Es ist 11.19 Uhr, als sich der Zug von Gossau SG in Richtung Zürich HB in Bewegung setzt. Eine Minute später will GLP-Politiker Gregori Schmid im Speisewagen ein Gipfeli kaufen. Eines von jenen, die da – für alle sichtbar – in der Auslage liegen. Doch er hat Pech. Nach 11 Uhr dürfen in den mobilen Starbucks-Filialen der SBB-Züge keine Croissants mehr verkauft werden. Der Grund: Sie seien dann «zu trocken».
Schmid mag seinen Ohren kaum trauen und versucht die Dame hinter der Theke zu überreden. Doch er hat keine Chance: «Die Verkäuferin sagte noch, sie würde es mir ja gerne verkaufen, aber dann gäbe es Ärger. Das wollte ich natürlich nicht, also habe ich nicht weiter insistiert», erzählt er. Kurz darauf macht er auf Facebook seinem Ärger Luft:
Wir fragen bei den SBB nach, ob es tatsächlich eine solche Regel gibt. Mediensprecherin Franziska Frey bestätigt die Aussage der Verkäuferin und liefert ein schriftliches Statement:
«Um sicherzustellen, dass die Croissants am Morgen rechtzeitig auf den Zügen sind, werden sie noch vor 4 Uhr morgens angeliefert. Nach sieben Stunden entsprechen die Croissants nicht mehr den Anforderungen betreffend Frische, Aussehen und Geschmack. Sie werden deshalb um 11 Uhr aus der Auslage genommen und nicht mehr verkauft. Im von Ihnen geschilderten Fall wurden die Croissants offenbar versehentlich nicht rechtzeitig aus der Auslage entfernt.»
Raoul Stöckle und sein Team von der Äss-Bar wollen aktiv etwas gegen die Verschwendung von Lebensmitteln machen und verkaufen deswegen in ihren Läden Backwaren, die am Vortag in anderen Bäckereien nicht verkauft worden sind. Der Slogan hinter ihrem Konzept lautet «frisch von gestern».
Stöckle kann die Regel der SBB nicht nachvollziehen: «Wir verkaufen Gipfeli auch am nächsten Tag. Natürlich stark vergünstigt und für jedermann ersichtlich, dass diese vom Vortag sind, die Gipfeli sind aber dann auf alle Fälle immer noch geniessbar.» Im Bereich Food Waste würde aber immer wieder viel Unsinn getrieben.
Das sieht der GLP-Politiker genauso: «Das ist ein total gesponnener Mist. Jeder hat schon mal ein Gipfeli gekauft und es erst einen oder zwei Tage später verspeist.» Wenn die SBB solche Regeln aufstellten, könnten sie die Croissants ebenso gut verschenken. «Dann würde ich es für sie sozusagen gratis auf den Biokompost schmeissen. Da hätten wir dann alle was davon», so Schmid.
Alternativ könnte man die Kunden ja einfach darauf hinweisen, dass das Produkt etwas trocken sein könnte. «Dann kann immer noch jeder selbst entscheiden. Aber einfach wegwerfen – das geht gar nicht.»
Gratis müsste es ja vielleicht nicht gerade sein, aber eine Vergünstigung wäre eine Lösung, findet Food-Waste-Gegner Stöckle: «Einige Bäckereien verkaufen Produkte am Abend einfach zu einem günstigeren Preis.» Andere Geschäfte würden jedoch darauf verzichten – aus logistischen Gründen, weil die Schulung des Personals aufwändig sei oder weil der Kunde die höherpreisigen Waren dann nicht mehr kaufe.
Die SBB hält von der Idee, die Croissants zu einem günstigeren Preis zu verkaufen, wenig. Man lege Wert darauf, die Produkte in der von den Kunden erwarteten Qualität und Frische zu verkaufen. Ein Rabatt aufgrund von Qualitätseinbussen sei deshalb nicht vorgesehen, so Mediensprecherin Frey.
Stöckle ist mit dieser Erklärung nicht einverstanden: «Es ist immer einfach zu sagen, dass man so etwas den Kunden nicht ‹zumuten› will. Aber es gibt sicher welche, die das Gipfeli trotzdem noch kaufen würden.» Leute wie Gregori Schmid: «Für mich hätte es nicht gratis sein müssen, ich wollte ja dafür bezahlen», erklärt der Politiker.
Stöckle und seine Kollegen von der Äss-Bar machen sich Tag für Tag Gedanken um die Haltbarmachung von Lebensmitteln. Er erklärt: «Ein Gipfeli so zu lagern, dass es lange frisch bleibt, ist fast schon eine Kunst. Meiner Meinung nach wäre es deswegen am sinnvollsten, wenn man das Sortiment mehrmals am Tag auffrischen würden, statt am Anfang eine grosse Ladung zu machen und dann um 11 Uhr die Reste wegzuwerfen.»
Das Gesetz besagt, dass Lebensmittel nicht mehr verkauft werden dürfen, wenn sie «gesundheitlich bedenklich» sind. Wenn das bei Brot oder ähnlichen Produkten der Fall ist, merkt man das am Geschmack, denn dann werden sie schlicht ungeniessbar. Stöckle erzählt: «Wir haben das mal ausprobiert. Richtig gelagerte Gipfeli waren bei unserem Test auch nach fünf Tagen noch nicht gesundheitlich bedenklich – wenn auch etwas knusprig oder trocken.»
weil die Schulung des Personals aufwändig sei..."
Geiles Argumemt:
Aufwändige Schulung der Mitarbeiter. XD
Ist vermutlich eine drei wöchige Ausbildung:
-Zertifikat zum verkauf von deterministisch vertrockneten Gipfeli.-