Ein 25-jähriger Mann, der in Chêne-Bourg GE seine Freundin im Dezember 2019 mit einem Messer getötet hatte, muss 13 Jahre ins Gefängnis. Das Kriminalgericht Genf verurteilte ihn wegen Mordes. Der Angeklagte hatte die Tat bestritten und behauptet, dass seine Freundin Selbstmord begangen habe.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Freundin in der Wohnung des Paares mit einem Küchenmesser tötete. Er habe bemerkt, dass ihm die Freundin entgleite und er keine Kontrolle mehr über sie hatte. Als er auf dem Mobiltelefon der Freundin Liebesnachrichten eines anderen Mannes entdeckt habe, habe er angetrieben von Eifersucht die Nerven verloren. Ein Nachbar habe zu diesem Zeitpunkt einen Streit gehört.
In der Gerichtsverhandlung hatte der Angeklagte beteuert, er habe nichts mit dem Tod seiner Freundin zu tun. Er erklärte, dass seine Freundin sich das Messer selbst ins Herz gestossen habe. «Es ging alles sehr schnell», behauptete er vor Gericht, ohne auf die Fragen des Gerichtspräsidiums genau einzugehen.
An jenem Abend habe er düstere Gedanken gehabt, gab der Mann an. Er sagte aus, dass seine Freundin, als sie von einem anstrengenden Abend bei Freunden zurückkamen, zu ihm gesagt habe: «Mach keine Dummheiten, sonst mache ich sie». Daraufhin habe sie ein Messer genommen, das neben dem Bett lag, und es sich in die Brust gerammt.
Anschliessend habe er selbst, «ohne nachzudenken», das Messer aus der Wunde entfernt und ein Kissen auf die Wunde gedrückt, um die Blutung zu stoppen, erklärte der Angeklagte weiter. Anschliessend habe er sie geküsst.
Auf die Frage, warum er nicht sofort den Notarzt gerufen habe, sagte der Angeklagte: «Ich habe falsch reagiert, ich war schockiert und am Boden zerstört.»
Danach habe er die Wohnung verlassen und seine Schwester angerufen. Fast eine Viertelstunde später, als er in seine Wohnung zurückkehrte, alarmierte er den Notruf 144, und führte dort unter Anleitung eines Notruf-Mitarbeiters eine Herzmassage durch. Aber es war zu spät.
Die Familie und Freunde des Opfers beschrieben den Angeklagten auch als eifersüchtig, besitzergreifend und kontrollierend, wie die Gerichtspräsidentin feststellte. «Ich verstehe das nicht. Ich habe sie immer machen lassen, was sie wollte», antwortete der Mann.
Das junge Paar hatte sich im Sommer 2015 in Südfrankreich kennengelernt, wo das Opfer damals wohnte. Er war damals 17 und sie 16 Jahre alt. Sie trafen sich an den Wochenenden und in den Ferien. Sie zog schliesslich im September 2019 in den Kanton Genf in die Wohnung ihres Partners, der zu diesem Zeitpunkt arbeitslos war. Die Beziehung war von Streitigkeiten geprägt.
So fuhr die junge Frau im November 2019 ohne ihren Partner mit zwei Freunden für ein Wochenende ins Burgund. Der Partner hinterliess auf dem Telefon eines Freundes eine Sprachnachricht, in der er seine Freundin bedrohte. Nachdem er die Nachricht gehört hatte, die im Gerichtssaal abgespielt wurde, gab er zu: «Es stimmt, ich habe mich geärgert, aber nur, weil wir zu viert wegfahren wollten.» (sda)