Schweiz
Gesellschaft & Politik

Nach Handschlag-Affäre ändert Baselland Bildungsgesetz

Nach Handschlag-Affäre greift das Baselbiet hart durch – Landesverweise «kommen in Frage»

Die Baselbieter Bildungsdirektorin Monica Gschwind will den Handschlag in der Schule gesetzlich verankern. Wegen der Änderung der Kantonsverfassung wird es zu einer Volksabstimmung kommen.
08.12.2016, 06:0208.12.2016, 08:26
Basel

Die Handschlag-Affäre hat im Baselbiet ein Nachspiel. Die Baselbieter Bildungsdirektorin Monica Gschwind (FDP) will mittels einer Änderung der Kantonsverfassung und des Bildungsgesetzes härter gegen Integrationsverweigerer vorgehen, wie diese im Interview mit der «Basler Zeitung» (BaZ) sagt.

Die neue Basellandschaftliche Regierungsraetin Monica Gschwind, FDP, posiert anlaesslich der Gesamtregierungswahlen des Kanton Basellandschaft am Sonntag, 8. Februar 2015, im Landratssaal in Liestal.  ...
Die FDP-Frau Gschwind will Integrationsverweigerer härter anpacken.Bild: KEYSTONE

Schulen in der Pflicht

Geschwind will die Schulbehörden vermehrt in die Pflicht nehmen. So sollen Schulleitungen neu dazu verpflichtet werden, dem Amt für Migration Meldung zu erstatten, wenn sich «Personen oder Familien der Integration grundsätzlich widersetzen». Was das genau heisst, ist noch unklar. Fest steht, dass der Handschlag damit obligatorisch wird.

«In Extremfällen kann es beispielsweise zur Ablehnung des Einbürgerungsgesuchs führen.»
Monica Gschwind

Denn: Gemäss dem revidierten Bildungsgesetz sind Schülerinnen und Schüler dazu verpflichtet, mit ihrem Verhalten die «hiesigen gesellschaftlichen Werte» zu achten. Ausserdem haben sie «an hiesig gängigen Ritualen wie namentlich dem Handschlag» teilzunehmen.

Das neue Gesetz soll den Migrationsbehörden zudem die Möglichkeit geben, mit Integrationsvereinbarungen auf Verweigerer zu reagieren. Verstossen diese dagegen drohen laut Geschwind Sanktionen: «In Extremfällen kann dies beispielsweise zur Ablehnung des Einbürgerungsgesuchs führen. Als Ultima ratio kann meines Wissens auch der Landesverweis infrage kommen.»

Volksabstimmung geplant

In der Kantonsverfassung soll zudem verankert werden, dass welt­anschauliche Auffassungen und religiöse Vorschriften nicht «von der Erfüllung bürgerlicher Pflichten» entbinden. Diese Änderung muss jedoch erst vom Volk abgesegnet werden. Damit wird es im Baselbiet zu einem Urnengang kommen. 

«Ich erhoffe mir von unserem Vorgehen eine Signalwirkung», sagt Gschwind gegenüber der BaZ. Es müsse allen klar sein, dass man sich bei uns an gewisse Regeln und Gepflogenheiten zu halten hat. (rwy)

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