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EU-Stromabkommen: Gefahr für Mindestpreisgarantie für Solarstrom

EU-Stromabkommen gefährdet Mindestpreis-Garantie für Solarstrom

31.08.2025, 12:4231.08.2025, 14:34
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Besitzer von Solaranlagen könnten beim Einspeisen von Strom künftig nicht mehr von einem garantierten Mindestpreis profitieren. Im Rahmen des Stromabkommens mit der EU will der Bundesrat die Einspeisevergütung anpassen. Die EU lehnt garantierte Einspeisepreise als Marktverzerrung ab.

Die garantieren Mindesttarife für Anlagen unter 150 Kilowatt würden abgeschafft, teilte das Bundesamt für Energie (BFE) in einem Schreiben an den Nationalrat Benoît Gaillard (SP/VD) mit. Über das Schreiben berichteten die «Sonntagszeitung» und «Le Matin Dimanche». Es liegt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA ebenfalls vor.

Die beiden Zeitungen schrieben, dass die Abschaffung der Mindesttarifgarantie etwa 250'000 Besitzer von Solaranlagen treffen würde, die Strom ins Netz einspeisen. Das entspricht fast 95 Prozent aller Photovoltaikanlagen im Land.

BFE-Direktor Benoît Revaz bestätigte diese Zahlen gegenüber der Nachrichtenagentur nicht, dementierte sie aber auch nicht. Die Situation unterscheide sich je nach Eigenverbrauch der einspeisenden Produzenten.

Es drohen Preissteigerungen

Die Garantie einer minimalen Einspeisevergütung ist ein zentraler Punkt im neuen Stromgesetz. Das Volk hiess dieses 2024 mit 69 Prozent gut. Das Gesetz bezweckt eine Beschleunigung beim Ausbau der erneuerbaren Energien.

SP-Politiker Gaillard erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, obwohl das Volk die Förderung erneuerbarer Energien klar angenommen habe, würden Solaranlagenbesitzer und Investoren bei der Änderung die Planungssicherheit einbüssen und den Marktschwankungen ausgesetzt sein.

Diese Risiken würden auch die Verbraucherinnen und Verbraucher treffen, indem sie bei der Marktöffnung mit horrenden Preissteigerungen konfrontiert sein könnten.

BFE-Direktor Revaz erinnerte daran, dass derzeit Mindesttarife nur zum Tragen kommen, wenn sich Verteiler und einspeisender Produzent nicht auf den Abnahmepreis einigen können. Er sagte, eine Übernahmepflicht würde bestehen bleiben. Bei einer Änderung würde diese beim Grundversorger statt beim Verteiler liegen.

Mindestangebot aus dem Inland wäre nicht mehr Pflicht

Bei den Änderungen im Hinblick auf das EU-Stromabkommen sieht der Bundesrat auch vor, den Mindestanteil von Strom inländischer Herkunft aus erneuerbarer Energie aus dem Stromgesetz zu streichen. Derzeit müssen die Versorger mindestens 20 Prozent des Strommix' aus solcher inländischer Energie anbieten.

Im Fall dieser Streichung wäre ein Mindestangebot inländischer erneuerbarer Energie zwar weiterhin möglich, aber nicht mehr obligatorisch, erklärte Revaz. Die EU will damit eine Diskriminierung zum Marktzugang verhindern.

Das Stromabkommen ist Teil des Pakets der Bilateralen III mit der Europäischen Union. Gegen das ganze Paket ist allein die SVP. Die Gewerkschaften bekämpfen das Stromabkommen. Es gilt als wahrscheinlich, dass die EU das Paket zur Erneuerung der bilateralen Verträge auch ohne das Stromabkommen annimmt. (sda)

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kume
31.08.2025 12:53registriert Januar 2025
Eigentlich selbstverständlich, dass dieses Schreiben für alle im Original zugänglich sein sollte, nicht nur Sonntagszeitungen und Nachrichtenagenturen. Das Bundesamt für Energie sollte eine öffentlich zugängliche FAQ-Liste für das Stromabkommen haben.
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Overton Window
31.08.2025 14:17registriert August 2022
"Die EU sieht Fixpreise als Marktverzerrung."

Vielleicht sollte jemand der EU mal den Unterschied zwischen Fixpreise und Mindestpreise erklären.

Aber bitte nicht unser Militärdepartement, denn die hatten das ja selber nicht kapiert...
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Pointless Piraña
31.08.2025 13:38registriert Dezember 2019
Das Gesetz schreibt das gar nicht vor. Deutschland z.B. kennt eine Vergütung. AKW-Lobbyist und SVP-Bundesrat Rösti missbraucht das Stromabkommen einfach nur für seine Klientel.Politik.
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