Im Nachlass der Basler Unternehmerin Esther Grether eskaliert der Familienkonflikt
Im vergangenen Herbst verstarb die Mäzenin und Unternehmerin Esther Grether, 89-jährig. Seit Jahren hatte sie keinen öffentlichen Auftritt. Ihre Kunstsammlung, eingerichtet in einem Privatmuseum, dämmerte in einem Dornröschenschlaf. Nur vereinzelt fanden Werke als Leihgaben den Weg in öffentliche Ausstellungen. Die familieneigene Firma Doetsch Grether entwickelte sich unter externer Führung, ohne erkennbaren Einfluss der Familie. Die Fabrikation wurde eingestellt, das Sortiment gestrafft.
Mit einem Vermögen, das vom Wirtschaftsmagazin «Bilanz» auf 2,3 Milliarden Franken geschätzt wird, gehört die Familie Grether zu den 100 reichsten der Schweiz. «Forbes» kam auf eine Schätzung von 1,8 Milliarden Franken. Zu den wertvollen Assets gehört ein namhaftes Aktienpaket am Swatch-Konzern. Mit einem Anteil von 7,5 Prozent sind die Grethers nach den Hayeks die bedeutendsten Aktionäre des Uhren-Konzerns.
Im Rahmen der Erbteilung bahnt sich nun ein grösserer Rechtsstreit an, was nicht zuletzt den komplizierten Vorbedingungen geschuldet ist. Als der Firmenpatron Johann Grether 1975 verstarb, hatte er klare Vorstellungen. Drei Viertel des Vermögens gingen testamentarisch direkt an seine zwei Nachkommen, an einen Sohn und eine Tochter; ein Viertel blieb bei der Ehefrau als Vorerbin.
Verteiltes und unverteiltes Vermögen
Vor zehn Jahren hat eine teilweise Erbteilung stattgefunden. Umfangreiche Wertschriftenportfolios wurden an die Kinder überschrieben. Doch vom unverteilten Vermögen scheint derzeit unklar, was als Nachlass der Esther Grether zu gelten hat und was als sogenanntes Nacherbe eigentlich bereits den Kindern gehört.
Eine Vertrauensbasis ist in der Erbengemeinschaft nicht gegeben. Der Sohn, der sich seit Jahren ausgegrenzt sieht, fürchtet um eine Beeinträchtigung seiner Interessen. Einen Beleg sieht er in den Verbindungen zwischen Anwälten, die mit der Nachlassverwaltung befasst sind, und Anwälten seiner Schwester. Dies ist aktenkundig; so ist ihr Anwalt auch Verwaltungsrat der wesentlichen Grether-Firmen, während seine anwaltschaftliche Vertretung aussen vor ist.
PR-Agenturen wie mehrere Basler Anwaltskanzleien sind involviert. Anwälte haben sich Anwälte genommen, um sich möglichen Angriffen von Anwälten zu erwehren. Der Sohn stützt sich nun auf juristischen Beistand aus Zürich. Aus diesem Umfeld ist zu erfahren, dass derzeit vor allem die Tätigkeit des Willensvollstreckers kritisch beurteilt wird.
Der Willensvollstrecker und sein Aufwand
Esther Grether setzte selbst vor 13 Jahren den Anwalt Peter Liatowitsch als ihren Willensvollstrecker ein. Formell ist er mit seiner Kanzleikollegin Claudia Mordasini lediglich für den direkten Nachlass von Esther Grether zuständig. Obwohl zumindest nach Kenntnislage des Beraterstabs des Sohnes weder eine Trennung von Nachlass und Nacherbe vorliegt noch der Wert etwa der familieneigenen Firma eruiert ist, hätten sie bereits Erbteilungsvorschläge unterbreitet.
Als konkreter Verfahrensschritt wurde die Grether AG als Mutterfirma bereits in eine Grether Liegenschaften und in eine Grether Beteiligungen aufgeteilt. Und die Willensvollstrecker lassen sich den Aufwand abgelten; die Rede ist von Bezügen, die die Millionengrenze überschritten hätten.
Der Fall ist von öffentlichem Interesse. Dies weder aufgrund des hohen Vermögens, das zu erben ist, noch wegen eines Erbstreits unter den Nachkommen, wie er in vielen Familien vorkommt. Doch zur Disposition steht eine Kunstsammlung von erheblicher Bedeutung und involviert sind gleich mehrere bedeutende Basler Anwaltskanzleien. Und es wird mit allen Mitteln gefochten. Die Seite des Sohnes hat derzeit dabei ein Interesse an mehr, die Gegenseite an möglichst wenig Öffentlichkeit. Die Willensvollstrecker erklären, sie seien der Diskretion verpflichtet und könnten deshalb inhaltlich nicht Stellung nehmen. (schweizheute.ch)
