Ein Tessiner Polizist ist von der Staatsanwaltschaft wegen Anstiftung zur Rassendiskriminierung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Obwohl das Disziplinarverfahren noch nicht abgeschlossen ist, musste der Polizist bereits seine bisherige Abteilung verlassen.
Der Unteroffizier der Kantonspolizei habe mit Einträgen in sozialen Netzwerken zum Rassismus angestiftet, schrieb die Tessiner Staatsanwaltschaft am Mittwoch in einem Communiqué. Der Tessiner Generalstaatsanwalt John Noseda habe deshalb einen Strafbefehl erlassen, der eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen vorsehe.
Das Disziplinarverfahren sei dagegen noch nicht abgeschlossen, so die Staatsanwaltschaft. Der Polizist sei jedoch bereits in eine andere Abteilung versetzt worden, wo er ausschliesslich «Verwaltungsarbeiten» ausführe.
Die Einträge ans Licht gebracht hatte am vergangenen Mittwoch das linke Tessiner Nachrichtenportal «gas.social» - just am internationalen Gedenktag für die Opfer des Holocausts. Auf dem Facebook-Profil des Kantonspolizisten, welches gas.social in Ausschnitten zeigte, waren Bilder und Zitate von Adolf Hitler und Benito Mussolini zu sehen, sowie Aufrufe zum bewaffneten Kampf.
Lega-Staatsrat Norman Gobbi nahm als Vorsteher des Departements der Sicherheit bereits in der vergangenen Woche Stellung zu dem Vorfall: Er verurteile diesen «traurigen Einzelfall» zutiefst. Dieser werfe jedoch einen Schatten auf das ganze Polizeikorps, sagte Gobbi an einer Medienkonferenz in Bellinzona. (whr/sda)