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Belgischer Sexualstraftäter darf sterben

Archivfoto aus 2013: Frank Van Den Bleeken vor Gericht in Brüssel.
Archivfoto aus 2013: Frank Van Den Bleeken vor Gericht in Brüssel.Bild: BELGA
Gerichtsurteil

Belgischer Sexualstraftäter darf sterben

Drei Jahrzehnte verbrachte der verurteilte Mörder Frank Van Den Bleeken in Haft: Weil er seine sexuellen Wahnvorstellungen nicht in den Griff und offenbar kaum Therapieangebote bekam, will er jetzt sterben. Ein Gericht billigte ihm dies zu. 
30.09.2014, 06:4830.09.2014, 11:44
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Ein Artikel von
Spiegel Online

Frank Van Den Bleeken will sterben. Nicht irgendwann, wenn die Natur es will, sondern möglichst bald. Und das darf er, beschied nun ein Berufungsgericht in Brüssel, das dem Antrag des Häftlings auf aktive Sterbehilfe stattgegeben hat.

Der heute 50-Jährige war einst wegen Mordes und mehrerer Vergewaltigungen verurteilt worden. Er leide extrem unter seinen sexuellen Wahnvorstellungen, hatte Van Den Bleeken angeführt. Er wolle sterben, weil er nicht ausreichend therapiert worden sei, lautete eines der Argumente. 

Sein Anwalt Jos Vander Velpen hatte schwere Vorwürfe gegen den Strafvollzug erhoben. Tatsächlich sei sein Mandant während der gesamten Haft fast gar nicht therapiert worden. Anträge auf Verlegung in ein niederländisches Gefängnis mit entsprechenden Therapiemöglichkeiten seien nicht einmal beantwortet worden. 

Van Den Bleeken ist der erste Häftling Belgiens, dem die Inanspruchnahme aktiver Sterbehilfe zugebilligt wurde. Nachdem er auf Sterbehilfe klagte, haben mittlerweile 15 weitere Häftlinge den Tod verlangt. 

Jetzt auf

«Unerträgliche» Haftbedingungen

In Belgien ist Sterbehilfe seit 2002 erlaubt. Darunter wird «die Handlung eines Dritten, mit der das Leben einer Person auf deren eigenen Wunsch beendet wird», verstanden. Diese Erlaubnis gilt für Menschen, die unerträgliche Leiden nachweisen können, auch psychische. In Belgien ist auch Sterbehilfe für Minderjährige erlaubt. Im vergangenen Jahr gab es 1807 Fälle von Sterbehilfe im Lande.

Delphine Paci, Präsidentin einer Organisation zur Überwachung der Haftbedingungen in Belgien, machte «unerträgliche» Haftbedingungen für die Todeswünsche verantwortlich. Von den mehr als tausend Sicherheitsverwahrten, zu denen auch Van Den Bleeken gehört, seien rund 40 Prozent psychisch krank. Als «apokalyptisch» beschrieb der Geschäftsführer eines Verbands für menschenwürdiges Sterben, Benoît Van der Meerschen, die Lage der psychisch kranken Häftlinge.

Die Hinterbliebenen des Mordopfers hatten vor dem endgültigen Gerichtsbeschluss kein Verständnis für den Todeswunsch gezeigt: «Er soll in seiner Zelle sterben», sagte die Schwester des Opfers dem Blatt «Het Laatste Nieuws». 

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