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Zürcher erdrosselt Ehefrau – auf deren Wunsch?

Tötungsdelikt

Zürcher erdrosselt Ehefrau – auf deren Wunsch?

Ein 69-jähriger Schweizer aus dem Kanton Zürich, der im Mai 2013 seine 65-jährige Ehefrau in einem Waldstück bei Scherz AG mit einem Schal erdrosselt hatte, muss sich wegen vorsätzlicher Tötung vor dem Bezirksgericht Brugg verantworten. 
03.07.2014, 11:16
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Ein aus dem Kanton Zürich stammende Mann hatte am 16. Mai 2013 seine 65-jährige Ehefrau in einem Waldstück in Scherz AG mit einem Schal erdrosselt. Daraufhin meldete er den Tod der Frau der Gemeindekanzlei seines Wohnortes. Diese wurde stutzig und schaltete die Polizei ein. Die Leiche der Frau konnte noch am selben Tag gefunden werden. Der Schweizer wurde verhaftet.

Er macht geltend, seine Frau auf deren Wunsch hin erdrosselt zu haben, wie die Aargauer Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte. Der Beschuldigte befindet sich nach einem Beschwerdeentscheid des Aargauer Obergerichtes auf freiem Fuss. Er war fünf Monate in Untersuchungshaft gesessen. 

Psychiatrisches Gutachten

Ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes psychiatrisches Gutachten attestiert dem Mann eine mindestens erheblich eingeschränkte Schuldfähigkeit. Diese Frage wird das Gericht beurteilen müssen. Die Staatsanwaltschaft wird ihren Antrag in der Hauptverhandlung vor Bezirksgericht Brugg bekanntgegeben. (whr/sda)

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