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Bundesrat will gewässerschädigende Arzneimittel kennzeichnen

Medikamente
Medikamente sollen bald Informationen betreffend Beschädigung des Wassers erhalten. Bild: shutterstock

Bundesrat will gewässerschädigende Arzneimittel kennzeichnen

Gewässerschädigende Arzneimittel für Menschen und Tiere sollen in der Schweiz künftig gekennzeichnet werden müssen. Der Bundesrat beantragt ein Ja zu einer Motion mit dieser Forderung.
20.08.2026, 14:3220.08.2026, 15:29

Ein Vorstoss von Nationalrätin Céline Weber (GLP/VD) fordert Gesetzesanpassungen bei Arzneimitteln. Für Gewässer schädliche Medikamente für Heimtiere will Weber nicht nur kennzeichnen, sondern zudem nur noch auf Rezept abgeben lassen.

Die Pflicht soll gelten, wenn die Arzneimittel Stoffe enthalten, die wiederholt und verbreitet in Gewässer gelangen. Als Beispiele nennt die Motion Diclofenac und Fipronil. Wasserorganismen in der Schweiz seien zunehmend durch Mikroverunreinigungen aus Arzneimitteln bedroht, schrieb sie zur Begründung des Vorstosses.

In Flüssen und Seen könnten diese schädlichen Stoffe selbst in sehr geringen Konzentrationen Fortpflanzungsstörungen bei Fischen verursachen und die aquatischen Ökosysteme destabilisieren. Auch moderne Kläranlagen könnten die Einträge nicht vollständig ausfiltern. Daher brauche es Massnahmen an der Quelle.

Der Bundesrat ist mit der Motion einverstanden, wie er in seiner Stellungnahme schrieb. Eine Begründung dafür nannte er nicht. Als Nächstes entscheidet der Nationalrat über den Vorstoss. (sda)

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