Messerstecher von Winterthur sträubt sich: Justiz kann sein Handy nicht auswerten
Der Grund dafür ist, dass sich der Beschuldigte dagegen wehrt, dass sein Laptop und sein Handy durchsucht werden. Die Bundesanwaltschaft habe beim Zwangsmassnahmengericht die Entsiegelung beantragt und warte auf den Entscheid, sagte Bundesanwalt Stefan Blätter im Interview mit der NZZ am Sonntag. «Wir können derzeit nicht schauen, mit wem er sich vor der Tat ausgetauscht hat oder mit wem er Kontakt hatte und was da geschrieben wurde», so Blätter. So lange könne man anhand der sichergestellten Geräte nicht überprüfen, ob es vielleicht ein Netzwerk im Hintergrund gegeben habe.
Es gebe «natürlich noch andere Instrumente, die wir ausschöpfen, aber heutzutage sind elektronische Geräte zentrale Beweismittel». Die Siegelung sei heute wirklich ein Problem. «Wir müssen Lösungen finden, wie wir damit im Zeitalter der Digitalisierung umgehen können», so Blättler.
Die Modalitäten zur Siegelung seien zu einer Zeit eingeführt worden, als die ganzen Strafverfahren noch analog geführt wurden. Die Idee dahinter sei, dass für das Strafverfahren keine Akten und Daten verwertet würden, die beispielsweise unter das Anwaltsgeheimnis fallen würden oder die sehr persönlich seien und und nichts im Strafverfahren zu suchen hätten.
Forderung nach umgekehrtem Prozess
Kürzlich hatte die Bundesanwaltschaft laut Blättler ein Siegelungsverfahren, das fünf Jahre lang ging. Aber im Fall von Winterthur «scheinen wir zum Glück eher eine statische Situation zu haben». «Aber stellen Sie sich einmal vor, wir würden jetzt noch aktiv nach Personen suchen. Nach Mittätern zum Beispiel, die möglicherweise ebenfalls gewaltbereit sind – und wir dürfen die Daten des Täters nicht auswerten», so Blättler weiter.
Um die Situation zu verbessern, müsste man laut dem Bundesanwalt «vermutlich den Prozess umkehren». Die Ermittler und Staatsanwältinnen sollten beschlagnahmte Daten sofort sichten können. Das würde nichts daran ändern, dass beispielsweise die Anwaltskorrespondenz nicht verwertet und beschlagnahmt werden dürfen. Und dann brauche es auch dringend auch eine Ausnahmeregelung bei Fällen, in denen Gefahr in Verzug oder die öffentliche Sicherheit bedroht seien.
- Angreifer von Winterthur sitzt in Untersuchungshaft
- Frau schrie «Allahu Akbar» und zückte ein Messer: Ist sie eine Terroristin?
- Spezialeinheit der Kapo Zürich warnte vor dem mutmasslichen Winterthur-Attentäter
- Nach Bluttat in Winterthur: Haft für mutmasslichen Messerstecher beantragt
- «Genau das macht es für die Sicherheitsbehörden schwierig, die Vorfälle zu verhindern»
(sda)
