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Fall Patrick Frei: darum droht den mutmasslichen Opfern die Ausschaffung

Untersiggenthal: Die Gemeinde steht im Fall Patrick Frei in der Kritik.
Im Fall Patrick Frei sorgt die Gemeinde Untersiggenthal für Aufregung. (Archivbild)Bild: website Gemeinde Untersiggenthal

Der Fall Patrick Frei – darum droht seinen mutmasslichen Opfern die Ausschaffung

Der Ex-SVP-Grossrat hat mutmasslich eine Minderjährige und ihre Mutter sexuell belästigt und missbraucht. Doch anstelle von Unterstützung erhalten die Opfer von der Gemeinde eine Verfügung – sie sollen ausgeschafft werden.
21.07.2026, 17:2621.07.2026, 17:26

Dem ehemaligen Aargauer SVP-Grossrat Patrick Frei wird vorgeworfen, Iwona L. sowie ihre damals 15-jährige Tochter Paula betäubt und sich sexuell an ihnen vergangen zu haben. Die Übergriffe soll er gefilmt haben; es gilt die Unschuldsvermutung.

Für Freis mutmassliche Opfer ist seine Verhaftung nicht das Ende der Geschichte, wie eine Recherche des Tages-Anzeigers aufzeigt. Die Gemeinde hilft nur spärlich, und der Kanton will sie wegweisen. Ein Überblick.

Ein Vertrag mit Folgen

Am 4. September 2023 wird Patrick Frei verhaftet. Iwona L. ist zu diesem Zeitpunkt seine Lebenspartnerin. Sie hatte den Politiker 2021 in den Ferien in Spanien kennengelernt. Für Frei ist die ausgebildete Pflegerin nicht nur Partnerin, sondern auch Angestellte.

Patrick F.: Hier im Aargauer Grossrat.
Patrick Frei, hier als Mitglied des Aargauer Grossen Rats.Bild: facebook

Ein Arbeitsvertrag zwischen den beiden stipuliert, dass die Polin sich um das Haus, den Garten und das Essen kümmert, während Frei ihr dafür einen Lohn bezahlt. Tatsächlich zahlt er ihr keinen Lohn, er kommt jedoch für den Unterhalt von Mutter und Tochter auf. Der Vertrag berechtigt sie zu einem Aufenthaltstitel B.

Mit der Verhaftung fällt Iwonas finanzielle Stütze weg, und ihr bleibt keine andere Wahl, als sich an die Gemeinde Untersiggenthal zu wenden und Sozialhilfe zu beantragen.

Die Gemeinde reagiert

Der Gang zum Gemeindehaus fällt der Mutter nicht leicht, schliesslich ist Frei nicht nur Aargauer Grossrat, sondern auch Mitglied der Steuerkommission der Gemeinde und somit bestens vernetzt.

Vor Ort harzt es. Sie kann kein Deutsch, der Gemeindemitarbeiter kann kein Englisch – zwei Personen müssen übersetzen und erklären, dass ihre Tochter Opfer sexueller Gewalt geworden sei und sie dringend finanzielle Hilfe benötige.

Die Gemeinde lässt keine Zeit verstreichen und reagiert – indem sie umgehend das Aargauer Migrationsamt in einem dreiseitigen Brief über Iwonas Antrag informiert.

[...]

Folgender Klärungsbedarf hinsichtlich der Aufenthaltsbewilligung von Frau [...] und ihrer Tochter liegt vor:

- Ist die Aufenthaltsbewilligung überhaupt rechtmässig erworben bzw. ausgestellt worden?

[...]
Ausschnitt aus einem Schreiben der Gemeinde Untersiggenthal.quelle: tagesanzeiger

Die Migrationsbehörden verschicken nur Tage später einen Ermittlungsauftrag an die Kantonspolizei. Der «dringende» Verdacht: Weil sie entgegen dem Arbeitsvertrag nie einen Lohn erhalten hat, soll Iwona L. die Behörden beim Bewilligungsverfahren getäuscht haben.

Die Polizei wird gebeten, den Sachverhalt zu ermitteln und allenfalls ein Strafverfahren gegen die Polin zu eröffnen. Man wäre froh um eine zeitnahe Bearbeitung, weil «die Betroffene bereits ein Gesuch um Ausrichtung von Sozialhilfe gestellt hat», heisst es zudem im Auftrag.

Nothilfe anstatt Sozialhilfe

Im November 2023, rund zwei Monate nach Freis Verhaftung, entscheidet der Gemeinderat über Iwonas Antrag: Mutter und Tochter erhalten Geld. Doch statt der ordentlichen Sozialhilfe mit einem Grundbedarf von 1624 Franken pro Monat (die ihnen grundsätzlich zustehen würde, so eine Expertin gegenüber dem «Tages-Anzeiger»), gibt es nur 1000 Franken monatlich. Das ist weniger als das vom Kanton Aargau festgelegte Minimum zur Existenzsicherung.

Und während die ordentliche Sozialhilfe nebst dem Grundbedarf noch andere Kosten wie Miete, Krankenkasse und situative Leistungen abdecken würde, übernimmt die Gemeinde in diesem Fall nur gewisse Leistungen wie Fahrkosten zum Arbeitsort, eine Brille oder den Zahnarzt.

Die Gemeinde erklärt die Entscheidung damit, dass der Aufenthaltsstatus der beiden Frauen gerade geprüft werde. Darum bezahle man statt Sozialhilfe lediglich «Nothilfe im Sinne von Asylansätzen».

Die Gemeinde fordert Iwona L. zudem auf, die Nummernschilder ihres Autos abzugeben. Sollte dies nicht per 1. Januar 2024 geschehen, könne dies eine Kürzung des Grundbedarfs um bis zu 30 Prozent zur Folge haben.

Ein No-Go ohne rechtliche Grundlage, so die Expertin. Das sieht der Gemeindeammann auf Anfrage des «Tages-Anzeigers» anders: «Sozialhilfeentscheide werden durch die zuständigen Behörden gestützt auf die jeweils anwendbaren gesetzlichen Grundlagen und die konkreten Umstände des Einzelfalls getroffen. Bei unklaren oder strittigen Sachverhalten werden die erforderlichen Abklärungen vorgenommen.» Zum konkreten Fall könne er sich jedoch nicht äussern.

Wegweisung statt Hilfe

Die Gemeinde hat Iwona und ihrer Tochter in der Zwischenzeit eine kleine Wohnung vermittelt. Iwona hat eine Anstellung als Floristin gefunden. Denn im Dezember 2023 teilt ihr das Aargauer Migrationsamt mit, dass man beabsichtige, ihre Aufenthaltsbewilligung zu widerrufen, weil ihre Anstellung als Haushaltshilfe ein «Scheinarbeitsverhältnis» gewesen sei.

Dazu kommt, dass die Strafbehörden mittlerweile aktiv geworden sind. Nicht nur wegen der angeblich erschlichenen Bewilligung, sondern auch wegen einer Anzeige – von niemand anderem als Patrick Frei Iwona L. soll beim Umzug in die kleine Wohnung diverse Einrichtungsgegenstände aus seinem Haus gestohlen haben. Die Staatsanwaltschaft lässt deshalb ihre Wohnung durchsuchen.

Die psychische Belastung macht Iwona schwer zu schaffen. Im Frühling 2024 erleidet sie einen Nervenzusammenbruch und wird stationär in eine psychiatrische Klinik aufgenommen. Ihre Arbeit als Floristin muss sie aufgeben.

Im September 2024 kommt die Verfügung des Aargauer Migrationsamts. In dieser heisst es:

[...]

2. [...] hat die Schweiz spätestens 60 Tage nach Rechtskraft dieser Verfügung zu verlassen. Nach Ablauf der Ausreisefrist kann die Wegweisung zwangsweise vollzogen werden.

3. Das Kind [...] wird in diese Verfügung miteinbezogen.

[...]
Ausschnitt aus einer Verfügung des Aargauer Migrationsamts.Quelle: Tagesanzeiger

Das Migrationsamt anerkennt zwar, Mutter und Tochter «sollen Opfer sexueller Übergriffe geworden sein». Jedoch könnten solche Vorwürfe keinen «schwerwiegenden persönlichen Härtefall begründen». Aus Sicht der Behörde sei «das öffentliche Interesse an der Wegweisung der Betroffenen sehr gross».

Beschwerden ohne Wirkung

Auch Paula L. geht es nicht gut. Während ihre Mutter gegen die Wegweisung ankämpft, geht ihre obligatorische Schulzeit zu Ende. In einem Motivationssemester findet die mittlerweile 17-Jährige eine Lehrstelle als Bäckerin – ihr Traum war es, Kosmetikerin zu werden, doch niemand will sie einstellen.

Der Druck ist für Paula jedoch zu hoch, sie führt die Lehre nicht zu Ende. Ein Gutachten beschreibt die Situation: «Die Diskrepanz zwischen den Anforderungen einer Lehre und den aktuellen Ressourcen der Patientin ist offensichtlich.» Weil sie schon ein Motivationssemester absolviert hat, bezahlt der Staat ihr keine weiterführende Schule.

Mutter Iwona wendet sich daraufhin an die Opferhilfe Aargau. Diese teilt mit: «Gestützt auf die geltende Rechtslage kann die Finanzierung einer Privatschule nicht als dringend notwendige Massnahme zur Bewältigung der unmittelbaren Tatfolgen anerkannt werden.» Als Trost bietet man Iwona an, sich mit einer Spende von 1000 Franken an einer solchen Schule zu beteiligen.

Iwona L. wehrt sich. Sie reicht links und rechts Beschwerden ein – gegen das Sozialamt von Untersiggenthal, gegen die Opferhilfe, gegen die Regierung, gegen die Aargauer Gerichte. Manche zieht sie bis vor das Bundesgericht; in fast allen unterliegt sie. Ihre Eingaben seien rechtsmissbräuchlich und querulatorisch, schreibt das Bundesgericht.

Düstere Aussichten

Wie es für Iwona und Paula L. weitergeht, ist unklar. Noch haben die Gerichte nicht über die Wegweisung der Polinnen entschieden. Immerhin hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Diebstahls eingestellt.

Allerdings hat sie Iwona wegen Täuschung der Behörden bei der Einreise mit einem Strafbefehl sanktioniert und ihr eine Busse und Kosten in der Höhe von 2160 Franken aufoktroyiert. Patrick Frei, der sich damals aktiv für ihre Aufenthaltsbewilligung eingesetzt und den Arbeitsvertrag unterschrieben hatte, wird voraussichtlich in der Sache nicht belangt werden. Dies, weil ihm so viele schwerwiegendere Taten vorgeworfen werden, dass dieses Vergehen kaum mehr ins Gewicht fällt.

Sollte Iwona L. ihre Busse nicht bezahlen können, drohen ihr 30 Tage Haft. Aktuell ist sie in einer stationären Therapie in einer Zürcher Psychiatrie. Und dort muss sie sich weiter mit den Behörden herumschlagen: Erst Ende Juni überbrachte die Polizei ihr in der Klinik Betreibungsunterlagen.

(cpf)

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Die beliebtesten Kommentare
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Mocking Bert
21.07.2026 17:38registriert Februar 2022
Ein SVPler berschafft einer Migrantin einen Scheinarbeitsvertrag damit sie Bleiberwcht erhält und missbraucht dann ihre Tochter.

Das wird der Migrantin dann zum Verhängnis und wird ausgeschafft.

Einfach nur traurig und ein Armutszeugnis für unser ach so humanitäres Land.

Ich könnte grad kotzen.

Aber Hauptsache die Ausländer sind an allem schuld, gäll, SVP?

🤢
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Schlaf
21.07.2026 17:39registriert Oktober 2019
Die SVP/Frei sollte der Mutter und Tochter ein sorgenfreies Leben ermöglichen!

Schliesslich hat der Typ deren Leben zur Hölle gemacht.
Hat doch so viele Gottesfürchtige in dieser Partei, Nächstenliebe und so!

Wie die Gemeinde und der Kanton sich verhält, ist nur zum fremdschämen!
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maruhu
21.07.2026 17:30registriert Januar 2021
Das Resultat des Rechtspopulismus grassiert in dieser Gemeinde😒
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