Schweiz
Zürich

Vermieterin der Sugus-Häuser scheitert mit Klage

Video: watson/Emanuella Kälin

Zürcher Mietgericht erklärt «Sugus»-Kündigungen für ungültig

Das Mietgericht Zürich hat die Kündigungen für 26 Wohnungen in den «Sugus-Häusern» in der Stadt Zürich wegen eines Formfehlers für ungültig erklärt. Zu Ende dürfte der Rechtsstreit um die Kündigungen damit aber noch nicht sein.
20.01.2026, 10:3320.01.2026, 12:38

Überraschende Wende im Streit um die Wohnungskündigungen in den «Sugus-Häusern» beim Zürcher Hauptbahnhof: Das Mietgericht ist wegen nicht erfüllter Prozessvoraussetzungen nicht auf die Klage der Vermieterinnen der «Sugus-Häuser» gegen die Mieterinnen und Mieter von 26 Wohnungen eingetreten, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.

Laut der Mitteilung das Gerichts haben es die Vermieterinnen versäumt, in ihrer Klage die Gegenparteien sowie den Streitwert genau zu bezeichnen. Dies sei jedoch zwingend, auch bei Verfahren um Kündigungen, die gegen eine Vielzahl von Mieterinnen und Mieter ausgesprochen wurden.

Kündigungen als missbräuchlich beurteilt

Für die betroffenen Mietparteien tritt nun deshalb der Entscheidvorschlag der Schlichtungsbehörde in Kraft. Gemäss diesem waren die ausgesprochenen Kündigungen ungültig. Die Behörde erachtete die Kündigungen als missbräuchlich. Die Vermieterin begründete die Kündigungen mit einer geplanten Totalsanierung. Konkrete Pläne dafür lagen damals jedoch nicht vor.

Wie es mit dem Rechtsstreit um die Kündigungen weitergeht, ist derzeit offen. Der Entscheid des Mietgerichts kann beim Obergericht des Kantons Zürich angefochten werden.

Die Mieterinnen und Mieter der drei betroffenen «Sugus-Häuser» haben Ende November 2024 eine erste Kündigung erhalten, derzufolge sie per Ende März 2025 hätten ausziehen müssen. In einer zweiten Kündigung Ende Dezember wurde der Auszug per Ende September 2025 gefordert.

Demo gegen Kündigungen

Der Fall erlangte grosse Aufmerksamkeit in den Medien, weil er als besonders drastisches Beispiel einer Leerkündigung galt. An einer Kundgebung gegen die Kündigungen im Dezember 2024 solidarisierten sich mehrere hundert Personen mit den Betroffenen. Auch die Stadt zeigte sich zwischenzeitlich interessiert an einem Kauf der Häuser.

Die unweit des Zürcher Hauptbahnhof gelegenen «Sugus-Häuser» erhielten ihren Übernamen aufgrund ihrer bunten, quadratischen Fassaden. Sie wurden in den 1990er-Jahren vom Immobilienunternehmer Leopold Bachmann gebaut. Er wollte mit dem Bauprojekt preisgünstige Wohnungen anbieten.

Bachmann starb Ende 2021, seine drei Kinder erbten unter anderem die insgesamt neun «Sugus-Häuser». Die drei Häuser, die leergekündigt werden sollen, gehören Bachmanns Tochter Regina Bachmann. (sda)

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insert_brain_here
20.01.2026 10:46registriert Oktober 2019
Hier sehen wir eine Schwäche unseres Justizsystems. Die Mieter werden in der Sache zwar durch sämtliche Instanzen hindurch Recht bekommen, nur nützt es ihnen nichts weil sie den rechtlichen Schwebezustand ihres Wohnsitzes, die Anwaltskosten und den Zeitaufwand schlicht nicht leisten können.
Frau Bachmann wird das Verfahren so lange weiterziehen - bzw. weiterziehen lassen - bis die letzten Mieter aufgegeben haben und trotzt rechtskräftiger Niederlage vor Gericht am Ende genau das haben was sie wollte
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flausch
20.01.2026 10:49registriert Februar 2017
"Überraschende Wende im Streit um die Wohnungskündigungen in den «Sugus-Häusern» beim Zürcher Hauptbahnhof"

Gar nichts daran ist "Überraschend". Es war von beginn weg klar dass es sich um reine Schikane handelte. Die Frau sollte strafrechtlich belangt werden. Leider aber zeigt dieses Beispiel sehr gut wie viele hebel Vermieter haben um ihre Mieter trotz Missbräuchlicher Kündigung aus ihren Wohnungen zu ekeln.
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ELMatador
20.01.2026 10:55registriert Februar 2020
Und nun bitte Frau Bachmann wegen Betrugs, Untreue und/oder Nötigung verurteilen sowie sämtlichen ehemaligen Mietern Schadenersatz zusprechen. Die genannte Dame erzielt derzeit mit Airbnb-Vermietungen der ehemaligen Sugus-Wohnungen erhebliche Gewinne.

Wäre der Zustand der Liegenschaften tatsächlich so prekär gewesen, wie von ihr dargestellt, hätten die Gebäude aus sicherheitstechnischen Gründen gesperrt werden müssen. Dies ist jedoch offensichtlich nicht geschehen: Stattdessen werden die Wohnungen weiterhin vermietet – zu überhöhten Preisen.
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