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Frau schrie «Allahu Akbar» und zückte ein Messer: Terroristin?

Frau schrie «Allahu Akbar» und zückte ein Messer: Ist sie eine Terroristin?

Die Attacke eines IS-Sympathisanten in Winterthur erschüttert die Schweiz. Es ist nicht der erste Fall eines psychisch Kranken, der im Namen Allahs zum Messer greift. In einem anderen Fall haben die Ermittler nun einen Entscheid gefällt.
02.06.2026, 06:5202.06.2026, 06:52
Kari Kälin
Kari Kälin
Bellinzona
Die Frau kurz vor ihrer Verhaftung im Januar 2026 in Bellinzona.Bild: Screenshot

«Allahu Akbar», schreit die Frau. «Lassen Sie das Messer fallen», rufen die Tessiner Kantonspolizisten. In schwarzer Jacke und Bluejeans fuchtelt eine 37-jährige türkisch-schweizerische Doppelbürgerin auf der Strasse mit einem Messer herum – bis sie von den Beamten überwältigt wird. Die verstörende Szene spielte sich Ende Januar um die Mittagszeit mitten in Bellinzona ab. Die Frau hatte zuvor einen Smartphone-Shop betreten und einen Angestellten bedroht. Dieser konnte davonschleichen und die Polizei informieren. Nach der Festnahme wurde die Frau zwangsweise in eine psychiatrische Klinik gebracht. «Allahu Akbar» ist eine Lobpreisung Gottes, aber auch ein islamistischer Schlachtruf.

Der Vorfall erinnert an die Messerattacke vom vergangenem Donnerstag in Winterthur. Der 31-jährige Nesip D., auch er türkisch-schweizerischer Doppelbürger, schrie am Bahnhof «Allahu Akbar» und stach auf drei Männer ein. Alle wurden verletzt, einer davon schwer.

Parallelen – aber ein wesentlicher Unterschied

Beide Täter hatten psychische Probleme, und es stellt sich die Frage: Handelt es sich um einen Terrorakt? Oder eher um die Tat einer psychisch kranken Person?

Im Falle der Frau aus Bellinzona hat die Bundesanwaltschaft inzwischen eine Antwort gefunden. Die Untersuchungen hätten «keine terroristischen Elemente ergeben», teilt die Ermittlungsbehörde auf Anfrage von CH Media mit. Mit anderen Worten: Offenbar verkehrte die Frau nicht in islamistischen Kreisen und sympathisierte auch nicht mit Terrororganisationen. Zurzeit befindet sie sich in ambulanter psychiatrischer Behandlung in einer Wohngruppe. Das Strafverfahren dürfte im Juli abgeschlossen sein.

Im Falle des Winterthurer Messerstechers Nesip D. hingegen ist klar, dass er Verbindungen zur Islamistenszene hat. Er ist polizeibekannter IS-Sympathisant, der auch in der berüchtigten und mittlerweile geschlossenen Winterthurer An'Nur-Moschee ein und ausging.

Nesip D. hatte sich selbst einige Tage vor der Tat bei der Polizei gemeldet und wurde in die Psychiatrie eingewiesen. Am Tag vor der Tat verliess er die Klinik wieder; ein Arzt hatte weder eine Selbst- noch eine Fremdgefährdung konstatiert.

Welche Rolle spielt die Erkrankung?

Die Bundesanwaltschaft hat gegen Nesip D. ein Strafverfahren wegen mehrfachen versuchten Mordes sowie Beteiligung respektive Unterstützung einer Terrororganisation eingeleitet. Schritt er zum Messerangriff, weil er Islamist ist, oder wegen seiner psychischen Probleme? Oder spielen beide Faktoren eine Rolle? «Dafür wissen wir noch zu wenig», sagte der bekannte Forensiker Frank Urbaniok im Interview mit der «Schweiz am Wochenende». Dass er wirr gesprochen habe und danach in eine Klinik gebracht worden sei, deute darauf hin, dass die psychische Erkrankung im Vordergrund stehen könnte. Paranoide Menschen würden oft aktuelle gesellschaftliche Themen aufsaugen wie ein Schwamm und sie dann in ihren Wahn einbauen. «Das können religiöse, links- oder rechtsextreme Vorstellungen sein.»

Laut dem CH-Media-Reporter Kurt Pelda, einem Kenner der Schweizer Islamistenszene, war die Kombination von Fanatismus, Gewalttätigkeit und psychischen Problemen bei Nesip D. seit vielen Jahren bekannt. Genau das habe ihn so gefährlich gemacht. Das Bezirksgericht Winterthur verurteilte ihn im September 2025 wegen Raufhandels zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten unbedingt. An der Verhandlung sagte der Schulabbrecher, das Schweizer Gesetz sei ihm «scheissegal». Das islamische Gesetz halte ihn davon ab, Leute zu verletzen. Wenige Monate vor dem Prozess hatte der «Tages-Anzeiger» ein Porträt über ihn veröffentlicht. Der Artikel zeigte auf, wie der frühere Drogenkonsument und Schläger zu einem strenggläubigen Muslim mutierte, der fünfmal täglich betet. Seine Freunde fürchteten damals, er könnte nach Syrien in den Dschihad ziehen.

Messerangriff im Manor

Radikalisierung steht oft mit psychischen Erkrankungen im Zusammenhang. Dafür gibt es weitere Beispiele: Im November 2020 hatte sich eine Frau im Manor in Lugano ein Messer geschnappt, «Allahu Akbar» gerufen und eine Kundin schwer am Hals verletzt. Anschliessend griff sie auch eine Verkäuferin an. Das Bundesstrafgericht verurteilte die Täterin zu zehneinhalb Jahren Haft. Das Bundesamt für Polizei hatte bereits 2017 gegen die in Lugano-Vezia lebende Frau ermittelt. Sie hatte sich über soziale Medien in einen dschihadistischen Kämpfer in Syrien verliebt. Beim Versuch, ihn dort zu treffen, stoppten die türkischen Behörden sie an der türkisch-syrischen Grenze und schickten sie in die Schweiz zurück. Die Frau litt unter psychischen Problemen und wurde in eine Klinik eingewiesen.

Auch der tunesisch-schweizerische Doppelbürger, der sich zum IS bekannte und im Frühjahr 2024 in Zürich einen jüdisch-orthodoxen Familienvater mit einem Messer schwer verletzte, leidet laut einem Gutachten an einer psychischen Erkrankung. Er befindet sich derzeit in einer geschlossenen Institution. Die Jugendanwaltschaft erhob im März Anklage gegen ihn, unter anderem wegen mehrfachen versuchten Mordes sowie der Unterstützung einer kriminellen Organisation. (aargauerzeitung.ch)

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Messerangriff in Winterthur
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Messerangriff in Winterthur

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Spi
02.06.2026 07:59registriert März 2015
Logisch ist das eine psychische Erkrankung. Jede Person, die aus irgendwelchen Motiven Straftaten gegen Leib und Leben ausführt, ist psychisch krank oder hat ein krankes Wertesystem
Es stellt sich vielmehr die Frage: Wieweit ist die Bevölkerung willig, dies zu akzeptieren und allfällige Behandlungen (mit mässigen Erfolgsaussichten) zu tragen? Und Gewaltmotivation, die aus fremden Kulturen kommen, ist je nach Definition durchaus Terror.
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critico1
02.06.2026 07:41registriert Mai 2025
zumindest eine Kämpferin gegen Ungläubige. Aber das können Verblendete eben als legitim betrachten, das ist ja religös begründet und es gilt ja Religionsfreiheit. Wenn man lange genug sucht, findet man immer eine Rechtfertigung, selbst für nicht tolerierbare Aktionen. Entweder man will konsequent gegen Gewalt und Verbrechen vorgehen, oder man (bzw. Richter) ist ideologisch so verblendet, dass man eben nach Ausreden und Entschuldigungen sucht.
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Patrick M.
02.06.2026 09:26registriert März 2025
Künftig wird dann jeder Akt dieser Art als psychische Erkrankung gewertet. Auch eine Lösung😳 Meine Idee: Entzug des schweizerischen Bürgerrechts und lebenslänglich Ausweisung ins Herkunftsland.
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