Wenn es um den Tierschutz geht, ist der Kanton St.Gallen ganz vorne dabei. Mit 245 Strafverfahren, 31 mehr
als im Vorjahr, belegte der Kanton St.Gallen im vergangenen
Jahr erneut einen Spitzenplatz
beim Tierschutz, wie das «St.Galler Tagblatt» schreibt.
Der Ostschweizer Kanton kann den Tierhaltern besonders auf die Finger schauen, auch weil er seit 2003 einen eigens darauf spezialisierten Staatsanwalt hat: Jörg
Gross ist vollamtlich verantwortlich
für die Verfolgung von Tierschutzverstössen.
Noch bessere
Strukturen zur Ahndung von
Tierschutzverstössen hat nur der
Kanton Zürich (337 Fälle).
Gross betont, dass es schwierig ist, Tierquälern das Handwerk zu legen.
Das
St.Galler Modell trage zwar
nachweislich dazu bei, dass Tier-
schutzdelikte vermehrt angezeigt und bestraft würden. Doch
die Anzeigen erfolgten von mehreren Seiten, «über den Kanton,
die Polizei, die Fleischkontrolleure bei der Schlachtung, im
Rahmen von Labelkontrollen oder im Fall von Heimtieren
auch oft über Private», wie er gegenüber dem «Tagblatt» sagt.
Nicht in
jedem Fall lasse sich danach ein
Tatverdacht auch faktisch erhärten, sagt Gross. «Fehlt der Beweis, gibt es auch keine Bestrafung. Das Verfahren wird eingestellt.»
Zudem geht er von einer hohen Dunkelziffer bei Heimtierhaltern aus, da diese nicht kontrolliert werden. (rwy)
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