Wie die Untersuchung im «Fall Fischer» einen Tobsuchtsanfall provoziert hat
Eine Administrativuntersuchung ist ein juristisch zahnloses Instrument. Aber lukrativ für jede Anwaltskanzlei. Logisch also, dass der Verband die hauseigene Kanzlei – deren Name wird hier verschwiegen, weil er nichts zur Sache tut – mit diesem Mandat beglückt hat. So ist auch sichergestellt worden, dass am Ende das vom Auftraggeber gewünschte Resultat herauskommt.
Juristisch ist eine solche Administrativuntersuchung zahnlos, weil es – anders als bei einer Strafuntersuchung – keinerlei rechtliche Handhabe gibt. Will heissen: Alle, die befragt werden, dürfen ungestraft lügen oder eine Befragung verweigern und es gibt keine Möglichkeit, Akten gegen den Willen der Beteiligten einzusehen.
Der Verband hat offiziell verkündet, die Erkenntnisse der Administrativuntersuchung im Fall von Patrick Fischer (mit gefälschtem Impf-Ausweis an den Olympischen Spielen 2022 in Peking/Verurteilung wegen Urkundenfälschung) geheim zu halten. Was natürlich das Interesse am Inhalt erst recht geweckt hat.
Nun ist klar, warum der Verbands-Verwaltungsrat so entschieden hat. Aus dem trauten Kreis dieses siebenköpfigen Gremiums wird Folgendes erzählt und von mehreren Personen unabhängig voneinander bestätigt.
Der Bericht umfasse gut 160 Seiten und habe rund 80'000 Franken gekostet (wörtlich: «Mit dieser Summe kommen Sie der Wahrheit nahe …»). Eine Seite kostete also um die 500 Franken. Das sei – so wird erzählt – reine Geldverschwendung. Denn in dieser Administrativ-Untersuchung stehe: Nichts. Keiner anderen Person als Patrick Fischer wird darin ein Fehlverhalten oder auch nur eine Saumseligkeit nachgewiesen. Besonders stossend sei, dass eine ganze Reihe von Schlüsselfiguren die Aussage schlichtweg verweigert habe und dass viele Aussagen sich gegenseitig neutralisieren.
Will heissen: Person A habe das und das erklärt, Person B das exakte Gegenteil. Daraus sei keinerlei Schlussfolgerung gezogen worden. Die Administrativ-Untersuchung sei nichts anderes als das Protokoll einer unverbindlichen Befragung von Personen und hätte auch von einem KV-Stift so gemacht werden können.
Immerhin hätten die gut honorierten Verfasser des Untersuchungsberichtes eine Schlussfolgerung ziehen können. Es wären mehrere Varianten möglich gewesen. Die boshafte: Der Verband hat den erfolgreichsten Nationaltrainer der Geschichte schäbig im Stich gelassen. Die kritische: Der Verband hätte die Eskalation verhindern können, ja müssen. Die sachliche: Der Verband hätte Patrick Fischer in der kritischen Phase helfen können.
Der neue Verbandspräsident Marc Lüthi habe dem Verwaltungsrat erklärt, er habe nach der Lektüre dieses Papiers – das ja vor seinem Amtsantritt in Auftrag gegeben worden ist – einen Tobsuchtsanfall bekommen. Er habe an der Verwaltungsratssitzung tatsächlich von einem «Tobsuchtsanfall» gesprochen. Weil so viel Geld für ein nutzloses Papier verschwendet worden sei. Er habe eigentlich den Bericht veröffentlichen wollen. Aber nach der Lektüre darauf verzichtet. Weil sich der Verband mit einer Veröffentlichung lächerlich gemacht hätte.
Auf die Angelegenheit angesprochen, verweigert der sonst recht redselige neue Verbandsobmann jede Auskunft. Aber die ganze Geschichte wird aus dem trauten Kreis seines Verwaltungsrates bestätigt. Also darf sie dem interessierten Publikum erzählt werden.
Fassen wir also zusammen: Die Erkenntnis aus der Lektüre von rund 160 Seiten: Alle beim Verband – ausser Patrick Fischer natürlich – haben alles richtig gemacht. Niemand hat etwas gewusst, gehört oder gesehen und so konnte auch niemand die Eskalation verhindern. Alle ausser Patrick Fischer sind – wie einst beim Ablasshandel im Mittelalter – durch die Zahlung von gut 80'000 Franken an die hauseigene Anwaltskanzlei von allen Sünden freigesprochen und reingewaschen worden. Tatsächlich ist ja ausser Patrick Fischer niemand ins Fegefeuer der öffentlichen Kritik geraten.
P.S. Sollte es wieder einmal einen Grund für eine Administrativuntersuchung geben, stellt sich der Chronist zur Verfügung. Nicht für ein Zürcher Anwalts-, sondern für ein Oberaargauer Chronisten-Honorar. Er garantiert höchsten Unterhaltungswert und sichert zu, sich bei Anschuldigungen und Verdächtigungen nicht zurückzuhalten.
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