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Die Drahtzieherin der Schenkkreis-Morde ist nicht mehr hinter Gittern

Die Drahtzieherin der Schenkkreis-Morde ist nicht mehr hinter Gittern

Sandra T. war der Kopf hinter dem Dreifachmord von Grenchen und wurde dafür zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Jetzt soll sie allerdings bereits im offenen Vollzug sein.
29.09.2022, 09:18
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Die zu lebenslanger Haft verurteilte Ruth S. laeuft zum Obergericht Solothurn, am Montag, 27. Januar 2014 in Solothurn. Die Tat selber im sogenannten ''Schenkkreismord'' war unbest ...
Im Schenkkreis-Prozess verurteilt: Sandra T.Bild: KEYSTONE

2009 stand Grenchen unter Schock: Am Abend des 5. Junis wurde die Familie Dubey ermordet. Tochter Danja und ihre Mutter Maria wurden mit Plastiksäcken erstickt, der Vater mit einem Schuss aus einer Pistole hingerichtet. Zwei Wochen danach werden die dringend Tatverdächtigen verhaftet. Wie «Blick» berichtet, ist die Drahtzieherin hinter dem Verbrechen bereits nicht mehr hinter Gittern.

Sandra T. vermutete viel Geld in der Wohnung der Opfer, weil diese in einen illegalen Schenkkreis verwickelt waren. Darum hatte sie die Idee, die Familie zu überfallen. Gefunden haben die zwei Täter aber nur 5000 Franken, 600 Euro, Modeschmuck und vier Uhren. Nach der Tat half sie, Beweise zu vernichten.

Eine offizielle Erklärung gibt es nicht

Im Mai 2012 verurteilte das Amtsgericht Solothurn-Lebern sie und die beiden Täter zu lebenslänglichen Freiheitsstrafen. Das Obergericht bestätigte im Januar 2014 die Verurteilungen. Drahtzieherin Sandra T. ist aber bereits im offenen Vollzug. Und das seit einem halben Jahr, wie eine ehemalige Bekannte sagt. Eine offizielle Erklärung dafür gibt es nicht. Michael Leutwyler, Chef des Amts für Justizvollzug Kanton Solothurn, sagt zu «Blick», man äussere sich «aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht zu Vollzugsfällen oder ihren Verläufen».

Unverständlich, findet der Solothurner SVP-Kantonsrat Rémy Wyssmann (55): «Dieses Verhalten ist wieder mal typisch Kanton Solothurn: Geheimniskrämerei pur! Die Behörden haben in den letzten Jahren unter anderem schon bei Kinderschänder William W. geschlampt, den sie auch rausliessen und der wieder rückfällig wurde.»

Man könne nur hoffen, dass in diesem Fall eine verurteilte Mehrfachmörderin nicht wieder rückfällig werde. Wyssmann: «Ein Restrisiko bleibt immer. Für mich sollte in einem solch schlimmen Fall lebenslänglich auch wirklich lebenslänglich bedeuten.» Ob die beiden Mittäter inzwischen ebenfalls Hafterleichterungen haben, ist unklar. (chmedia/zen)

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28 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Aglaya
29.09.2022 11:10registriert März 2017
Die Überschrift widerspricht allerdings dem Artikel. Offener Vollzug bedeutet nicht, dass man Zuhause lebt, sondern beschreibt lediglich den Sicherheitsgrad der Vollzugsanstalt. Wenn sie in den offenen Vollzug versetzt wurde, befindet sie sich nicht (mehr) in einem Hochsicherheitsgefängnis, verbüsst aber immer noch eine Freiheitsstrafe. Bei einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe kann die bedingte Entlassung grundsätzlich frühestens nach 15 Jahren geprüft werden (Art. 86 Abs. 5 StGB).
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Ohniznachtisbett
29.09.2022 09:26registriert August 2016
Was ist mit Güggeli-Guido und Hammer werfer Patric S.?
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BG1984
29.09.2022 13:55registriert August 2021
Bei einem mehrfach Mord MUSS lebenslänglich auch lebenslänglich sein. Keine Bewährung. Wie auch bei Mord mit besonderes schwerwiegender Schuld.
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