Als «Albtraum jeder Frau» bezeichnete die Staatsanwältin Sabine Schuler die Taten des 42-jährigen Alvin (Name geändert). Dieser hat über fünf Jahre hinweg immer wieder junge Frauen, die kaum mehr ansprechbar waren, vor Zürcher Clubs und Bars abgepasst, in sein Auto gelockt und sexuell missbraucht. Der zuständige Bezirksrichter verurteilte Alvin am Freitag erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren wegen mehrfacher Schändung, Freiheitsberaubung und Entführung. Die Staatsanwaltschaft forderte 11 Jahre, die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
An der Hauptverhandlung am Bezirksgericht Zürich wies Alvin alle Vorwürfe von sich und vermutete einen Racheakt hinter den Anschuldigungen der Frauen. Das sah der zuständige Bezirksrichter anders.
«Die Frauen haben sich nicht gekannt und wussten nichts voneinander. Aber alle sind sie direkt nach der Tat zur Polizei und haben eine Anzeige erstattet», so der Richter. Auch wenn sich die Frauen nur bruchstückhaft an das Geschehene erinnern konnten, «sei es unwahrscheinlich und absolut lebensfremd», so etwas «einfach zu erfinden». «Wenn der Beschuldigte geltend machen will, dass die Frauen freiwillig mitgemacht haben, gibt es überhaupt keinen Anlass, danach zur Polizei zu gehen.»
Neben den Aussagen der Geschädigten kämen objektive Beweismittel: «DNA-Spuren an intimen Stellen lassen keinen anderen Schluss zu, als dass der Beschuldigte mit den Frauen intimen sexuellen Kontakt hatte», so der Bezirksrichter.
In zwei der acht Fälle sprach das Gericht Alvin frei, weil die nötigen Beweise fehlten. Dennoch war das Strafmass höher als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Dies begründete der Richter mit der Vielzahl der Fälle und damit, dass Alvin bei seinen Taten eine erhebliche kriminelle Energie gezeigt habe, sich als Retter in der Not aufgespielt und danach das geschaffene Vertrauen missbraucht habe. Er habe vorsätzlich gehandelt – mit dem einzigen Ziel, seine sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen. «Die Frauen konnten sich nicht wehren und wurden in ihrem sexuellen Selbstbestimmungsrecht verletzt.»
Während der Urteilsverkündung zog sich Alvin seine Hygienemaske vom Gesicht und versuchte den Richter mit einer Frage zu unterbrechen. Dieser brachte Alvin aber kurz darauf zum Schweigen.
Die bereits seit 2018 abgesessenen Tage in Haft werden dem Strafmass angerechnet. Zudem steht es Alvin und seiner Verteidigung frei, das Urteil ans Zürcher Obergericht weiterzuziehen.
Den Opfern wünsche ich viel Kraft und ein gutes Umfeld.