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Kampf gegen Kriminaltourismus: Mit dem «sich Amüsieren» in der Schweiz ist jetzt Schluss

Einbrecher Symbolbild
Das Bezirksgericht Aarau verurteilt Kriminaltouristin.Bild: Shutterstock

Kampf gegen Kriminaltourismus: Mit dem «sich Amüsieren» in der Schweiz ist jetzt Schluss

Das Bezirksgericht Aarau entschied, dass eine 20-jährige Kriminaltouristin sieben Jahre lang nicht mehr in die Schweiz einreisen darf.
27.08.2017, 10:4327.08.2017, 10:47
Ueli Wild / Schweiz am Wochenende
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Zwei Monate muss Vesna (20, Name geändert) noch in Lenzburg bleiben. Dann hat sie ihre Freiheitsstrafe verbüsst und kann zu ihrem kleinen Sohn zurückkehren. In die Schweiz einreisen darf die vom Bezirksgericht Aarau als Kriminaltouristin verurteilte Roma-stämmige Frau sieben Jahre lang nicht mehr.

Da fünf der sechs ihr zur Last gelegten – teils versuchten, teils vollendeten – Einbruchdiebstähle nach dem 1. Oktober 2016 erfolgten, kommen die damals in Kraft getretenen Gesetzesbestimmungen zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative zur Anwendung.

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Vesna war nach Auffassung des Gerichts nur Mit- und nicht Haupttäterin. Bei den Einbrüchen in Aarau, Spreitenbach und Schaffhausen stand sie jeweils Schmiere, während eine Kumpanin die Wohnungen nach Schmuck und Bargeld durchkämmte. Vesna hatte aber zugegebenermassen Anteil an der Beute. Am 13. Februar wurde sie angehalten und vorläufig festgenommen.

Zwei Tage später kam sie in Untersuchungshaft. Am 10. Mai beantragte die Staatsanwaltschaft dem Zwangsmassnahmengericht, dass Vesna in Sicherheitshaft zu nehmen sei. Die junge Frau hatte daher bereits ein halbes Jahr in Haft verbracht, als sie nun von einem Polizisten zur Hauptverhandlung begleitet wurde.

Anklage erhob die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau wegen banden- und gewerbsmässigen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung sowie mehrfachen Hausfriedensbruchs. Ausserdem habe Vesna mehrfach gegen das Ausländergesetz verstossen, indem sie trotz eines über sie verhängten Einreiseverbots, in die Schweiz eingereist sei. Und schliesslich habe sie ein Motorfahrzeug gelenkt, ohne im Besitz des erforderlichen Führerausweises zu sein. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine 12-monatige unbedingte Freiheitsstrafe und sieben Jahre Landesverweisung.

Viermal in Aarau zugeschlagen

Die Beschuldigte, so die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift, sei mit dem einzigen Ziel in die Schweiz eingereist, möglichst viel zu stehlen. Insgesamt hätten die Berufseinbrecherinnen Deliktsgut im Wert von rund 26 000 Franken erbeutet. In Aarau suchten sie am 6. Dezember und 10. Januar vier Wohnungen heim – in Mehrfamilienhäusern an der Tell- und an der Herzogstrasse. Zweimal waren sie dabei erfolgreich, wobei sie in einem Fall laut Anklageschrift Bargeld im Wert von über 10 000 Franken erbeuteten.

Die Fragen von Gerichtspräsidentin Bettina Keller-Alder beantwortete Vesna – auf Französisch – knapp und ohne Umschweife. Im Grundsatz war sie schon in den Einvernahmen geständig gewesen. Weshalb sie in die Schweiz gefahren seien, wollte die Richterin wissen. «Um uns zu amüsieren», antwortete Vesna. Das habe sie jedenfalls angenommen. Sie habe gar nicht gewusst, was die Komplizinnen vorgehabt hätten.

Allerdings gab die 20-Jährige mit dem dunklen Teint und den zu einem Rossschwanz zusammengebundenen dunkelbraunen Haaren auch zu, dass die Frauen zwischen den einzelnen Diebeszügen jeweils nach Hause gefahren seien. Dass sie mit einem Einreiseverbot belegt war, beteuerte Vesna, habe sie nicht gewusst. «Sie haben aber», warf Bettina Keller-Alder ein, «ein solches unterschrieben.» Sie habe damals keinen Dolmetscher zur Verfügung gehabt, sagte Vesna dazu. Und unterschrieben habe sie einfach, damit sie endlich habe gehen können.

Aus Geldnot gehandelt

Offenbar war Vesna unter verschiedenen Identitäten unterwegs gewesen. Und die Anklageschrift vermerkt eine Wohnadresse in Mulhouse F – an einer Strasse, die es gar nicht gibt. Vielleicht die Folge eines sprachlichen Missverständnisses. Vesna und ihre beiden Anwälte zeichneten ein Bild schwieriger Lebensumstände: Aufgewachsen als Nomadin in einem Roma-Camp in Italien, zog die gebürtige Kroatin mit ihrem Partner nach Belgien zu dessen Eltern.

Dort arbeitete sie für rund 300 Euro im Monat in der Reinigung eines Spitals und zuletzt als Aushilfe in einem Coiffeursalon. Zusammen mit den 500 Euro, die ihr Partner als Mechaniker verdiente, habe das zum Leben gereicht. Als ihr kleiner Sohn längere Zeit krank gewesen sei, habe sie jedoch die Arbeit aufgeben müssen und deshalb Geld gebraucht.

Vesnas frei gewählter Verteidiger, Marino Di Rocco, bestritt die Schuld seiner Mandantin nicht. Weshalb die Staatsanwaltschaft eine derart hohe Strafe und insbesondere den unbedingten Strafvollzug beantrage, so der Anwalt aus Wetzikon ZH, könne er jedoch nicht nachvollziehen. Schliesslich handle es sich bei Vesna um eine Ersttäterin. Di Rocco forderte acht Monate bedingt mit einer Bewährungsfrist von drei Jahren. Eventuell sei eine 12-monatige Freiheitsstrafe auszusprechen, davon die Hälfte unbedingt und der Rest auf Bewährung. Unter Anrechnung der bisher ausgestandenen Haft wäre Vesna damit praktisch umgehend freigekommen.

Vor Gericht stehe «eine junge Dame, die es nie einfach hatte, die vorher nie aufgefallen und nun zum ersten Mal im Leben in Haft ist», erklärte der amtliche Verteidiger, Joachim Lederle aus dem süddeutschen Kehl. Lederle, ein bekannter Roma-Anwalt, der nach eigenen Anhaben schon rund 1500 Beschuldigte wie Vesna vor Gericht verteidigt hat, erklärte, von diesen seien nur gerade drei wieder straffällig geworden. Und er sei überzeugt, dass Vesna in Zukunft nicht mehr delinquieren werde. «Sie hat gemerkt, dass sie damit ihrem Sohn nichts zuliebe tut.» Vesna habe sich einfach «von einer Dame mitziehen lassen», die der Polizei seit Jahren bekannt sei. «Die Lebensumstände der Roma», so Lederle weiter, «können wir nicht ändern. Wir können ihnen nur beibringen, dass es für solche Straftaten Freiheitsstrafen gibt.»

Unbedingter Strafvollzug

Gerichtspräsidentin Bettina Keller-Alder sprach Vesna im Sinne der Anklage vollumfänglich schuldig. Mit den Straftaten habe sie ein bedeutendes Einkommen erzielt. Beim Strafmass blieb das Gericht aber mit acht Monaten unbedingt um einen Drittel hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft zurück. Dies in Anbetracht der schwierigen Lebensumstände der Beschuldigten – und weil diese aufrichtige Reue gezeigt habe. Allerdings sei «ein Schuss vor den Bug» unabdingbar, sagte Keller-Alder. Es seien einschlägige Vorstrafen vorhanden, wenn auch aus Vesnas Zeit, als Jugendliche. Am unbedingten Strafvollzug führe daher kein Weg vorbei. (aargauerzeitung.ch)

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33 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Tschedai
27.08.2017 12:07registriert Januar 2017
"Mit dem «sich Amüsieren» in der Schweiz ist jetzt Schluss

Das Bezirksgericht Aarau entschied, dass eine 20-jährige Kriminaltouristin sieben Jahre lang nicht mehr in die Schweiz einreisen darf."

[...]

"Ausserdem habe Vesna mehrfach gegen das Ausländergesetz verstossen, indem sie trotz eines über sie verhängten Einreiseverbots, in die Schweiz eingereist sei."


Inwiefern ist es mit dem sich amüsieren in der Schweiz nun vorbei? Einreiseverbote sind ja keine Hindernisse mehr.
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Wilhelm Dingo
27.08.2017 12:43registriert Dezember 2014
Die Dame wird einfach wieder einreisen, es kontrolliert ja keiner die Einreise. Und wenn sie erwischt wird bekommt sie wieder einen Gratisanwalt und eine Verutreilung dass sie 10 Jahre nicht mehr einreisen darf. Nicht lustig, ich zahle diesen Wahnsinn!
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Scalina58
27.08.2017 11:24registriert April 2017
"Ausserdem habe Vesna mehrfach gegen das Ausländergesetz verstossen, indem sie trotz eines über sie verhängten Einreiseverbots, in die Schweiz eingereist sei."

dh sie hatte schon ein Einreiseverbot für die Schweiz und ist trotzdem problemlos eingereist!

da drängt sich die Frage auf, was nützt so ein Einreiseverbot, wenn es keiner merkt resp. kontrolliert? wie will/kann man überprüfen, ob Jemand ein Einreiseverbot hat?
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