Schweiz
Wirtschaft

Bundesrat verschärft Liquiditätsvorschriften für systemrelevante Banken

Wirtschafts-News

Bundesrat verschärft Liquiditätsvorschriften für systemrelevante Banken

03.06.2022, 20:23

Die systemrelevanten Banken soll bei Krisen widerstandsfähiger werden. Dazu hat der Bundesrat die Liquiditätsverordnung verschärft und auf den 1. Juli in Kraft gesetzt. Neu müssen diese Banken etwa einer dreimonatigen Liquiditätskrise widerstehen können statt wie bisher einen Monat lang.

Die bisherigen Anforderungen reichten nicht aus, dass die systemrelevanten Banken eine angemessene und durchgehend höhere Liquidität hielten, teilte der Bundesrat am Freitag mit. Deshalb habe er die Anforderungen grundlegend überarbeiten und erhöhen müssen.

Die höhere Eigenmittelausstattung ist gemäss der Mitteilung auch eine zentrale Voraussetzung für die vom Bundesrat geplante Einführung einer staatlichen Liquiditätssicherung («Public Liquidity Backstop»). Das Eidgenössische Finanzdepartement arbeitet derzeit an der Vorlage. Diese Art der Liquiditätssicherung gehört inzwischen international zu den Standard-Kriseninstrumenten.

Absicherung für Zusammenbruch

Die neuen verschärften Liquiditätsanforderungen für den Sanierungsfall umfassen Grund- und Zusatzanforderungen. Die Grundanforderungen decken Risiken ab, die in den für alle Banken geltenden Bestimmungen zu wenig abgedeckt sind.

Darunter fällt gemäss der Landesregierung die von 30 auf 90 Tage verlängerte Widerstandsfrist im Krisenfall. Im weiteren kann die Finanzmarktaufsicht je nach Bank spezielle Zusatzanforderungen stellen.

Um die erhöhten Anforderungen zu erfüllen, lassen sich auch Massnahmen wie der Verkauf von Wertpapieren, mit denen sich eine Bank Liquidität beschaffen kann, bis zu einer gewissen Grenze anrechnen. Unter bestimmten Bedingungen sind auch kantonale Staatsgarantien und teilweise die ausserordentliche Liquiditätshilfe der Schweizerischen Nationalbank anrechenbar.

18 Monate Übergangsfrist

Das Ziel, die Widerstandskraft systemrelevanter Banken zu stärken, war in der Vernehmlassung gut angekommen. Die von den betroffenen Banken angebrachte Kritik berücksichtigte der Bundesrat zum Teil. Die der Verordnung unterstehenden Institute erhalten eine Übergangsfrist von 18 Monaten, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.

Die Finanzkrise in den Jahren 2007 bis 2009 und die Covid-19-Pandemie zeigten, wie wichtig die Liquidität systemrelevanter Banken für die Volkswirtschaft ist. Ein Ausfall eines solchen Instituts kann zu erheblichen Verwerfungen führen. Erhöhte Eigenmittel-Vorschriften minimieren das Risiko, dass der Steuerzahler beim Zusammenbruch eines solchen Instituts für den Schaden aufkommen muss.

Systemrelevant sind in der Schweiz die beiden Grossbanken UBS und Credit Suisse, die Raiffeisen-Gruppe, die Zürcher Kantonalbank und die Postfinance. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.