Nicht nur der Inhalt des Posts, den uns Marc T. steckte, ist brisant, sondern auch die Form als solches. Wir mussten deshalb den Screenshot verpixeln. Der Verfasser des Posts und die angeprangerte Person waren identifizierbar.
Aufgrund dieses Inputs, verfasste Rafaela Roth den Artikel «Mutmasslicher Grabscher in Baselbieter Bussen unterwegs – Facebook-User stellt ihn an den Internet-Pranger»
Aus diesem Artikel möchten wir zwei Voten herausheben, die auf die rechtliche Brisanz solcher Facebook-Pranger-Posts hinweisen:
Meinrad Stöcklin, Polizeisprecher der Polizei Basel-Landschaft, weist darauf hin: «Verschiedene Aspekte dieses Facebook-Posts sind höchst problematisch. Wer eine gut erkennbare Person kombiniert mit einer Anschuldigung postet, macht sich strafbar».
Auch Internetrechts-Experte Martin Steiger sagt: «Obwohl die Motivation vielleicht verständlich ist, ist ein solcher Post rechtlich sehr problematisch.» Schwerwiegende Vorwürfe und das Bild einer Person online zu veröffentlichen, sei rechtswidrig. «Es könnte sich um eine Persönlichkeitsverletzung handeln», sagt er. Man bewege sich im Dunstkreis von Selbstjustiz und Internet-Pranger.
Es ist kein Problem, wenn ihr uns solche Bilder schickt. Wir werden vor der Veröffentlichung alles Notwendige unternehmen, damit es rechtlich keine Probleme gibt.
Und selbstverständlich gilt bei uns der vollumfängliche Quellenschutz. Deshalb publizieren wir in diesem Fall nicht den vollen Namen des Users, der uns auf diesen Facebook-Post aufmerksam machte.
Sende uns deine Bilder, Hinweise und Erlebnisse.