Knappes Ja der Ständeratskommission zu Stromabkommen mit der EU
Das letzte grosse Puzzlestück der sogenannten Bilateralen III ist bereit für die kleine Kammer, doch die Fronten sind verhärtet: Nach monatelangem Ringen und über zwanzig Verhandlungsstunden hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) ihre Vorberatung zum Stromabkommen mit der EU abgeschlossen. Mit 6 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt sie ihrem Rat die Genehmigung des Vertragswerks. Das teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit.
Damit kann der Ständerat in der Wintersession im Dezember das Gesamtpaket vollenden. In der Herbstsession hatte die kleine Kammer die übrigen Abkommen bereits gutgeheissen. Das Stromabkommen – laut Urek-S-Präsident Thierry Burkart (FDP/AG) das «kontroverseste des aktuellen Pakets» – war damals ausgeklammert worden. Bereits beim Eintreten im Juni hatte sich in der Kommission mit 6 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine Zitterpartie abgezeichnet.
Importgarantie versus Souveränitätsbedenken
Aus Sicht der knappen Kommissionsmehrheit sowie der Branche ist das Abkommen für die Versorgungssicherheit unverzichtbar: Es sichere die Einbindung in das europäische Netz und verhindere, dass Nachbarstaaten Stromlieferungen bei Engpässen drosselten. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten. Sie befürchtet durch die dynamische Rechtsübernahme den Verlust der Hoheit über einheimische Energieressourcen wie die Wasserkraft.
Wegen des staatspolitischen Gewichts fordert die Urek-S mit 8 zu 4 Stimmen, das Abkommen zwingend dem doppelten Mehr von Volk und Ständen zu unterstellen, zusätzlich zum Ständemehr für den Stabilisierungsteil. Eine Minderheit will dem Bundesrat folgen und nur ein einfaches Volksmehr.
Stichentscheid bei Solarmindestpreis
Bei der innerstaatlichen Umsetzung will die Kommission den Spielraum maximal nutzen, wie sie schrieb. Dabei fällte Präsident Burkart gleich zweimal bei 6 zu 6 Stimmen den Stichentscheid.
Zum einen strich die Kommission auf Antrag des Bundesrats die gesetzlich garantierte Minimalvergütung für Solarstrom aus Kleinanlagen bis 150 Kilowatt (kW). Im geöffneten Markt sei es nicht mehr haltbar, dass Grundversorgungskunden diese Kosten trugen. Die Minderheit will die Mindestpreise über den Netzzuschlagsfonds bis 2035 retten.
Zum anderen beschränkte die Urek-S per Stichentscheid die Aufsicht der Regulierungsbehörde Elcom: Diese soll Tarife in der Grundversorgung künftig nur noch auf «Missbräuchlichkeit» überprüfen dürfen.
Die regulierte Grundversorgung soll Haushalten und Betrieben bis 50 Megawattstunden (MWh) offenstehen; eine Minderheit forderte 100 MWh. Um Mehrkosten für verbleibende Kunden abzuwenden, dürfen Grundversorger nach Meinung der Urek-S-Mehrheit künftig bei jedem Wechsel eines Kunden in den freien Markt ein «Wechselentgelt» verlangen. Zudem sollen Firmen frei entscheiden dürfen, ob sie Strom in der Grundversorgung oder am Markt absetzen.
Wasserkraft-Prämie und Schubert-Praxis
Mit 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen will die Mehrheit die Marktprämie für Grosswasserkraft unbefristet fortführen, um die Winterversorgung zu sichern; die Minderheit warnte vor nach EU-Auffassung unzulässigen Beihilfen. Bei den Netzbetreibern beschränkte die Kommission die Entflechtung auf Produktion und Netz, gemeinsame Dienste blieben erlaubt.
Für Zündstoff sorgte in der Kommission schliesslich ein staatspolitischer Beschluss: Mit 6 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung will die Kommission die «Schubert-Praxis» im Parlamentsgesetz verankern. Bundesgesetze sollen dem Völkerrecht vorgehen, wenn das Parlament einen Konflikt bewusst in Kauf genommen hat.
Mit diesen Beschlüssen ist der Boden für einen parlamentarischen Showdown im Dezember gelegt. (sda)
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