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Gesellschaft & Politik

Die Entscheide des Nationalrats vom Montag

Die Mitglieder der Grossen Kammer ueben den Ausfall der elektronischen Abstimmungsanlage und fuehren eine Abstimmung mit Aufstehen oder Zeichengeben durch, an der Sondersession des Nationalrats, am Mo ...
Übrigens: Die heutigen Abstimmungen wurden als Übung im Falle eines Ausfalls des elektronischen Systems analog durchgeführt.Bild: keystone

Jugendstrafrecht und politische Beteiligung Behinderter – die Entscheide des Nationalrats

Am Montag hat der Nationalrat über eine Vielzahl an Gesetzesänderungen abgestimmt. Das wichtigste daraus liest du hier.
05.05.2025, 22:1705.05.2025, 22:19
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Schärferes Jugendstrafrecht

Der Nationalrat will das Schweizer Jugendstrafrecht verschärfen. Bei schweren Verbrechen sollen künftig unbedingte Strafen gegen Jugendliche ausgesprochen werden können. Und wenn ein Jugendlicher bei Massnahmen nicht kooperiert, soll er ins Gefängnis müssen.

Mit 95 zu 94 Stimmen bei drei Enthaltungen und Stichentscheid von Präsidentin Maja Riniker (FDP/AG) hat der Nationalrat am Montag eine entsprechende Motion von Nina Fehr Düsel (SVP/ZH) angenommen.

Die Zürcher SVP-Nationalrätin fordert auch, dass Jugendliche bei besonders schweren Straftaten nach dem Erwachsenenstrafrecht beurteilt werden. Und der maximale Freiheitsentzug ab 16 Jahren soll laut Fehr Düsels Vorstoss von vier auf sechs Jahre und bei 15-Jährigen von einem auf zwei Jahre erhöht werden. Der Bundesrat solle die entsprechenden Gesetzesänderungen vorlegen.

Als Begründung gab Fehr Düsel an, immer öfter begingen Jugendliche in der Schweiz schwere Straftaten und offenbarten grosse kriminelle Energie. So etwa im März 2024, als ein 15-Jähriger, der sich zur Terrororganisation IS bekannte, in Zürich einen Juden mit einem Messer lebensgefährlich verletzte.

Das Jugendstrafrecht sei nicht auf den Kopf zu stellen, sagte Fehr Düsel am Montag in der Sondersession des Nationalrats- Doch es brauche punktuelle Anpassungen bei schweren Straftaten. Entscheidend sei heute einfach das Alter - bis 18 Jahre - und nicht die Schwere der Tat oder die kriminelle Energie.

Noch ist allerdings Fehr Düsels Auftrag nicht beim Bundesrat: Der Vorstoss geht zuerst zur weiteren Beratung in die zuständige Kommission des Ständerats. Im Nationalrat stimmte Links-grün gegen die Motion. Angenommen wurde sie von der Rechten mit Stimmen aus der Mitte und der GLP.

Jans: «Nicht überdrehen»

Bundesrat Beat Jans beantragte dem Nationalrat Ablehnung des Vorstosses und sagte, solche Forderungen kämen immer wieder. Gerade auch im weltweiten Vergleich funktioniere das Schweizer Jugendstrafrecht gut und werde international beachtet. Es gebe keinen Grund, die «Schraube zu überdrehen», sagte der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD).

Ziel des Schweizer Jugendstrafrechts sei es, Jugendliche von der Begehung von weiteren Straftaten abzuhalten. Leitprinzipien seien die Erziehung und der Schutz der Jugendlichen. Es gehe darum, sie wieder auf den richtigen Weg zu bringen.

Aus der Neurowissenschaft wisse man, dass die Entwicklung des Gehirns erst mit etwa 25 Jahren abgeschlossen sei. Ein schematisches Vorgehen, wie es Fehr verlange, sei nicht angebracht. Auch bestehe kein statistisch erkennbarer Zusammenhang zwischen Anzahl der Jugendstrafurteile und der Strafandrohung.

In der schriftlichen Antwort auf die Motion von Nina Fehr Düsel schrieb der Bundesrat aber auch, bereits heute könne gegen Jugendliche eine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden. Dann nämlich, wenn eine Unterbringung nach Jugendstrafgesetz abgebrochen werden müsse, beispielsweise aufgrund einer «Massnahmenresistenz».

Anpassung wird schon geprüft

Jans wies auch darauf hin, dass der Bundesrat nach einem vom Ständerat überwiesenen Postulat derzeit die Wirksamkeit jugendstrafrechtlicher Sanktionen überprüft. Er lässt auch analysieren, ob es Gesetzesanpassungen braucht. Diesen Ergebnissen gelte es nicht vorzugreifen, erklärte der EJPD-Vorsteher.

Er wolle aber nicht verhehlen, dass ihn die grosse kriminelle Energie, welche gewisse jugendliche Straftäter an den Tag legten, beunruhige, sagte Jans weiter.

Asylgesuche

Der Nationalrat will den Bundesrat verpflichten, Massnahmen gegen medizinisch begründete Asylgesuche zu ergreifen. Gemeint sind Asylgesuche, die eingereicht werden, um während der Prüfung des Gesuchs auf Kosten der Allgemeinheit eine medizinische Behandlung zu erhalten.

Mit 128 zu 62 Stimmen nahm der Rat am Montag in seiner Sondersession eine Motion der Waadtländer FDP-Nationalrätin Jacqueline de Quattro mit dieser Forderung an. Diese sagte im Nationalrat, aktuell warteten beispielsweise sieben Personen aus Georgien auf eine Organtransplantation in ihrem Wohnkanton.

Der Kanton riskiere, dafür 300'000 Franken pro Person aufwenden zu müssen. Die Georgier hätten mit dem einzigen Ziel ein Asylgesuch gestellt, diese Behandlung zu erhalten. Derartige Fälle gefährdeten die die Akzeptanz des Asyls in der Schweiz.

Viele «Wirtschaftsmigrantinnen und -migranten», schrieb die frühere Waadtländer Staatsrätin im Vorstoss, benutzten «im Übrigen» das Asylprozedere, um sich zahnärztlich oder kieferorthopädisch behandeln zu lassen.

Bekämpft wurde der Vorstoss von Delphine Klopfenstein Broggini (Grüne/GE). Sie sagte, es gehe nicht an, aufgrund von Einzelfällen das Gesetz ändern zu wollen. Es bestehe das Risiko, ein ganzes Volk zu stigmatisieren.

Der Bundesrat war für Annahme der Motion. Es gehe um Asylgesuche von Menschen, beispielsweise aus sicheren Staaten wie Georgien, deren Einwohner von der Visumspflicht für die Schweiz befreit seien, führte der zuständige Bundesrat Beat Jans im Rat aus. Er bestätigte, dass solche Leute medizinische Leistungen in Anspruch nehmen könnten.

Der Vorstoss geht nun an die zuständige Kommission des Ständerats zur weiteren Beratung.

Politische Rechte behinderter Personen

Alle volljährigen Schweizerinnen und Schweizer, auch Menschen mit geistiger Beeinträchtigung, sollen dieselben politischen Rechte und Pflichten in Bundessachen haben. Der Nationalrat will dafür die Verfassung anpassen.

Mit 109 zu 68 Stimmen und mit 16 Enthaltungen sagte der Nationalrat am Montag Ja zur Motion, die seine Staatspolitische Kommission (SPK-N) mit Stichentscheid von Präsidentin Greta Gysin (Grüne/TI) eingereicht hatte. Die Motion geht zurück auf eine Petition aus der Behindertensession im Jahr 2023.

16'000 Ausgeschlossene

Die Nein-Stimmen kamen namentlich von der SVP sowie aus der FDP, die Enthaltungen vor allem von FDP und Mitte. Der Bundesrat hatte ein Ja empfohlen. Er kann die verlangte Änderung der Bundesverfassung ausarbeiten, sofern der Ständerat zustimmt. Das letzte Wort zu einer Verfassungsänderung haben allerdings Volk und Stände an der Urne.

Heute stehen gemäss der Verfassung Menschen, die «wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind», die politischen Rechte nicht zu. Das schliesse rund 16'000 Menschen in der Schweiz automatisch vom Stimmrecht aus, schrieb die Nationalratskommission zum Vorstoss.

Wer wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehe oder von einer vorsorgebeauftragten Person vertreten werde, dürfe nicht mit abstimmen, schrieb die SPK-N zum Vorstoss. Ein solcher Entzug dieses Rechts ist in den Augen der Mehrheit nicht statthaft.

Namens der Befürworter sprach Marc Jost (EVP/BE) von einer diskriminierenden Regelung, die dem Grundsatz der Gleichheit aller Bürgerinnen und Bürger widerspreche. Menschen mit geistiger Behinderung hätten durchaus politisches Interesse und engagierten sich in der Politik.

Beistandschaften hätten beispielsweise jene, die ihre Finanzen nicht selbst regeln könnten. Grundlage für einen Ausschluss vom Stimmrecht dürften sie nicht sein, sagte Jost. Das Risiko einer Beeinflussung gebe es bei allen, nicht nur bei Beeinträchtigten. Für sie dürften daher keine strengeren Massstäbe angewendet werden.

«Nicht handlungsfähig»

Eine starke Minderheit war gegen die Motion. Es gehe im Verfassungsartikel um Menschen, die unter umfassender Beistandschaft stünden, sagte Sprecher Benjamin Fischer (SVP/ZH).

Sie seien gemäss Zivilgesetzbuch in eigenen Angelegenheiten nicht handlungsfähig, auch nicht im Rechtsverkehr. Man müsse sich fragen, wer im konkreten Fall das Stimm- oder Wahlrecht für diese Menschen ausübe, warnte Fischer vor Missbrauch.

Der Bundesrat hingegen empfiehlt die Motion zur Annahme. Wählen und abstimmen zu dürfen bedeute Menschen mit Beeinträchtigung viel, sagte Justizminister Beat Jans dazu. Es gebe zwar ein legitimes öffentliches Interesse, Personen auszuschliessen, die die Bedeutung von Entscheiden nicht erfassen könnten.

Formulierung zu absolut

Aber die vorliegende Formulierung sei zu absolut und die Unterschiede von Kanton zu Kantone beim Einrichten von Beistandschaften gross. Es gebe zudem in einigen Kantonen bereits Beispiele von Aufhebungen derartiger Ausschlüsse.

Der Bundesrat befasste sich in einem im Jahr 2023 vorgelegten Postulatsbericht mit der Frage, ob die politischen Rechte auf Bundesebene auch das passive Wahlrecht einschliessen sollten, also die Wählbarkeit in den Nationalrat. Für unterschiedliche Regelungen sah er damals keinen Bedarf.

Es liege in der Verantwortung der Wählerinnen und Wähler, zu beurteilen, ob eine Person das Amt auch ausüben könne, schrieb er. Im Ausland werde das passive Wahlrecht wegen psychosozialen oder geistigen Behinderungen oder wegen mangelnder Handlungsfähigkeit häufiger eingeschränkt als das aktive Wahlrecht.

Rüffel an den EGMR

Der Bundesrat muss - zusammen mit weiteren Staaten - den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof «an seine Kernaufgabe erinnern». Namentlich soll der Gerichtshof keine ideellen Verbandsbeschwerden zulassen dürfen.

Diese Forderungen stehen in einer Motion aus dem Ständerat, die der Nationalrat am Montag überwiesen hat. Er tat dies mit 122 zu 71 Stimmen und ohne Enthaltungen. Die Ja-Stimmen kamen von der SVP, der FDP und der Mitte-Fraktion.

Eine Mehrheit der Rechtskommission (RK-N) hatte sich hinter die Motion gestellt, und auch der Bundesrat stimmte ihr zu. Eingereicht worden war der Vorstoss nach dem EGMR-Urteil zum Fall der Klima-Seniorinnen.

Eine Minderheit um Sibel Arslan (Grüne/BS) trat gegen den Vorstoss an. Dieser wolle die Unabhängigkeit des EGMR beschneiden, gab Arslan zu bedenken. Unabhängigkeit sei ein Pfeiler der Grundrechte. Der EGMR habe die Pflicht, dort einzugreifen, wo staatliche Mechanismen oder aber der Zugang zu einem Gericht fehlten.

Der Bundesrat muss sich nun für ein verbindliches Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention einsetzen. Es soll dazu beitragen, «dass die Rechtsprechung des EGMR die Souveränität der Vertragsstaaten stärker respektiert.»

Der Innerrhoder FDP-Ständerat Andrea Caroni hatte die Motion 2024 nach dem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes (EGMR) zur Klage des Vereins Klimaseniorinnen eingereicht. Das Urteil habe gezeigt, «wie sehr sich der EGMR von gewissen Grundsätzen der Europäische Menschenrechtskonvention entfernt» habe, schrieb er.

Beim Urteil vom April 2024 habe der Gerichtshof die ideelle Verbandsbeschwerde zugelassen, obwohl die Menschenrechtskonvention eine solche ausschliesse. Auch habe er in Artikel 8 der Konvention ein Recht auf Klimaschutz erkannt, das sich dort nicht finde und das die Mitgliedstaaten abgelehnt hätten.

Im Urteil hatte der EGMR festgehalten, dass die Schweiz die Menschenrechtskonvention verletze, indem sie ihren Aufgaben beim Klimaschutz nicht nachkomme. Schon kurz nach diesem Urteil verabschiedeten Stände- und Nationalrat Erklärungen, in denen sie ihr Unverständnis über das Urteil äusserten.

Der EGMR überschreite die Grenzen der zulässigen Rechtsfortentwicklung und missachte die demokratischen Entscheidungsprozesse der Schweiz, hielt Caroni weiter fest.

Auch der Bundesrat kritisierte das Urteil aus Strassburg und beantragte Annahme der Motion. Die Schweiz erfülle das Urteil bereits, bestätigte Justizminister Beat Jans im Rat.

Lärmpegel im Nationalratssaal

Zum Abschluss noch eine etwas seichte Meldung: Das Nationalratspräsidium will wissen, welcher Schallpegel während der Nationalratsdebatten erreicht wird. Es lässt deshalb während der dreitägigen Sondersession des Nationalrats an drei Orten im Nationalratssaal Schallmessungen durchführen.

Wie Nationalratspräsidentin Maja Riniker (FDP) am Montag zu Beginn der Sondersession sagte, befand sich an diesem Tag ein Messgerät neben ihrem Pult vorne im Saal. Die zwei anderen Geräte waren hinten im Saal bei zwei Kameras installiert worden.

Lebhafte Debatten gehörten zum Ratsbetrieb, sagte Riniker weiter. Doch das Präsidium habe den Eindruck, die Lautstärke sei im Saal immer wieder recht hoch. Aufgrund der erhobenen Daten werde das Ratspräsidium entscheiden, so Riniker, ob mit Blick auf die Sommersession bestimmte Massnahmen ergriffen würden.

Das Präsidium denke beispielsweise an eine visuelle Darstellung des Lautstärkepegels. Riniker sagte etwas später auch, die Messgeräte hätten in den letzten fünf Minuten einen Mittelwert von über 70 Dezibel angezeigt, was «in der Toleranz» liege. Dieser Wert sei nicht grün, sondern orange, was als «potenziell störend» eingeschätzt werde.

Im Nationalratssaal greifen die Ratspräsidentinnen und -präsidenten immer wieder zu einer Glocke, um Ruhe herzustellen und persönliche Gespräche von Ratsmitgliedern einzudämmen. «Bitte führen Sie persönliche Gespräche ausserhalb des Saals», heisst es dann jeweils so oder ähnlich.

Das Nationalratspräsidium besteht neben der Aargauer FDP-Nationalrätin Maja Riniker aus dem Ersten Vizepräsidenten Pierre-André Page (SVP/FR) und der zweiten Vizepräsidentin Katja Christ (GLP/BS).

(cpf/sda)

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28 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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FACTS
06.05.2025 05:44registriert April 2020
Verbeiständete & geistig beeinträchtigten Menschen das Stimmtecht zu geben, gibt diesen nicht eine Stimme, sondern deren Betreuern/Bezugspersonen eine Zweitstimme.

Diese Leute sind oft gerade deshalb verbeiständet, weil sie leicht von anderen manipuliert werden können.

Die geplante Neuregelung ist damit etwa so, wie wenn man Kindern ein Stimmrecht gibt, die noch unter dem Einfluss ihrer Eltern stehen - nur mit dem Unterschied, dass Eltern meist das Beste für ihre Kinder wollen, verbeiständete Personen aber nicht immer nur unter dem Einfluss von wohlgesinnten Personen stehen.
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Bündn0r
06.05.2025 07:08registriert Januar 2018
Die Hürden für eine umfassende Beistandschaft sind sehr hoch. Lange nicht jeder der etwas Hilfe bei Finanzen etc erhält und labge nicht jeder geistig Behinderte fällt darunter.
Unter diesem Hintergrund finde ich es bedenklich, Personen die nachweisbar nicht in der Lage sind sinnvoll rechtliche Entscheidung für sich selbst zu fällen, das Wahlrecht zu geben.
Im privaten Rechtsverkehr traut man jedem Kind mehr zu.
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Metro Man
06.05.2025 06:47registriert Februar 2022
Ich bin wirklich ganz selten einer Meinung mit SVP Vertretern, aber warum eine Person, die wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt ist, bei Bundesangelegenheiten abstimmen können soll, verstehe ich nun wirklich nicht. Ist die Fähigkeit, sich eine Meinung bilden zu können, für eine Abstimmung denn ganz und gar nicht notwendig? Und warum haben 5jährige nicht ebenfalls ein Stimmrecht? Das ist letztlich einfach eine zusätzliche Gratisstimme für diejenigen, die die Angelegenheiten solcher Personen sowieso schon regeln. Staatsbürgerschaft alleine kann nicht das einzige Kriterium sein.
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