Opfer sollen nach sexuellem Missbrauch ausgeschafft werden: Das sagen die Behörden
Gegen den ehemaligen Aargauer SVP-Grossrat Patrick Frei wurde diese Woche Anklage erhoben. Er soll eine Minderjährige und zwei Frauen – darunter die Mutter der Jugendlichen – sexuell belästigt und missbraucht haben.
Mutter Iwona und Tochter Paula traten mit ihrer Geschichte an die Öffentlichkeit. Nicht nur, um sich wegen der Tat selbst Gehör zu verschaffen, sondern auch, um zu zeigen, wie sie nach dem Ganzen mit den Behörden kämpfen. Diese haben den beiden Polinnen, die aus Irland zu Frei nach Untersiggenthal AG gezogen waren, eine Ausweisung angedroht.
Der Vorwurf: Durch ein Schein-Arbeitsverhältnis hätte die Mutter eine Aufenthaltsbewilligung erschlichen. Iwona hatte mit Frei einen Vertrag – er kam für den Unterhalt der beiden Frauen auf, Iwona kümmerte sich dafür um Haushalt, Essen und Garten. Einen Härtefall sah das Migrationsamt in diesem Fall nicht. Dennoch ist er noch nicht abgeschlossen, die Prüfung läuft nach wie vor. Das Vertrauen in die Behörden sei allerdings zerstört, sagt die Anwältin von Iwona, Tamara de Caro, zu SRF.
Nun hat erstmals der zuständige Aargauer Regierungsrat Dieter Egli Stellung genommen. Gegenüber SRF sagt er, dass er vom Fall ebenfalls erschüttert sei und die Empörung nachvollziehen könne. Er nimmt aber auch das Amt in Schutz: «Das Migrationsamt hatte zum Zeitpunkt der Entscheidung [...] noch nicht die Erkenntnisse und Informationen, die man heute hat.»
Das Problem: Der Austausch zwischen den Behörden ist geregelt, Informationen können nicht einfach nach Belieben fliessen. Dennoch werde nun untersucht, ob es bei der Kommunikation zu Fehlern gekommen sei. «Momentan habe ich aber keinen Hinweis darauf, ob und was falsch gelaufen ist. Den Vorwurf nehme ich aber ernst», sagt Egli.
Auch die Gemeinde wird in Schutz genommen. «Sie hat etwas gemacht, was im Kanton gesetzlich vorgeschrieben und der politische Wille ist.» Die Gemeinde selbst will aufgrund des Amtsgeheimnisses, des Persönlichkeitsschutzes und des laufenden Prüfungsverfahrens keine Stellungnahme zum Fall abgeben. (vro)
