Schweiz
Justiz

2 Männer in Genf wegen Antisemitismus verurteilt

Selbst im Gericht machte einer noch antisemitische Sprüche: 2 Männer in Genf verurteilt

26.06.2026, 18:3326.06.2026, 18:33

Das Genfer Polizeigericht hat am Freitag zwei Männer wegen Diskriminierung und Anstiftung zum Hass verurteilt. Der erste, der sich selbst als Nazi bezeichnet, hatte zudem im Internet und in Flugblättern holocaustleugnende Äusserungen verbreitet. Er wurde zu einem Jahr Haft verurteilt.

Nach Ansicht des Polizeigerichts steht fest, dass dieser 59-jährige Mann von 2022 bis 2026 E-Mails an Politiker und Wissenschaftler verschickt hat, in denen er den Holocaust leugnete und öffentlich zum Hass gegen Menschen jüdischen Glaubens aufrief.

Beim Eintreten wird einer antisemitisch

Am Freitag betrat er den Gerichtssaal zudem mit einer antisemitischen Äusserung, nachdem er sich bei der Verhandlung am Donnerstag geweigert hatte, auszusagen.

Nach Ansicht des Gerichts ist er der alleinige Urheber der E-Mails und Internetbeiträge, da seit seiner Inhaftierung im Februar keine weiteren Veröffentlichungen mehr erfolgt sind. Er habe also nicht mit Dritten zusammengearbeitet, wie sein Pflichtverteidiger behauptet hatte. Sein Motiv war «nicht politischer Natur, sondern bestand darin, eine holocaustleugnende und antisemitische Ideologie zu verbreiten», erklärte die Gerichtspräsidentin.

Sein Vergehen wiege schwer, so das Gericht. Er habe seine strafbaren Handlungen trotz zweier Inhaftierungen wegen ähnlicher Taten fortgesetzt. Angesichts seiner mangelnden Einsicht und seiner vollen Verantwortung sei die Fortführung der Untersuchungshaft aus Sicherheitsgründen erforderlich, erklärte die Vorsitzende, die eine Bewährungsstrafe aufgrund einer ungünstigen Prognose ausschloss.

Bedingte Geldstrafe für zweiten Angeklagten

Was den anderen Angeklagten betrifft, einen 72 Jahre alten Mann, wurde dieser zu 90 Tagessätzen à 100 Franken auf Bewährung mit einer Probezeit von drei Jahren verurteilt. Er hatte antisemitische Artikel in seinem Blog veröffentlicht, die laut Gericht «seine Verachtung» gegenüber allen Menschen jüdischen Glaubens zum Ausdruck brachten. Das Zurücknehmen bestimmter Begriffe in seinen Schriften sei eher opportunistisch als Ausdruck aufrichtiger Reue, so das Gericht, das auch seinem vorgebrachten kognitiven Verfall keinen Glauben schenkte.

Die beiden Männer, die sich nicht kennen, wurden gemeinsam verurteilt, da der erste einen Artikel des zweiten weiterverbreitet hatte. (sda)

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