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Parlament rehabilitiert einstige Weltkrieg-Widerstandskämpfer

Stefania Prezioso Batou, GP-GE, stellt Bundespraesident Ignazio Cassis waehrend der Fragestunde eine Frage, waehrend der Fruehlingssession der Eidgenoessischen Raete, am Montag, 7. Maerz 2022, im Nati ...
Gab den Anstoss für die Vorlage: die ehemalige Genfer Nationalrätin Stefania Prezioso Batou, aufgenommen im März 2022.Bild: KEYSTONE

Parlament rehabilitiert einstige Weltkrieg-Widerstandskämpfer

15.06.2026, 21:3615.06.2026, 21:36

Schweizerinnen und Schweizer, die im Zweiten Weltkrieg freiwillig mit der Résistance in Frankreich oder mit italienischen Widerstandsgruppen gegen den Faschismus gekämpft haben, sollen rehabilitiert werden. Das will das Parlament.

Als Zweitrat stellte sich der Ständerat am Montag mit 35 zu 4 Stimmen und mit 3 Enthaltungen hinter die Vorlage der Rechtskommission des Nationalrats. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmungen. Der Bundesrat war damit einverstanden.

Finanzielle Entschädigungen oder Genugtuungen sieht das Gesetz über die Rehabilitierung der Freiwilligen in der französischen Résistance oder im italienischen Widerstand nicht vor. Vor über achtzig Jahren hatten sie sich dem Widerstand in Frankreich und in Italien gegen den Nationalsozialismus angeschlossen, manchmal unter Einsatz ihres Lebens.

Wer in einer fremden Armee kämpft, macht sich in der Schweiz strafbar. Das galt auch für Schweizer Freiwillige, die während des Kriegs für den französischen oder den italienischen Widerstand gekämpft haben.

Mit dem neuen Gesetz würden die damaligen Strafurteile der Freiwilligen nicht in Frage gestellt, sagte Fabien Fivaz (Grüne/NE) namens der Rechtskommission des Ständerats (RK-S). Es sollten vielmehr ihre Leistungen für Freiheit und Demokratie anerkannt werden.

Pirmin Schwander (SVP/SZ) kritisierte das Vorhaben und wollte nicht darauf eintreten. Zu sagen, dass die Freiwilligen im Zweiten Weltkrieg für Freiheit und Demokratie gekämpft hätten, sei zu einfach, sagte er. Denn die französische Résistance habe auch Kriegsverbrechen begangen, etwa an Kollaborateuren.

Freiwillige in Frankreich identifiziert

Angestossen hatte die Vorlage die ehemalige Genfer Nationalrätin Stefania Prezioso Batou (Ensemble à gauche). Sie sprach von 466 in Archivstudien identifizierten Schweizerinnen und Schweizern, die mit der französischen Résistance kämpften.

Etwa 200 von ihnen seien nach der Rückkehr in die Schweiz verurteilt worden. Einige seien aus der Armee ausgeschlossen oder ihnen seien die politischen Rechte entzogen worden.

Flüchtlingshelferinnen und -helfer in Zeiten des Nationalsozialismus und Freiwillige, die im Spanischen Bürgerkrieg aufseiten der Republikaner gekämpft haben, hat die Schweiz bereits vor Jahren rehabilitiert. Ausgeklammert blieben aber Freiwillige bei der französischen Résistance und bei italienischen Partisanengruppen.

Grund war gemäss dem Bericht der Rechtskommission das damals noch zu wenig vorhandene Wissen über die Motivation dieser Gruppen. 2020 habe aber der Historiker Peter Huber eine Studie zum Thema veröffentlicht. Gemäss seiner Studie kamen 13 Prozent der Schweizer Freiwilligen beim Einsatz für die Résistance ums Leben.

16 Prozent wurden gefangengenommen und in Arbeitslager, Konzentrationslager oder Gefängnisse verbracht. Rund die Hälfte der Freiwilligen kehrte nach dem Krieg in die Schweiz zurück; die Übrigen blieben in Frankreich respektive gingen zur französischen Fremdenlegion.

Widerstand in der Region Ossola

Belegt ist gemäss dem Kommissionsbericht zur Vorlage auch, dass Schweizer Freiwillige mit italienischen Partisanengruppen gegen den Faschismus kämpften, etwa in der zwischen dem Wallis und dem Tessin gelegenen Region Ossola. Ihre Rehabilitierung wurde in den Räten nicht gefordert, doch die RK-N nahm auch sie in die Vorlage auf.

Es gehe vor allem um Tessinerinnen und Tessiner, die später in der Schweiz verurteilt worden seien, sagte im Nationalrat Simone Gianini (FDP/TI). Sie sollten rehabilitiert und ihnen damit Ehre erwiesen werden für den Kampf auf der historisch gesehen richtigen Seite.

Das Gesetz soll nicht nur für ehemalige Kämpferinnen und Kämpfer gelten, sondern auch für Personen, die den Widerstand von der Schweiz aus unterstützten, etwa mit dem Weitergeben von Informationen, der Unterbringung von Widerstandskämpfern oder Waffenlieferungen.

Der Bundesrat war mit dem Vorhaben einverstanden. Die Freiwilligen seien bereit gewesen, ihr Leben im Kampf gegen den Faschismus aufs Spiel zu setzen, sagte Justizminister Beat Jans. Es gehe um eine Wertung aus heutiger Sicht, nicht um Kritik an den damaligen Behörden. «Ihre Urteile von damals waren rechtmässig.» (sda)

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