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Kanton Schwyz setzt auf Hundekurse statt auf Rassenverbote

KEYPIX - Die fuenfjaehrige Rottweiler Huendin Tinka bei der Wesensbeurteilung, aufgenommen am Mittwoch, 9. Juli 2025 in Zuerich. Seit dem 1. Januar 2025 ist die Neuanschaffung von Rottweilern im Kanto ...
Im Kanton Zürich ist die Neuanschaffung von Rottweilern seit dem 1. Januar 2025 verboten. Bild: keystone

Kanton Schwyz setzt auf Hundekurse statt auf Rassenverbote

Die Hunde im Kanton Schwyz sollen gut gehalten und nicht gefährlich sein. Der Regierungsrat will deswegen obligatorische Hundeerziehungskurse einführen. Auf ein Rassenverbot will er verzichten.
02.07.2026, 10:4802.07.2026, 10:48

Dies sieht die am Donnerstag publizierte Teilrevision des Gesetzes über das Halten von Hunden vor, welche der Regierungsrat dem Kantonsrat unterbreitet hat.

Gemäss den Ausführungen des Regierungsrats verbieten vier Kantone gewisse als gefährlich geltende Hunderassen. In neun Kantonen gibt es für bestimmte Rassen eine Bewilligungspflicht.

Solche Vorschriften führten zu einem trügerischen Sicherheitsgefühl, erklärte der Regierungsrat. Wissenschaftlich gebe es keine klaren Nachweise dafür, dass in erster Linie die Rasse dafür verantwortlich sei, ob ein Hund gefährlich ist.

Fundierte Ausbildung ist zentral

Wichtiger als die Rasse sind gemäss der regierungsrätlichen Botschaft die Aufzucht und Erziehung sowie das Halten des Tiers. Zentral sei deswegen eine fundierte Ausbildung des Hundehalters, hiess es.

Der Regierungsrat will deswegen auf Kurse statt Verbote setzen. Diese sollen obligatorisch sein für all diejenigen, welche erstmals einen Hund halten. Ferner müssen auch Personen, die zehn Jahre lang keinen Hund mehr gehalten haben oder einen Hund aus dem Ausland einführen, den Kurs besuchen.

Mit der Gesetzesrevision will der Regierungsrat ferner die Leinenpflicht lockern. Von dieser ausgenommen werden sollen neben den Jagd- und Herdenschutzhunden neu auch Polizei-, Rettungs- und weitere Diensthunde sowie Blindenführ-, Behinderten- und Assistenzhunde, sofern dies für ihren Zweck nötig ist. (sda)

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Untersuchung entlastet Medizinprofessor der Uni Zürich
Die Universität Zürich hat ein Integritätsverfahren gegen den Medizinprofessor Adriano Aguzzi eingestellt. In sieben seiner Publikationen wurden zwar wissenschaftlich relevante Fehler festgestellt, ein vorsätzliches oder fahrlässiges Fehlverhalten konnte dem Professor jedoch nicht nachgewiesen werden.
Die Untersuchung habe Aguzzi entlastet, teilte die Universität Zürich am Donnerstag mit. Die Universitätsleitung hatte das Verfahren im Frühjahr 2024 eröffnet. Es war eingeleitet worden, nachdem Vorwürfe gegen einen ehemaligen Mitarbeiter von Aguzzi laut geworden waren. Dieser soll Laborversuche an Mäusen, die nie stattgefunden hätten, in wissenschaftliche Arbeiten eingebaut haben. Dafür habe er Mikroskopbilder von Mäusegehirnen aus früheren Untersuchungen wiederverwendet.
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