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Schweizer Bundesrat will neuen Status für Flüchtlinge

Flüchtlinge sollen nicht mehr «vorläufig aufgenommen» werden – Bundesrat will neuen Status

14.10.2016, 09:1514.10.2016, 10:11
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Asylsuchende sollen nicht mehr vorläufig aufgenommen werden. Der Bundesrat schlägt einen neuen Status für Personen vor, die kein Asyl erhalten, aber nicht ins Herkunftsland zurückgeschickt werden können. Betroffen sind vor allem Eritreer und Syrer.

Die heutige Regelung wird immer wieder kritisiert, weil vorläufig aufgenommene Personen oft dauerhaft in der Schweiz bleiben und von der Sozialhilfe abhängig sind. Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, Änderungen zu prüfen. In einem am Freitag veröffentlichten Bericht präsentiert dieser nun Vorschläge.

Der Bundesrat will vor allem die Integration von Personen fördern, die sich voraussichtlich länger in der Schweiz aufhalten. Dabei will er aber vermeiden, dass die Regeln in der Schweiz verglichen mit anderen Aufnahmestaaten zu attraktiv sind.

Drei Varianten

Der Bericht nennt drei Varianten:

  • Variante 1: Die vorläufige Aufnahme (F-Ausweis) wird durch eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) ersetzt.
  • Variante 2: Die vorläufige Aufnahme wird durch einen neuen Status ersetzt, den Status der Schutzgewährung (zum Beispiel A-Ausweis).
  • Variante 3: Die vorläufige Aufnahme wird punktuell angepasst.

Der Bundesrat spricht sich für Variante 2 aus. Diese entspreche den heutigen Anforderungen am besten, schreibt er im Bericht. Der Status der Schutzgewährung verbessere die Situation der Betroffenen, ohne dass generell alle Rechte gewährt würden, die mit einer Aufenthaltsbewilligung verbunden seien.

Die Schweizer Bundespraesidentin Simonetta Sommaruga hoert den Erzaehlungen der Fluechtlinge in einer entspannten Atmosphaere zu waehrend der Besichtigung einer Schule des Camps fuer eritreische Fluec ...
Bundesrätin Simonetta Sommaruga bei der Besichtigung einer Schule des Camps für eritreische Flüchtlinge in Addis Abeba, Äthiopien.Bild: KEYSTONE

Eigenes Aufenthaltsrecht

Heute werden Personen vorläufig aufgenommen, wenn die Wegweisung nicht möglich (vollzugstechnische Gründe), nicht zulässig (völkerrechtliche Verpflichtungen) oder nicht zumutbar (Gefährdung im Herkunftsland) ist. Es handelt sich also um eine Ersatzmassnahme für eine nicht durchführbare Wegweisung. Die Schutzgewährung soll einen stabileren Status gewährleisten, ein eigenes Aufenthaltsrecht.

Die Betroffenen hätten Anspruch auf die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Damit will der Bundesrat die Integration in den Arbeitsmarkt verbessern und die Sozialhilfeabhängigkeit senken. Die Schutzgewährung würde aufgehoben, wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr erfüllt wären.

Familie nach zwei Jahren

Die Voraussetzungen wären ähnlich wie jene bei der vorläufigen Aufnahme – beispielsweise Krieg im Herkunftsland. Der Familiennachzug wäre bereits nach zwei Jahren möglich statt frühestens nach drei Jahren wie bei der vorläufigen Aufnahme – wie bisher aber nur dann, wenn eine bedarfsgerechte Wohnung vorhanden ist und die betroffene Person keine Sozialhilfe bezieht.

Nach einem Aufenthalt von fünf Jahren könnte der Kanton eine Aufenthaltsbewilligung B erteilen. Bei der vorläufigen Aufnahme kann in Härtefällen eine solche erteilt werden. Der Bundesrat hat sich bei der Ausgestaltung an den Regeln in der EU orientiert, insbesondere am dortigen Status des subsidiären Schutzes. Beim Aufenthaltsstatus nach fünf Jahren ist die EU allerdings grosszügiger: Nach fünf Jahren besteht ein Recht auf eine Aufenthaltsbewilligung.

Status S keine Option

Neben dem Flüchtlingsstatus und der vorläufigen Aufnahme gibt es heute auch den vorübergehenden Schutz (Ausweis S). Der Bundesrat könnte damit Gruppen von Schutzbedürftigen vorübergehend Schutz gewähren. Von dieser Möglichkeit hat er allerdings noch nie Gebrauch gemacht.

Migranten halten ein Schild mit der Aufschrift "Schweiz oeffne die Grenze" in Ponte Chiasso, Italien am Mittwoch, 7. September 2016. Die Migranten demonstrieren gegen Gewalt von Beamten und  ...
«Schweiz, öffne die Grenze»: Flüchtling in Chiasso.Bild: KEYSTONE/TI-PRESS

Parlamentarier hatten gefordert, den Status S als Ersatz für die vorläufige Aufnahme vorzusehen. Das ist für den Bundesrat jedoch keine Option. Der vorübergehende Schutz sei mit gewichtigen Nachteilen verbunden, hält er fest. So sei etwa die Sistierung eines Asylverfahrens nicht möglich. Der Bundesrat zieht deshalb in Betracht, den Status S abzuschaffen.

Neue Finanzierung

Neu regeln möchte der Bundesrat auch die Aufteilung der Kosten. Heute zahlt der Bund die Sozialhilfekosten für vorläufig Aufgenommene während höchstens sieben Jahren. Zusätzlich richtet er den Kantonen eine einmalige Integrationspauschale von 6000 Franken aus. Vor kurzem verlangte der Ständerat, dass der Bund während zehn Jahren zahlt.

Der Bundesrat möchte das System jedoch generell überdenken. Dass der Bund den Kantonen über mehrere Jahre Beiträge an die Sozialhilfe ausrichtete, mindere den Anreiz für die Kantone, die Betroffenen bei der raschen Integration zu unterstützen, schreibt er im Bericht. Zu prüfen sei ein einmaliger pauschaler Beitrag durch den Bund für die Integrationsförderung und die Sozialhilfekosten. Denkbar wären auch gesonderte einmalige Pauschalen.

Kurzfristig Regeln anpassen

Der Bericht geht nun ans Parlament. Wenn dieses sich dazu geäussert hat, will der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden. Kurzfristig setzt er auf die bereits geplanten Änderungen zur vorläufigen Aufnahme.

So soll vorläufig Aufgenommenen erleichtert werden, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Entsprechende Gesetzesänderungen sind im Parlament hängig. Zudem sind Empfehlungen an die Kantone geplant. (sda)

Rund 35'000 vorläufig Aufgenommene
Ende Juni lebten in der Schweiz rund 34'700 vorläufig aufgenommene Personen. In den letzten acht Jahren stammten die meisten Personen, die vorläufig aufgenommen wurden, aus Eritrea, Syrien und Afghanistan. An vierter und fünfter Stelle folgen Somalia und China.

Rund 11'500 der Betroffenen sind seit mehr als sieben Jahren in der Schweiz. Im vergangenen Jahr waren die vorläufig Aufgenommenen zu rund 30 Prozent erwerbstätig. Die Sozialhilfequote lag bei über 80 Prozent.

Im am Freitag veröffentlichten Bericht weist der Bundesrat darauf hin, dass Personen, denen die Erwerbsintegration nicht gelingt, länger in der vorläufigen Aufnahme bleiben und somit die Erwerbsquote negativ beeinflussen. Gut integrierte und erwerbstätige Personen erhalten eher eine Aufenthaltsbewilligung und treten damit aus der statistischen Gruppe der vorläufig Aufgenommenen aus.

Personen, die vorläufig aufgenommen wurden und nach mehreren Jahren als Härtefälle eine Aufenthaltsbewilligung erhielten, sind nach zehn Jahren im Durchschnitt zu rund 60 Prozent erwerbstätig. Vorläufig Aufgenommene, die zehn Jahre nach dem Asylgesuch noch keine Aufenthaltsbewilligung erhalten haben, sind dagegen nur zu rund 20 Prozent erwerbstätig. Zwischen 2009 und 2013 wurden jährlich jeweils zwischen 2000 und 3000 Härtefallbewilligungen erteilt. (sda)
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26 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Hausmeister krause
14.10.2016 10:26registriert Mai 2016
Es ist mir immer noch schleierhaft wieso Leute aus Eritrea ein Asygesuch stellen können. Klar geht es den Leuten in Eritrea schlechter als hier. Aber es gibt keine Situation wie in Syrien welche eine Aufnahme rechtfertigt. Jeder Eritreer nimmt einem wirklich Schutzbedürftigen den Platz weg.
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Zeit_Genosse
14.10.2016 09:46registriert Februar 2014
Viele dieser Menschen sind nicht arbeitsmarktfähig. Da man sie politisch dem Arbeitsmarkt zuführen möchte, müssen diese wie beim F-Ausweis vorher befähigt werden. Gerade die Sprache ist wichtig und die Fähigkeit selbsständig sich um Arbeit zu bemühen muss vorhanden sein, wenn sie sich bei den RAV melden. Die Arbeitsbewilligung fällt als Hürde weg, doch Arbeitgeber müssen damit rechnen, dass sie bei nächster Gelegenheit weggewiesen werden. FAZIT: Die Integration und Teilfinanzierung wird den RAV zugewiesen.
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Maett
14.10.2016 10:59registriert Januar 2016
Ich versteh immer noch nicht, weshalb man Flüchtlingen nicht einfach Schutz bietet, sondern sich das primäre Ziel setzt, sie so rasch wie möglich dem Arbeitsmarkt zuzuführen - solange das System hat, ist das visafreie Migration und ein Grund für jeden nicht-Schutzbedürftigen, sich auf den Weg zu machen.

Schutz zu gewähren, und sie nach dem Ende des Konfliktes konsequent zurückzuweisen, würde tatsächlich nur Schutzbedürftige anziehen.

Da braucht es keine Integration, kein Erlernen der Sprache, sondern lediglich Ausbildungsprogramme für den Wiederaufbau derer Heimatländer.
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