Die Gewerkschaften bekämpfen das Stromabkommen mit der EU. Via «Sonntagszeitung» machten sie nicht zum ersten Mal Stimmung gegen das Abkommen, das Teil der neuen Verträge mit der EU ist. Diese befinden sich derzeit in der Vernehmlassung.
«Wegen EU-Vertrag: 250’000 Hausbesitzer verlieren Entschädigung für Solarstrom» titelte das Sonntagsblatt und versetzte damit viele in Aufregung, die – auch wegen finanzieller Anreize – in den vergangenen Jahren eine Solaranlage auf ihrem Dach installiert hatten. Was verändert das EU-Abkommen für die Besitzer von Solaranlagen? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Das war lange Zeit regional sehr unterschiedlich – und ist es heute noch. Der Betreiber einer Solaranlage muss sich mit seinem örtlichen Netzbetreiber einigen. Im neuen Stromgesetz ist nun aber eine Mindestvergütung verankert. Ab dem 1. Januar 2026 gilt: Kommt keine Einigung zustande, erhält der Solaranlagenbetreiber mindestens sechs Rappen pro Kilowattstunde. Diese Mindestvergütung gilt landesweit für eingespeisten Strom aus Anlagen bis zu 150 kW Leistung.
Die Mindestvergütung gilt auch dann, wenn zu viel Strom im Markt ist, der Preis also ins Negative kippt. Das Paradebeispiel dazu sind schöne Ostern: Es wird weniger Strom verbraucht, weil vieles stillsteht. Scheint gleichzeitig die Sonne, liefern Solaranlagen plötzlich viel Elektrizität. Mit dem Solarboom der letzten Jahre haben sich solche Negativphasen gehäuft, auch wenn sie meist nicht sehr lange dauern. Für die Stromversorger ist das doppelt ärgerlich: Sie müssen den Strom abnehmen und auf dem Markt zu Negativpreisen verkaufen – und trotzdem die Solaranlagen-Besitzer dafür entschädigen.
Ja. Die EU verbietet Minimalvergütungen in Negativpreisphasen. Denn dabei handelt es sich eigentlich um ein Marktversagen, das nicht subventioniert werden soll. Will die Schweiz ein Stromabkommen, muss auch sie ihr Recht entsprechend anpassen. Und zwar ab dann, wenn der Preis für die Elektrizität mindestens für eine Stunde ununterbrochen negativ ist. Zudem ist die Marktöffnung Pflicht für einen EU-Deal: Mit der Liberalisierung können Privatkunden ihren Anbieter frei wählen. Stromversorger haben dadurch keine gebundenen Kunden mehr, die diese doppelten Ausgaben finanzieren. Allerdings plante Energieminister Albert Rösti ohnehin, die Minimalvergütungen zusammenzustreichen – auch ohne EU-Deal.
Rösti will erreichen, dass Solaranlagen-Besitzer ihren Strom möglichst für die eigenen vier Wände nutzen, etwa für Wärmepumpen oder Batterien. Es fällt deshalb auf, dass er noch einen Schritt weiter geht als die Richtlinie der EU: Diese erlaubt nämlich Minimalvergütungen durchaus, nur nicht in Negativphasen.
Viele europäische Länder zwischen Portugal und Baltikum kennen minimale Einspeisevergütungen für Solaranlagen – und diese sind auch sehr unterschiedlich grosszügig ausgestaltet. Andere setzen auf Auktionen oder an den Markt gekoppelte Preise. Liechtenstein zum Beispiel vergütet Strom aus PV-Anlagen im viertelstündlichen Intervall mit den aktuellen Spotmarktpreisen der Strombörse. Und zahlt einen Ausgleichsbeitrag, wenn der jahresdurchschnittliche Ertrag einer definierten Referenzproduktion in der marktorientierten Einspeisevergütung unter eine gesetzlich vereinbarte Mindestvergütung fällt.
Das dauert noch eine ganze Weile. Frühester Abstimmungstermin über das Stromabkommen ist Juni 2027, eine Inkraftsetzung wäre damit zwischen 2028 und 2030 realistisch. Allerdings sieht der Bundesrat zusätzlich eine Übergangsfrist vor: Die Mindestvergütung wird erst drei Jahre nach Inkraftsetzung des Stromabkommens gestrichen.
Die neuesten Zahlen datieren von Ende 2024. Damals standen in der Schweiz rund 250’000 kleinere und mittlere Solaranlagen im Privatbesitz, mittlerweile sind es wohl über 300’000. Sie alle wären von dieser neuen Regelung betroffen.
Nein, es handelt sich um einen Vorschlag des Bundesrates, der derzeit in der Vernehmlassung ist und noch angepasst werden kann. Das Parlament hat die Möglichkeit, diese Regelung abzuändern und einen anderen Weg zu wählen als der Bundesrat. Das letzte Wort hat ohnehin die Stimmbevölkerung, die über das Stromabkommen abstimmen wird.
Nein. Womöglich kommt es auch zu einem Kompromiss im Bundeshaus. In der Schweiz erhalten Hausbesitzer neben den Stromvergütungen auch Einmalvergütungen bei der Installation. Der Bund subventioniert den Bau einer kleinen PV-Anlage mit bis zu 30 Prozent der Investitionskosten einer Referenzanlage. Aus dem Parlament ist zu hören, dass diese noch höher angesetzt werden können – als Ausgleich zu vielleicht wegfallenden Einspeisevergütungen. Ein Ende der Solarsubventionen ist nicht abzusehen.
Im Kern geht es um die Zusammenarbeit mit Europa. Die EU-Verträge befinden sich aktuell in der Vernehmlassung. Die Gewerkschaften bekämpfen das Stromabkommen, das ein Teil davon ist, und wollen separat darüber abstimmen lassen. Pierre-Yves Maillard, oberster Gewerkschafter, torpediert dieses öffentlichkeitswirksam immer wieder mit Störmanövern. (aargauerzeitung.ch)
Wie viel bekommt ein Hausbesitzer, wenn er die überschüssige Solarenergie in das Netz seines Stromversorgers einspeist?
Der Betreiber einer Solaranlage muss sich mit seinem örtlichen Netzbetreiber einigen.
Das ist so nicht richtig. Die Einspeisevergütung wird vom Netzbetreiber diktiert, und ist darum oft unterirdisch tief. Das war ja auch der Grund, warum man ein gesetzliches Minimum festgelegt hat.
Maillard als Gewerkschafter ist hier sowieso der Falsche sich einzumischen. Er wird langsam unerträglich mit seiner Geltungssucht.