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Ergänzungsleistungen: Kann ich im Alter trotz Eigenheim EL beziehen?

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Kann ich im Alter trotz Eigenheim EL beziehen?

Wer eine AHV-Rente bezieht und über Wohneigentum verfügt, seine laufenden Kosten aber nicht decken kann, hat möglicherweise gleichwohl Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Es liegen aber einige Teufel in den Details.
25.02.2025, 16:0325.02.2025, 16:03
Vera Beutler / lex4you by TCS
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Ergänzungsleistungen (EL), dienen der Ergänzung der Versicherungsleistungen unter anderem der Alters- und Hinterbliebenenversicherung AHV). Kannst du nach deiner Pensionierung die sogenannten «anerkannten Ausgaben», also die Kosten für Lebensunterhalt, Wohnen und Gesundheit nicht stemmen, hast du allenfalls Anspruch auf EL. Kannst du dich jedoch selbst finanzieren, hast du grundsätzlich keinen Anspruch auf EL.

«Der Ausgleichskasse ist es nämlich ziemlich egal, ob du dein Haus verschenkst. Für sie ist und bleibt es Teil deines Vermögens.»

Versicherte müssen allenfalls Vermögen anzapfen

Die Höhe der «anerkannten Ausgaben» ist genau festgelegt. Aktuell anerkennt der Gesetzgeber als jährlichen Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf 20'670 Franken bei alleinstehenden Personen, bei Ehepaaren sind es 31'005 Franken. Die EL decken zudem die Krankenkassenprämie bis zu der Höhe der regionalen Durchschnittsprämie. Bei den Wohnkosten gilt je nach Region ein unterschiedlicher Ansatz, den die Ausgleichskasse übernimmt.

Contentpartnerschaft mit TCS / lex4you.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit TCS Rechtsschutz und seiner interaktiven Rechtsauskunftsplattform lex4you.ch. Die Fragen stammen direkt aus dem Alltag von Rechtsschutzversicherten – kompetent beantwortet von der Juristin und Leiterin von lex4you.ch, Vera Beutler. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt.

Wer über Vermögen verfügt, ist grundsätzlich nicht EL-berechtigt. So wird die Ausgleichskasse deinen Antrag auf EL ablehnen, wenn du als alleinstehende Person 100'000 Franken oder mehr auf der hohen Kante hast, bei Ehepaaren liegt die Grenze bei 200'000 Franken. Bereits ab einem Vermögen von 30'000 beziehungsweise 50'000 Franken rechnet die Ausgleichskasse einen Zehntel davon als Einnahmen an.

Eigenheim schliesst Recht auf EL nicht aus

Ein Eigenheim hat aber eine Sonderstellung: Lebst du im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung, musst du dir den Wert der Immobilie grundsätzlich nicht an das für den Bezug von EL massgebliche Vermögen anrechnen lassen.

Natürlich ist aber auch das nicht ganz so einfach, denn der Wert deines Eigenheims fliesst in deine Einnahmen ein. Zunächst rechnet die Ausgleichskasse den Eigenmietwert als fiktive Einkunft an die Einnahmen an. Bisweilen als Nullsummenspiel berücksichtigt sie dann den Mietwert der Liegenschaft als Ausgabe, dazu kommen noch die Gebäudeunterhaltskosten und die Hypothekarzinsen bis zu einer bestimmten Höhe. Schliesslich rechnet die Ausgleichskasse einen Zehntel des den Betrag von 112'500 Franken übersteigenden Wert der Liegenschaft zu den Einnahmen dazu. Lebt bei einem Ehepaar der eine Partner im Heim oder im Spital, erfolgt diese Anrechnung erst ab einem Liegenschaftswert von 300'000 Franken.

Haus an Kinder zu verschenken ist nicht immer sinnvoll

Wenn du nun ob all dieser Zahlen Kopfschmerzen kriegst und denkst, dass du dein Haus lieber deinen Kindern überschreibst, hast du die Rechnung meist ohne die Ausgleichskasse gemacht.

Der Ausgleichskasse ist es nämlich ziemlich egal, ob du dein Haus verschenkst. Für sie ist und bleibt es Teil deines Vermögens. Dies gilt auch nach einer Schenkung oder einem Erbvorbezug, und das weitgehend unabhängig davon, wann du das Haus übertragen hast. Die herumgeisternde Ansicht, dass alle zehn Jahre zurückliegenden Schenkungen nicht mehr zählen, ist also falsch. Hingegen vermindert die Ausgleichskasse den anzurechnenden Betrag jährlich um 10'000 Franken. Je früher du also dein Haus überträgst, desto kleiner ist also der Wert, den die Ausgleichskasse anrechnet.

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35 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Chnörzli3000
25.02.2025 19:54registriert September 2023
Einerseits soll Eigentum Vorsorge sein und ist zu schützen. Nun sind aber die Immobilienpreise derzeit so hoch dass man vom Verkauf eines kleinen Hauses eine Million oder mehr bekommt und damit selbst eine kleine Rente von 30000chf über Jahrzehnte auf akzeptables Niveau bekommt wenn man zur Miete wohnt.
Selbst eine Eigentumswohnung am richtigen Ort bringt so viel.
Es ist ein furchtbares Dilemma.
So wie sich die Pensionen und Preise entwickeln wird es bald so sein, dass ein Haus nach der Rente einfach weg muss und wer lange genug lebt wird auf jeden Fall arm. Das fühlt sich einfach falsch an.
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Peter Vogel
25.02.2025 18:18registriert Juni 2020
Dank Wohneigentum lebe ich seit Jahren deutlich günstiger. Die Kasse würde sich selber höhere Kosten aufbürden wenn sie den nicht so gut verdienenden Leuten ihre Häuser wegnähme.
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Broccoli
25.02.2025 21:42registriert August 2016
Ja dann ist man selten blöd,sich krumm zu krampfen und auf Ferien zu verzichten um stattdessen in ein Eigenheim zu investieren. Dann doch besser den Zaster zum Fenster rauswerfen,4 x in die Ferien,teure Autos und auch sonst schauen,dass nicht viel gespart wird. Denn offensichtlich werden genau die belohnt mit EL und diejenigen bestraft,die Vernünftiges geschafft hatten. Mit Sicherheit auch mit viel Eigenleistung,welche nirgends abzugsfähig ist. Fiktiver Eigenmietwert aufrechnen geht dann jedoch mühelos. Wer dies als korrekt empfindet hat ein grosses Problem und ein missgünstiges Denken.
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