In den Sugus-Häusern wohnen jetzt Asylsuchende – Miete doppelt so hoch wie zuvor
Erst sorgte die Massenkündigung in den Sugus-Häusern für massive Proteste, dann wurde klar, dass leere Wohnungen via Airbnb vermietet werden. Anwohnende klagen über Lärm, Einbrüche und Vandalen.
Jetzt kommt ein weiteres Kapitel hinzu: In den bunten Mehrfamilienhäusern neben den Bahngleisen in Zürich leben fünf Personen aus dem Asylbereich, berichtet SRF. Die Asylorganisation Zürich (AOZ) bestätigt diese Angaben im Bericht. Zu fünf weiteren möglichen Mietenden, die Sozialhilfe beziehen sollen, macht sie keine Angaben.
Wohnung wird untervermietet
Bei drei der Mietenden aus dem Asylbereich soll es sich um vorläufig aufgenommene Männer aus Afghanistan und Äthiopien handeln. Sie leben gemeinsam in einer 4,5-Zimmer-Wohnung. Jeder hat ein Einzelzimmer, Bad und Küche werden gemeinsam genutzt. Die Wohnung hätten sie selbst gefunden, berichtet SRF weiter.
Vermietet werden die Zimmer an die drei Männer nicht direkt durch die Besitzerin Intuiva AG. Diese hat die Wohnung an eine Firma für Kurzzeitvermietungen vermietet, die sie wiederum an einen Pakistani untervermietet hat.
Miete doppelt so hoch wie zuvor
Das Brisante: Die AOZ zahlt pro Monat rund das Doppelte wie die Vormieter vor der Massenkündigung. Pro Zimmer zahlt sie den Maximalbetrag von 1200 Franken, also insgesamt 3600 Franken, die von den Steuerzahlenden finanziert werden.
Auf Anfrage von SRF erklärt die AOZ, dass sie auf den offenen Rechtsstreit, der wegen der missbräuchlichen Massenkündigung gegen die Besitzerin Intuiva AG läuft, keine Rücksicht nehmen könne. Dafür gebe es keine rechtliche Grundlage. «Es wäre zudem nicht sachgerecht, da es die Verfügbarkeit von Wohnraum für sozialhilfebeziehende Klientinnen und Klienten einschränken würde.»
Vorschriften sollen missachtet worden sein
Laut SRF entspricht die Wohnung, in der die drei Männer leben, jedoch nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben. Da Trennwände eingezogen wurden, gibt es in der Küche kein Fenster mehr – das wäre bei dieser Wohnungsgrösse eigentlich Vorschrift. Verstösse könnten mit bis zu 50'000 Franken Busse bestraft werden. (vro)
