Schweiz
Häusliche Gewalt

Glarus: Bundesgericht schützt Notfall-Arzt nach schwerer Gewalttat

Deux policiers de l'Office federal de la police, gardent l'entree du Tribunal federal lors de la ceremonie officielle du 150eme anniversaire du Tribunal federal le jeudi 15 mai 2025 a Lausan ...
Laut Bundesgericht war der Gewaltakt des Täters für den Arzt nicht vorhersehbar.Bild: KEYSTONE
Häusliche Gewalt

Bundesgericht schützt Notfall-Arzt nach schwerer Gewalttat

Das Bundesgericht hat das Strafverfahren gegen einen Notfall-Arzt eingestellt. Er hatte einen Mann entlassen, der darauf eine Frau schwer verletzte und ihr ein Auge ausriss.
20.08.2026, 12:0020.08.2026, 12:46

Das Bundesgericht hat die Einstellung eines Strafverfahrens im Kanton Glarus gegen einen Arzt bestätigt. Der Mediziner hatte einen Mann aus dem Notfall entlassen, der einen Tag später eine Frau schwer verletzte und ihr ein Auge ausriss.

Die Beschwerde des Opfers gegen die Verfahrenseinstellung wurde abgewiesen, wie aus einem am Donnerstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht. Die Glarner Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren gegen den Arzt zuvor zu Recht eingestellt.

Das Opfer und der Mann hatten sich im April 2018 kennengelernt. Im Mai reiste dieser zu ihr in die Schweiz. Auf einem Flug wurde er aggressiv und rief «Allahu Akbar», worauf ihn das Flugpersonal an seinem Sitz festband. Nach der Landung wurde der Mann von einem Sanitäter behandelt und die Polizei brachte ihn in eine Notfallstation.

Dort untersuchte ihn ein Assistenzarzt. Der Mann verhielt sich während der Untersuchung ruhig und kooperativ. Er erklärte, er habe seinen Job kürzlich verloren, kaum geschlafen und ständig kreisende Gedanken. Der Arzt entliess den Mann mit der dringenden Weisung, am Folgetag ein psychiatrisches Ambulatorium aufzusuchen. Er stellte zudem sicher, dass der Patient einen Termin erhielt.

Auge ausgerissen

Der Mann nahm diesen Termin jedoch nicht wahr. Er traf stattdessen die Frau und griff sie am nächsten Tag in einem Hotel an, wobei er ihr ein Auge ausriss. Der Täter verstarb am Tatort an akutem Herzversagen.

Laut Bundesgericht war dieser psychotische Schub für den Arzt nicht vorhersehbar. Der Mann habe im Spital keinen psychotischen Eindruck gemacht. Er habe sogar ein Taxi und eine Hotelübernachtung organisiert. Der Arzt habe sich mit einem Vorgesetzten beraten und eine Folgebehandlung organisiert. (Urteil 7B_854/2025 vom 28.7.2026) (sda)

Hilfe für gewaltbetroffene Personen
Im Notfall direkt bei der Polizei melden: Telefonnummer 117

In allen Kantonen gibt es zudem Beratungsstellen, die Opfer von häuslicher Gewalt weiterhelfen. Alle Angebote findest du hier.

Zuflucht für volljährige Frauen und deren Kinder, die von körperlicher, psychischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen sind, gibt es in diversen Frauenhäusern in der Schweiz. Weitere Informationen findest du hier.

Zuflucht für Männer, die von psychischer oder physischer Gewalt betroffen sind, gibt es in den Einrichtungen von Zwüschehalt. Weitere Informationen findest du hier.

Im Schlupfhuus finden Kinder und Jugendliche Zuflucht und Ansprechpersonen. Weitere Informationen findest du hier.

Zuflucht für minderjährige Mädchen gibt es im Mädchenhaus. Weitere Informationen findest du hier.

Die Dargebotene Hand bietet Gespräche und anonyme Beratungen rund um die Uhr an. 📱142 / www.143.ch

Für Jugendliche gibt es das gleiche Angebot von Pro Juventute. 📱147 / www.147.ch

Die LGBT+-Helpline bietet Hilfe und Unterstützung für queere Menschen. 📱0800 133 133 / www.lgbt-helpline.ch
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