Ständeratskommission will kriminelle Jugendliche härter bestrafen
Schwer kriminelle Jugendliche sollen härtere Strafen erhalten. Das fordert die zuständige Ständeratskommission.
Konkret soll der maximale Freiheitsentzug ab 16 Jahren von vier auf sechs Jahre und bei 15-Jährigen von einem auf zwei Jahre erhöht werden. Mit diesem Teil einer vom Nationalrat bereits angenommenen Motion von Nina Fehr Düsel (SVP/ZH) ist die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) einverstanden, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Die weiteren Forderungen des Vorstosses lehnt die Kommission hingegen ab.
Auch Gefängnis soll laut Nationalrat möglich sein
Gemäss dem Nationalrat sollen bei schweren Verbrechen künftig unbedingte Strafen gegen Jugendliche ausgesprochen werden können, sie sollen nach dem Erwachsenenstrafrecht beurteilt werden. Und wenn ein Jugendlicher bei Massnahmen nicht kooperiert, soll er ins Gefängnis müssen.
Die RK-S will sich dagegen auf eine «gezielte Verschärfung» des Jugendstrafrechts fokussieren, wie es in der Mitteilung hiess. Sie stützte sich dabei auf zwei Berichte – einen Postulatsbericht des Bundesrats sowie einen Zusatzbericht der Verwaltung zu jugendlichen Intensivtätern. Bei Letzteren sieht die Ständeratskommission «einen gewissen Handlungsbedarf».
Mit der Erhöhung des maximal zulässigen Strafmasses solle insbesondere bei den wenigen Jugendlichen, die schwere Gewaltdelikte begangen haben und bei denen die Schutzmassnahmen nicht die gewünschte Wirkung zeigen, eine angemessene Sanktionierung ermöglicht werden. Die übrigen Punkte der Motion greifen aus Sicht der RK-S zu stark in das bewährte System des Jugendstrafrechts ein.
Als Nächstes entscheidet der Ständerat über den Vorstoss. (sda)
