärkten Massnahmen zu starten. Diese sollen bis am 24. Januar 2022 befristet sein.
Der Bundesrat hat nach Bekanntwerden der neuen Variante am 25. November 2021 umgehend Massnahmen ergriffen, um die Einschleppung und damit die Verbreitung der neuen Variante in der Schweiz nach Möglichkeit zu verzögern. So wurden am 26. November 2021 alle direkten Flüge aus der Region des südlichen Afrikas verboten. Bei der Einreise aus Ländern, in denen die neue Virusvariante aufgetreten ist, müssen zudem alle Personen (auch geimpfte und genesene Personen, sowie Berufsreisende) einen negativen Covid-19-Test vorlegen und sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Nun hat der Bundesrat an seiner Krisensitzung weitere Verschärfungen in Betracht gezogen.
Der Bundesrat hat an seiner ausserordentlichen Sitzung beschlossen, vorsorglich eine Konsultation zur Wiedereinführung bestimmter Massnahmen durchzuführen. Die Kombination einer raschen Zirkulation der Omikron-Variante und der bereits hohen Belastung der Spitäler könnte problematisch sein. Ziel der Massnahmen ist es, die Zirkulation der Delta-Variante zu reduzieren und die Verbreitung der Omikron-Variante in der Schweiz zu verlangsamen, um eine längerfristige Überlastung der Spitalstrukturen zu vermeiden. In Ergänzung dazu sollen die grenzsanitarischen Massnahmen und Einreisebeschränkungen laufend an die aktuelle Situation angepasst werden. Bis Mittwochabend, 1. Dezember 2021, werden die Kantone, die Sozialpartner sowie zuständigen Parlamentskommissionen konsultiert zur Wiedereinführung gewisser Massnahmen, die sich in der Vergangenheit bewährt hatten.
Die Zertifikatsplicht soll auf alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen in Innenräumen und auf alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien in Innenräumen ausgeweitet werden, so eine mögliche Verschärfung. Damit würde die bestehende Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen aufgehoben. Auch bei privaten Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenbereichen soll künftig ab 11 Personen eine Zertifikatspflicht gelten. Des Weiteren soll die Zertifikatspflicht bei Veranstaltungen im Freien auf Veranstaltungen ab 300 Teilnehmenden (aktuell ab 1000 Teilnehmenden) ausgeweitet werden. Dies schlägt der Bundesrat nach seiner Krisensitzung den Kantonen vor.
Für alle Innenbereiche von öffentlich zugänglichen Betrieben und Einrichtungen mit Zertifikatspflicht einschliesslich der zertifikatspflichtigen Veranstaltungen im Innern soll zusätzlich eine Maskenpflicht eingeführt werden, so Berset an der Medienkonferenz an Dienstagnachmittag. In Einrichtungen, in denen das Maskentragen nicht möglich ist, sollen Ersatzmassnahmen gelten: so soll für Gastronomieangebote in Innenbereichen (auch in Diskotheken oder im Rahmen von Veranstaltungen) eine Sitzpflicht für die Konsumation gelten. Kann bei Kultur und Sportaktivitäten keine Maske getragen werden, sind Kontaktdaten zu erheben (so wie das aktuell zum Beispiel für Diskotheken bereits gilt).
Zur Einschränkung der Kontakte am Arbeitsplatz und zur Reduktion des Personenaufkommens im öffentlichen Verkehr unterbreitet der Bundesrat den Kantonen im Rahmen der Konsultationen drei Verschärfungs-Varianten:
Das hat der Bundesrat an seiner Krisensitzung für die Schulen beschlossen: Alle Einrichtungen der obligatorischen Schulen und der Sekundarstufe II sollen verpflichtet werden, repetitive Tests anzubieten.
Die Covid-19-Verordnung zu den Zertifikaten soll so angepasst werden, sodass PCR-Tests nicht mehr 72 Stunden, sondern nur noch 48 Stunden gültig sind. Die Gültigkeitsdauer der Antigen-Schnelltests wird von 48 Stunden auf 24 Stunden reduziert. Diese Verkürzung der Gültigkeitsdauern erhöht die Sicherheit der Testresultate. Die Massnahmen sollen vorerst bis am 24. Januar 2022 befristet sein, wie der Bundesrat nach seiner Krisensitzung mitteilt.
Nach der Impfwoche geht der Bundesrat davon aus, dass der impfwillige erwachsene Teil der Bevölkerung in den Kantonen ausreichend geimpft ist, wie es Artikel 1a Absatz 2 des Covid-19-Gesetzes vorschreibt. Dem Bundesrat ist es aufgrund dieser Vorgabe nicht mehr möglich, aus epidemischer Sicht angezeigte Kapazitätsbeschränkungen namentlich in Innenräumen anzuordnen.
(aeg)
Einige Wirte haben da einen Innenraum 2.0 vor ihren Beizen geschaffen. Rundum geschlossene Zelte mit Heizstrahlern und Elektroöfen.
Sowas sollte verboten sein…