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Lachgas-Todesfahrer in Basel vor Gericht

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Autos fahren auf einer Autobahn.Bild: keystone

«Besonders rücksichtslos»: Lachgas-Todesfahrer vor Gericht

Ein 21-jähriger Autofahrer muss sich ab dem (heutigen) Mittwoch unter anderem wegen mutmasslicher vorsätzlicher Tötung vor dem Strafgericht Basel-Landschaft in Muttenz verantworten.
19.03.2025, 08:2319.03.2025, 08:23
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Im November 2021 konsumierte er gemäss Anklageschrift am Steuer Lachgas und verursachte auf der Autobahn A2 einen Unfall. Einer seiner Mitfahrer wurde dabei getötet.

Die drei weiteren Mitfahrern wurden teils schwer verletzt. Die fünf Kollegen, damals im Alter zwischen 16 und 18 Jahren, machten sich in jener Samstagnacht auf den Weg von Basel nach Bern. Vor der Abfahrt mit dem geleasten Auto kauften sie sich noch in einer Basler Bar eine Lachgasflasche mitsamt Ballonen, wie es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft heisst.

Der Fahrer der Fünfergruppe soll bereits zu Beginn der Fahrt Lachgas aus einem der befüllten Ballone konsumiert haben. Zwei seiner Begleiter sollen ihn ausdrücklich ermahnt haben, dies am Steuer zu unterlassen. Während der Fahrt verlor der Lenker mehrmals die Kontrolle über den Wagen, wie es weiter heisst.

Wenige hundert Meter vor dem Arisdorftunnel raste er mit 149 km/h auf der Autobahn, wobei er die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h massiv überschritt. Er verlor erneut die Kontrolle über das Auto und kollidierte zuerst mit einer Leitplanke, dann mit einer Treppe und schliesslich mit einer Stützmauer. Nach dem Aufprall erlag einer der vier Mitfahrer sofort den tödlichen Verletzungen.

Anklagebehörde spricht von «besonderer Rücksichtslosigkeit»

Die Staatsanwaltschaft sieht den Tatbestand der vorsätzlichen beziehungsweise versuchten vorsätzlichen Tötung als erfüllt an. Einzig in der Absicht, sich durch den fortgesetzten Konsum von Lachgas «die Zeit zu vertreiben und sich während der Fahrt lustig zu fühlen» habe der Beschuldigte den Kontrollverlust über sein Auto und damit eine Gefahr für seine Kollegen in Kauf genommen, heisst es in der Anklageschrift.

Der Beschuldigte habe dabei eine «besondere Hemmungs- und Rücksichtslosigkeit gegenüber dem Leben anderer Menschen» an den Tag gelegt. Zudem habe sich der Fahrer gleich nach dem Unfall nicht um seine sichtlich verletzten Gefährten gekümmert. Stattdessen habe er die Lachgasflasche weggeworfen und trotz Benzinaustritt an der Unfallstelle eine Zigarette geraucht, heisst es weiter.

Der Prozess im Strafjustizzentrum Muttenz ist auf zwei Tage angelegt. Das Urteil wird am 27. März verkündigt. Es gilt die Unschuldsvermutung. (sda)

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