Nach Bluttat in Winterthur: Haft für mutmasslichen Messerstecher beantragt
Die Bundesanwaltschaft hat am Freitag Untersuchungshaft für den Winterthurer Messerstecher beantragt. Der 31-jährige vorbestrafte Islamist war am Donnerstag beim Bahnhof Winterthur auf Passanten losgegangen. Kurz zuvor sass er noch in einer psychiatrischen Klinik.
Der Entscheid über die Untersuchungshaft ist noch beim Zwangsmassnahmengericht hängig, wie die Bundesanwaltschaft (BA) am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. Sie führt ein Strafverfahren wegen Verdachts auf mehrfachen versuchten Mord und Beteiligung beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Organisation.
Im Zentrum der Ermittlungen stehe nun das Motiv der Tat in Winterthur. Dieses werde sorgfältig abgeklärt. «Dazu gehört auch die gründliche Aufarbeitung der Vorgeschichte des mutmasslichen Täters», heisst es in der Antwort der BA. Im Vordergrund stehe zurzeit die Hypothese eines terroristisch motivierten Anschlags. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gelte die Unschuldsvermutung.
Die Bundesanwaltschaft nehme den Vorfall sehr ernst. «Er verdeutlicht, dass das Phänomen des dschihadistisch motivierten Terrorismus in der Schweiz nach wie vor sehr präsent ist», teilte eine Sprecherin mit. Für die BA stelle die Bekämpfung des Phänomens seit mehreren Jahren einen strategischen Schwerpunkt in ihrer Arbeit dar. Die BA übernahm am Freitagnachmittag die Ermittlungen von der Zürcher Staatsanwaltschaft.
Psychiater haben nicht alle Informationen
Der Psychologe und Forensiker Jérôme Endrass versteht die Kritik am Entscheid der Winterthurer Psychiatrie, den späteren Messerstecher freizulassen. Er weist jedoch daraufhin, dass Ärzte relativ wenig Angaben zu Patienten hätten.
«Natürlich war die Einschätzung im Nachhinein gesehen fehlerhaft», sagte der stellvertretende Leiter des Zürcher Amts für Justizvollzug und Wiedereingliederung gegenüber Radio SRF. «Aber einem Psychiater liegen nicht die gleichen Informationen vor wie einem Forensiker.»
In der Regel hätten sie relativ wenig Dokumentation über die Patienten, insbesondere keinen Einblick in Strafakten oder das Vorstrafenregister. Ob dies noch zeitgemäss sei oder der Informationsaustausch besser werden müsse, sei Sache der Politik.
«Offensichtliche Fehleinschätzung»
Die Integrierte Psychiatrie Winterthur (IPW) kündigte an, eine externe Administrativuntersuchung in die Wege zu leiten. Der mutmassliche Täter war in der Klinik als «nicht selbst- und fremdgefährdend» eingestuft worden. Der Sicherheitsdirektor des Kantons Zürich, Mario Fehr (parteilos), bezeichnete dies als «offensichtliche Fehleinschätzung».
Messerangriff in Winterthur
Der 31-jährige vorbestrafte Islamist hatte sich am Montag in verwirrtem Zustand selber bei der Polizei gemeldet. Diese wies ihn über eine fürsorgerische Unterbringung in die Psychiatrie ein. Am Mittwoch durfte der Mann die Klinik verlassen. Am Tag darauf stach der mutmassliche Täter am Winterthurer Bahnhof auf drei Passanten ein. (sda)
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