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Ernährungsinitiative: Beschwerde gegen Abstimmungsbüchlein eingereicht

Franziska Herren, Initiantin Initiative, spricht an der Pressekonferenz zum Kampagnenstart der Volksinitiative 'Fuer eine sichere Ernaehrung durch Staerkung einer nachhaltigen inlaendischen Produ ...
Beschwert sich über das Abstimmungsbüchlein – Umweltschützerin Franziska Herren.Bild: keystone

Vegan-Zwang-Vorwurf: Initianten reichen Beschwerde gegen Abstimmungsbüchlein ein

30.07.2026, 09:3930.07.2026, 10:41

Die Urheberinnen und Urheber der Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung (Ernährungsinitiative)» haben beim Regierungsrat des Kantons Bern Abstimmungsbeschwerde gegen Bundesrat und Bundeskanzlei eingereicht. Sie kritisieren die Angaben im Abstimmungsbüchlein für den Urnengang vom 27. September als irreführend.

Eingereicht haben die Beschwerde die Umweltschützerin Franziska Herren und ihr Verein «Sauberes Wasser für alle», wie sie am Donnerstag mitteilten. Zuerst über den Vorgang berichtet hatten die Tamedia-Zeitungen.

Die Initiantinnen und Initianten werfen Bundesrat und Bundeskanzlei vor, den Initiativtext falsch zu interpretieren. Die vorgeschlagene Verfassungsbestimmung, wonach der Bund innert zehn Jahren einen Netto-Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent anstrebe, sei nicht als zwingende Zielvorgabe zu verstehen.

Keine Partei unterstützte bei der Behandlung im Parlament das Volksbegehren. Die Gegnerinnen und Gegner der Initiative argumentieren unter anderem, eine Annahme der Initiative würde massive staatliche Eingriffe in die Ernährung der Bevölkerung nötig machen. Sie sprechen von einem «Vegan-Zwang».

The Landjaeger sausage is on special offer (labeled with "Aktion"), pictured on March 5, 2013, at the Migros branch in Baden, Switzerland. Migros is Switzerland's the largest retail com ...
Statt einer tierisch basierten soll eine pflanzlich basierte Ernährung gefördert werden, fordert die Initiative.Bild: KEYSTONE

Diesen Vorwurf weisen Herren und ihre Mitstreiterinnen und Mitstreiter zurück. Gleiches gilt für die Aussage, dass eine Verlagerung von Umweltbelastungen ins Ausland drohe, wenn in der Schweiz weniger Lebensmittel tierischen Ursprungs produziert würden.

Die Beschwerdeführenden verlangen nach eigener Aussage in erster Linie, dass der Bundesrat seine Aussagen berichtigt. Falls das nicht mehr möglich sei, müsse die Abstimmung verschoben werden. Falls die Abstimmung ohne Berichtigung wie geplant durchgeführt werde, solle sie für ungültig erklärt werden.

Laut den Tamedia-Zeitungen will die Bundeskanzlei an den offiziellen Abstimmungsinformationen nichts ändern. Der Bundesrat verstehe den Netto-Selbstversorgungsgrad von 70 Prozent als verbindliche Zielvorgabe, weil dies die Übergangsbestimmungen der Initiative verlangten, argumentiert sie gemäss dem Artikel. Eine Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bei der Bundeskanzlei blieb zunächst ohne Antwort.

Die Regierung von Herrens Wohnkanton Bern muss nun innert zehn Tagen über die Beschwerde befinden. Danach kann der Entscheid des Berner Regierungsrats ans Bundesgericht weitergezogen werden. (nil/sda)

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114 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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equus asinus
30.07.2026 12:09registriert November 2023
Gemäss Initiativtext soll die BV wie folgt geändert werden:

Art. 104a Ernährungssicherheit
[…]
2 Der Bund strebt einen Netto-Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent an.[…]

Was soll denn das anders sein, als eine zwingende Zielvorgabe?

Ich interpretiere das genau gleich, wie der Bundesrat.

Wenn das nicht gewollt ist, isch die Formulierung einfach grottenschlecht. Wenn sogar die Initiantin den Text schwächer auslegt, als er geschrieben ist, kann man die Abstimmung gleich sein lassen. Da kann nichts brauchbares rauskommen bei der Umsetzung.
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Tubel vom Dienst
30.07.2026 15:20registriert Januar 2021
@Watson: Es wär toll, wenn ihr bei solchen Berichten die zur Debatte stehenden neuen Artikel vollständig bringen würden, dann würden alle über das Gleich diskutieren.
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The Real Tonald Dump
30.07.2026 13:48registriert März 2025
Ähm, ist denn die Bundesverfassung für Fr. Herren rein fakultativ bzw nur eine Zielvorgabe und nicht bindend? Solche Aussagen machen mich manchmal etwas rat- und sprachlos. Rechtssicherheit ist ein zu kostbares Gut für solche Rettungsversuche einer Initiative wenn man bemerkt, dass es vor der Abstimmung nicht den Zuspruch findet wie erwartet. Wird wohl ein Nein von mir geben, da ich bei solchen Aussagen von Initiaten Zweifel an den Überlegungen und an der Ernsthaftigkeit der eingereichten Initiative habe.
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