Ein lockeres Sonntags-Ausfährtchen war das nicht: Am Sonntagnachmittag fuhr ein 23-jähriger Kroate mit seinem Audi auf der Autobahn A1 bei Spreitenbach in Richtung Zürich.
Sein Pech: Die Kantonspolizei Aargau stand bereits da und führte eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Und die Messung hatte es in sich: Der junge Mann war mit satten 211 km/h unterwegs. Auf diesem Streckenabschnitt beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 120 km/h.
Natürlich bleibt die Schnellfahrt nicht ohne Folgen: Die Staatsanwaltschaft Baden eröffnete sogleich eine Strafuntersuchung nach Artikel 90 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes – auch bekannt als Raserartikel. Dazu ordnete sie die Beschlagnahmung des Fahrzeuges an. Und der Führerausweis wurde dem Schnellfahrer vorläufig abgenommen. (aeg)