Während bei erwachsenen Straftätern die Bestrafung und Resozialisierung im Vordergrund stehen, hat das Jugendstrafrecht vor allem zwei Ziele: den Schutz und die Erziehung von Kindern und Jugendlichen.
Der Grund dafür sei, dass Persönlichkeit und Gehirn bei Jugendlichen noch nicht fertig entwickelt sind, sagt Gian Ege, Assistenzprofessor für Strafrecht an der Uni Zürich. Durch Sanktionen und Massnahmen wird versucht, die Jugendlichen auf die rechte Bahn zu lenken.
Am häufigsten werden jugendliche Straftäterinnen und Straftäter zu einer sogenannten persönlichen Leistung verurteilt. Das heisst, sie müssen einen gemeinnützigen Arbeitseinsatz leisten, der je nach Alter maximal drei Monate dauert. Bei über 15-Jährigen sind zudem Bussen möglich und Gefängnisstrafen. Teilweise bleibt es aber auch bei einem Verweis.
Daneben kann die Justiz verschiedene Schutzmassnahmen aussprechen. Das geht von der Aufsicht der Eltern bis hin zu einer stationären Therapie in einer geschlossenen Einrichtung. Auch Rayon- und Kontaktverbote sind möglich.
Das Jugendstrafrecht gilt für Kinder ab 10 Jahren. Vorher sind Kinder nicht strafmündig. Begeht ein jüngeres Kind eine Straftat, kann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Massnahmen anordnen.
Da das Mädchen noch nicht 15 Jahre alt ist, ist die höchstmögliche Strafe im Falle einer Verurteilung ein maximal zehntägiger Arbeitseinsatz, sagt Jugendstrafrechtsexperte Gian Ege. «Sollte sich zeigen, dass eine Entwicklungsstörung oder eine psychische Erkrankung vorliegt und eine Rückfallgefahr besteht, ist zudem eine Schutzmassnahme möglich», sagt er. Diese kann bis zum 25. Geburtstag der Täterin dauern.
Generell gilt: Obwohl eine Gefängnisstrafe erst ab 15 Jahren erlaubt ist, können schon Kinder ab 10 Jahren in Untersuchungshaft genommen werden, sagt Gian Ege. Voraussetzung dafür wären ein dringender Tatverdacht sowie beispielsweise Wiederholungs- oder Fluchtgefahr. Ebenfalls denkbar wäre, dass das Mädchen stationär platziert wird, um abzuklären, ob es eine Schutzmassnahme braucht.
Das Parlament hat beschlossen, dass künftig auch verurteilte Jugendliche nach Absitzen einer Strafe verwahrt werden können. Die Verwahrung ist möglich bei Jugendlichen, die im Alter zwischen 16 und 18 einen Mord begangen haben und bei denen ernsthafte Gefahr besteht, dass sie erneut morden. Die neue Bestimmung tritt am 1. Juli in Kraft.
Für den Moment dürfte der neue Gesetzesartikel aber toter Buchstabe bleiben, sagt Gian Ege. Denn die Voraussetzungen seien so formuliert, dass sie gar nie erfüllt sein könnten. Auch andere Juristen halten die Verschärfung für nicht umsetzbar.
Das mutmassliche Tötungsdelikt in Berikon AG wird die Diskussion um eine Verschärfung des Jugendstrafrechts erneut anheizen. Die Zürcher SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel fordert in einem Vorstoss höhere Maximalstrafen für jugendliche Straftäter. Der Nationalrat hat ihn eben erst – wenn auch knapp – angenommen.
Fehr Düsel, selbst Juristin, will beispielsweise, dass 16-Jährige zu bis zu sechs statt vier Jahren Gefängnis verurteilt werden können und sie in besonders schweren Fällen nicht nach Jugend-, sondern Erwachsenenstrafrecht beurteilt werden. Fachpersonen wie Gian Ege sehen die Forderungen kritisch. «Die Erhöhung der Höchststrafen wirkt auf Jugendliche kaum abschreckend», sagt er. Das zeigten Untersuchungen.
Die SVP-Politikerin hingegen findet, dass sich die Strafen auch im Jugendstrafrecht stärker an der Schwere einer Tat orientieren müssen: «Der Fall Berikon zeigt, dass wir für besonders schwere Fälle eine bessere Handhabe brauchen.» Resozialisierung wie auch Abschreckung seien wichtig.
da ist eine 10-tägige Strafe doch einfach nur noch blanker Hohn.
man kann ja bei kleinen Delikten mit Jugendlichen anders verfahren. aber kommt schon bei einem Tötungsdelikt sind die 10 Tage gemeinnützige Arbeit lächerlich.
Das evtl. nicht aber denkt auch mal an die Angehörigen der Opfer! Die erwarten eine angemessene Strafe für den Täter.
Wenn der Täter wie in diesem Fall mit ein paar Sozialstunden davon kommt ist das für die Hinterbliebenen wie ein Schlag ins Gesicht. Auch die Chance das einem Angehörigen eine Sicherung durch brennt und er zu Selbstjustiz greifft steigt dadurch gefährlich an.
Mord und Todschlag darf nicht mit ein paar Sozialstunden abgegolten werden auch wenn der Täter erst 12 ist!