Das Strafgericht Baselland hat am Freitag einen 21-jährigen Autofahrer unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten verurteilt.
Im Jahr 2021 kam beim Unfall nach Lachgaskonsum am Steuer einer seiner Mitfahrer ums Leben.
Das Gericht hatte darüber zu befinden, ob bei der tödlichen Autofahrt beim Lenker ein Eventualvorsatz oder eine Fahrlässigkeit vorliegt. Die Gerichtspräsidentin hielt bei der Urteilsbegründung fest, dass der Beschuldigte sehr wohl von der berauschenden Wirkung von Lachgas wusste und dass jede Aktivität, die das Lenken eines Autos beeinträchtigt, nicht zulässig ist – egal ob legal oder illegal.
Die Aussage des Beschuldigten, das sei ihm nicht klar gewesen, wertete sie als Schutzbehauptung. Lachgaskonsum auf der Autobahn und dies erst noch mit überhöhter Geschwindigkeit sei eine «krasse Sorgfaltspflichtverletzung und ein unglaubliches Risiko», sagte die Gerichtspräsidentin.
Dann kam das «aber» bei der Frage nach dem Vorsatz: «Kein einziger der fünf wollte in diesem Moment sterben, sie wollten es lustig haben», sagte die Richterin. «Sie wussten, wie gefährlich das ist, doch sie glaubten ihrer Jugend entsprechend, sie seien unsterblich.» Der Beschuldigte habe gedacht, er sei ein «Superfahrer» und habe sowohl sich wie auch sein Auto massiv überschätzt.
Somit fällt das Urteil milder aus als die Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese plädierte vor zwei Wochen für eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten, da sie im Verhalten des Unfallfahrers eine eventualvorsätzliche Tötung sah.
Nebst dem Hauptdelikt der fahrlässigen Tötung verurteilte das Gericht den 21-Jährigen auch wegen mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung, teilweise mit schwerer Schädigung, mehrfacher Gefährdung des Lebens sowie der Verletzung der Verkehrsregeln.
Das Gericht kam zum Schluss, dass der Beschuldigte «sehr unreif» sei, was dieser während des Prozesses auch über sich selbst gesagt hatte. Bei ihm hätten «wichtige Entwicklungsschritte» nicht stattgefunden und dass er «keinen Kompass» im Leben habe. Dies sei bei der Strafzumessung mitberücksichtigt worden; ebenso die Tatsache, dass er damit leben muss, dass durch seine Tat ein Freund das Leben verlor.
Nebst der Freiheitsstrafe erhält der 21-Jährige auch eine bedingte Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu 130 Franken. Er muss dem Vater und der Mutter des tödlich verunfallten Kollegen eine Genugtuung von je 21'600 Franken bezahlen, den drei Geschwistern je 9600 Franken. Gegenüber den Eltern hat er zudem Schadenersatz in noch zu bestimmender Höhe zu begleichen.
Auch den drei überlebenden Mitfahrern, die sich beim Unfall teilweise schwer verletzten und noch immer unter den gesundheitlichen Folgen leiden, muss er Genugtuung von mehreren tausend Franken sowie Schadenersatz bezahlen.
Der Beschuldigte war in jener Unfallnacht im Herbst 2021 zusammen mit den Kollegen in einem geleasten Mercedes auf der A2 in Richtung Bern unterwegs. Vor der Abfahrt in Basel hatten sie Lachgas besorgt, das der Lenker dann am Steuer zusammen mit seinen Mitfahrern konsumierte.
Das Gericht sieht es als erstellt, dass der Beschuldigte auf der A2 aufgrund seines Lachgaskonsums das Bewusstsein verlor. Es stützt sich dabei unter anderem auf Handyvideos der Fünfergruppe im Auto. Er verlor in der Nähe des Arisdorftunnels die Kontrolle über den Wagen und prallte gegen eine Betonmauer.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(vro/sda)